Marina Engler
Fachjournalistin für Pflege und BetreuungsrechtMarina Engler ist Fachjournalistin mit mehr als zehn Jahren Expertise in Pflege, Gesundheit und Betreuungsrecht. Ihr Ziel ist es, Texte korrekt, verständlich, lebensnah und wertschätzend zu gestalten.Pflegebedürftige haben Anspruch auf diverse Leistungen der Pflegeversicherung. Doch die Regeln sind kompliziert und viele wissen nicht genau, was ihnen zusteht. Als Pflegekraft wirst du vermutlich häufiger um Rat gefragt. Auch wenn das mit deinen Aufgaben eigentlich nichts zu tun hat, kannst du mit solidem Grundwissen helfen, damit Pflegebedürftige bekommen, was sie brauchen. Auf den Punkt gebracht: * Jeder Mensch kann selbstständig einen Pflegedienst und andere Hilfskräfte beauftragen. *
Wichtige Entscheidungen des Lebens dürfen und müssen Erwachsene selbst treffen. Aber Pflegebedürftigen fällt es meist im Laufe der Zeit immer schwerer, sich allein um Anträge, Finanzen oder Absprachen mit dem Pflegedienst zu kümmern. Damit Angehörige oder Freund:innen etwas von dieser Arbeit übernehmen dürfen, brauchen sie eine offizielle Vollmacht. Folgendes solltest du als Pflegekraft darüber wissen. Auf den Punkt gebracht * Angehörige dürfen nicht einfach so wichtige Entscheidungen für Pf
Manche Menschen brauchen nicht nur Pflege, sondern auch Hilfe bei der Organisation ihres Alltags. Miete bezahlen, Arzttermine organisieren oder Absprachen mit dem Pflegedienst treffen – das können Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen nicht allein. Damit jemand stellvertretend solche Dinge übernehmen darf, braucht es eine offizielle Erlaubnis. Eine Variante ist die rechtliche Betreuung. Als Pflegekraft hast Du vermutlich immer wieder mit Betreuer:innen zu tun. Wir erklären Dir,