Zurück nach der Elternzeit – das erleichtert den Wiedereinstieg!
Veröffentlicht am 24.06.2026

Nach der Elternzeit machen sich viele Pflegekräfte Gedanken, wie der Wiedereinstieg gelingen kann. Bildquelle: Canva.com
Den Sprung zurück ins Berufsleben schaffen – das wünschen sich viele Eltern nach einer längeren Auszeit. Mit diesem Schritt sind aber auch Unsicherheiten verbunden: Was hat sich während meiner Abwesenheit verändert? Bin ich fachlich noch fit genug? Wie bekomme ich das mit dem Schichtdienst hin? Und überhaupt: Schaffe ich es, dem Job und meiner Familie gleichzeitig gerecht zu werden? Damit diese Sorgen nicht die Oberhand gewinnen, sind eine gute Vorbereitung und Planung entscheidend. Ein Fallbeispiel zeigt, wie der Wiedereinstieg in den Pflegeberuf nach der Elternzeit gelingen kann.
Wiedereinstieg nach längerer Auszeit – wie geht es den Eltern?
Als Pia vor ihrer alten Klinik steht, überkommt sie ein mulmiges Gefühl: Ist es noch zu früh? Schafft sie es, nach fünf Jahren Elternzeit wieder im Krankenhaus zu arbeiten? Der Job auf der Intensivstation hat ihr immer so viel Freude gemacht – auch wenn er oft anstrengend war.
Dann kamen erst die Zwillinge Finn und Max und knapp drei Jahre später die kleine Ella. Pia hatte früh entschieden, die Elternzeit komplett zu nehmen – und nicht nebenher in Teilzeit zu arbeiten. Das hätte sie mit den Zwillingen gar nicht geschafft. Jetzt sind Finn und Max in der Kita und auch für Ella hat sie ab dem Herbst einen Kita-Platz. In vier Monaten könnte es bei ihr mit dem Arbeitsstart losgehen.
Pia freut sich, und ist gleichzeitig nervös. Heute hat sie ihr Rückkehrgespräch mit dem Pflegedienstleiter Herrn Jansen. Sie hat sich gut darauf vorbereitet und mit ihrem Mann überlegt, was sie möchte und nicht möchte: Sie würde gerne 50 Prozent arbeiten – am liebsten auf einer chirurgischen Station. Die Intensivmedizin traut sie sich nach der langen Auszeit nicht mehr zu. Arbeit am Wochenende wäre für sie in Ordnung.

Anna Liebig
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Wann mit dem Arbeitgeber über Wiedereinstieg nach Elternzeit sprechen?
Das Gespräch zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit soll helfen, eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Es ist sinnvoll, ein solches Gespräch frühzeitig vor Ende der Elternzeit zu führen, zum Beispiel drei bis sechs Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg. Wer von seinem Arbeitgeber keine Einladung erhält, kann auch selbst um ein Wiedereinstiegsgespräch bitten.
Ein frühzeitiges Gespräch ist auch wichtig, wenn man – wie in Pias Fall – nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte. Denn Mitarbeitende müssen ihren Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen.
Wie sieht eine gute Vorbereitung auf das Wiedereinstiegsgespräch aus?
- Mache dir vor dem Gespräch Gedanken, welche Wünsche und Erwartungen du für deinen Wiedereinstieg hast. Formuliere diese für dich vorab – eventuell auch schriftlich –, damit du sie im Gespräch klar und sachlich vortragen kannst.
- Informiere dich im Vorfeld über die Rechtslage (siehe FAQ) und ggf. bestehende Tarifverträge, die für dich relevant sind. So weißt du, was dir zusteht und kannst sicherer auftreten.
- Höre der vorgesetzten Person, mit der du das Gespräch führst, aufmerksam zu – auch sie hat Wünsche und Erwartungen an dich. Zeige dich offen für ihre Vorschläge, was die Arbeitsgestaltung nach deinem Wiedereinstieg betrifft. Das Ziel ist, gemeinsame Lösungen zu finden.
- Schreibe während des Gesprächs wichtige Punkte auf, um später darauf zurückgreifen zu können. Sinnvoll kann es auch sein, der vorgesetzten Person anschließend eine kurze Zusammenfassung zukommen zu lassen, mit Dank für das Gespräch und Bitte um kurze Bestätigung.
- Frage konkret nach, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Eltern gibt, z. B. Wiedereinsteigerkurse, Hospitationen oder Kita-Plätze.
Bei Pia entwickelt sich das Gespräch anders als erwartet. Als sie dem Pflegedienstleiter von ihren Vorstellungen mit der Chirurgie berichtet, sagt er: „Ich hätte einen anderen Vorschlag. Bei uns im Flexpool wird ab dem Herbst eine halbe Stelle frei. Hier können Sie Ihre Arbeitszeiten frei wählen und Ihren Arbeitsumfang selbst bestimmen. Mit Ihrer Erfahrung wären Sie wirklich ein Gewinn für das Team. Was halten Sie davon?“
Welche Gründe gibt es für Angst vor dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit?
Die Rückkehr nach der Elternzeit ist für viele – wie auch bei Pia – mit gemischten Gefühlen verbunden: Einerseits überwiegt die Freude auf das Team und die Arbeit, andererseits tauchen immer wieder Sorgen auf: Wie lassen sich Familie und Schichtdienst vereinbaren? Was hat sich fachlich geändert? Klappt es mit der Kinderbetreuung?
Diese Fragen stellen sich vor allem Frauen, denn: Die Hauptlast von Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit liegt nach wie vor bei den Müttern. Das zeigt eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zur Elternzeit: Nur einer von zehn Vätern nimmt mehr als zwei Monate Elternzeit. Neun von zehn beschränken sich auf die üblichen zwei „Vätermonate“ – und nehmen diese meist gemeinsam mit den Müttern.
Für Mütter, die in der Pflege arbeiten, bedeutet dies eine doppelte Bürde: 1. Sie sind vorrangig für die Kinderbetreuung zuständig, 2. Sie arbeiten in einem Beruf, der sich durch eher familienhinderliche Arbeitsbedingungen auszeichnet. Gerade nach der Elternzeit können diese ein Mitgrund sein, dem Pflegeberuf den Rücken zu kehren.
Elternzeit und Elterngeld – so profitieren Mütter und Väter
Die Elternzeit gibt Müttern und Vätern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre beruflich auszusetzen oder in Teilzeit (bis zu 32 Stunden/Woche) zu arbeiten, um ihr Kind in den ersten Lebensjahren zu betreuen. Das Elterngeld bietet für diesen Fall finanzielle Absicherung. Es schafft einen Ausgleich für das Einkommen, das nach der Geburt wegfällt. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten:
Basiselterngeld
- Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten.
- Nutzen beide Elternteile Elterngeld, sind zusammen bis zu 14 Monate möglich.
- Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein beziehen.
ElterngeldPlus
- Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Dafür fällt die monatliche Zahlung dann etwa halb so hoch aus. So kann Elterngeld über einen längeren Zeitraum bezogen werden – bis zu 28 Monate.
- Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich kombinieren, z. B. 4 Monate Basiselterngeld, 20 Monate ElterngeldPlus.
Partnerschaftsbonus
- Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit, können sie zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten.
- Voraussetzung: Beide arbeiten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche.
- Der Bonus kann für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Monate beantragt werden.
- Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
Wie gelingt der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Elternzeit?
Pia lässt sich den Vorschlag des Pflegedienstleiters, im Flexpool zu arbeiten, gemeinsam mit ihrem Mann Leo durch den Kopf gehen. Die Vorstellung, ihre Arbeitszeiten komplett selbst wählen zu können, klingt verlockend. Zudem hätte sie dann Arbeitszeiten, die zu den Kita-Zeiten ihrer Kinder passen. Damit hatte Pia gar nicht gerechnet.
Um sich einen Eindruck von der Arbeit im Flexpool zu verschaffen, trifft sie sich mit der Leiterin des Flexbüros. Sie erfährt, dass sie die Bereiche, in denen sie eingesetzt werden möchte, frei auswählen kann, zum Beispiel Gynäkologie, Intensiv und Chirurgie. Zudem gibt es ein spezielles Einarbeitungsprogramm, bei dem sie pro Station rund eine Woche eingearbeitet wird – auf Wunsch auch länger.
Vom Pflegedienstleiter Herrn Jansen hat sie erfahren, dass es zusätzlich ein spezielles „Onboarding“-Programm für alle Wiedereinsteigerinnen und neuen Pflegefachpersonen gibt. Es umfasst Fortbildungen zu fachlichen Themen, aber auch Kurse zu Zeitmanagement und Work-Life-Balance.
Um sich optimal auf den Arbeitsstart vorzubereiten, hat Pia sich bereits einige neue Fachbücher ausgeliehen. Mit Blick auf die neuen Fachbereiche, in denen sie künftig eingesetzt werden soll, ist sie sehr motiviert, ihr Wissen aufzufrischen.
Wie lassen sich Pflegearbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen?
Eine Sorge bleibt jedoch: Was passiert, wenn eines der Kinder krank wird oder die Kita wegen Personalmangels ausfällt? Pia weiß zwar, dass ihr Mann und sie als gesetzlich Versicherte von der Arbeit freigestellt werden können, wenn ein Kind erkrankt. Mit dem sogenannten Kinderkrankengeld stehen ihnen 15 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr zu. Es greift aber nicht, wenn die Kita ausfällt.
So sprechen Pia und Leo mit ihren Eltern, die mittlerweile in Rente sind. Beide Großeltern sind gerne bereit, im Bedarfsfall zu unterstützen. Und Leo sichert Pia zu, dass er vorrangig die Kinderkrankentage beantragen wird, bis Pia sich gut eingearbeitet hat.
Im Flexpool hat Pia das große Glück, dass sie nicht im Schichtdienst arbeiten muss. Sie kann etwa sechs Wochen im Voraus angeben, wann sie Zeit hat und wird entsprechend eingeplant. Künftig wird sie dann an drei Tagen pro Woche von 8 bis 15 Uhr arbeiten; inklusive zwei Wochenenden im Monat.
In anderen Bereichen kommen Pflegefachpersonen – auch nach der Elternzeit – nicht um den Schichtdienst herum. Mittlerweile bieten viele Kliniken und Pflegedienste jedoch sehr familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, zum Beispiel spezielle Schichtzeiten für Eltern. Hier lohnt es sich, das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen.
Wie können Krankenhäuser Wiedereinsteigerinnen unterstützen?
Viele Wiedereinstiege in den Pflegeberuf finden nach der Elternzeit jedoch gar nicht oder mit geringerer Stundenzahl statt. Ausschlaggebend dafür ist oft die Sorge, Arbeit, Familie und eigene Bedürfnisse nicht unter einen Hut bringen zu können.
Nicht wenige rückkehrwillige Pflegende entscheiden sich alternativ zum Krankenhaus auch für einen Job bei einem ambulanten Pflegedienst. Denn hier lassen sich die Arbeitszeiten oft besser auf Schul- und Kita-Zeiten abstimmen.
Doch mit zunehmendem Pflegefachkräftemangel strengen sich Krankenhäuser vermehrt an, qualifizierte Fachkräfte – nach Elternzeit oder Sonderurlaub – an das eigene Unternehmen zu binden. Dazu gehören:
- eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit extralangen, auf den Schichtdienst abgestimmten Öffnungszeiten
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, z. B. nur Frühdienste oder nur Nachtdienste
- Angebot von zusätzlichen Sonderdiensten, z. B. bei 30 Wochenstunden: 20 Stunden fest arbeiten und die restlichen zehn über Sonderdienste wahrnehmen, wie Nacht- oder Wochenendarbeit, wenn die Kinderbetreuung über den Partner oder andere Personen gesichert ist
- Wiedereinsteigerkurse für Pflegefachpersonen, die sowohl fachliches Knowhow als auch Kenntnisse zu Work-Life-Balance vermitteln
- Mentoring- und Patenprogramme für Pflegende nach längerer Auszeit
- jährliche Wiedereinstiegsseminare für beurlaubte Mitarbeitende, z. B. zu Stressbewältigung
Fazit: „Die ersten Wochen waren eine echte Herausforderung“
Sechs Monate später: Pia ist seit acht Wochen im Flexpool beschäftigt und der Einsatz auf den unterschiedlichen Stationen gefällt ihr sehr gut. Sie vermisst zwar etwas ihr altes Team, dafür lernt sie viel Neues und profitiert von den Wunscharbeitszeiten.
Ihre Tochter Ella hat sich gut in der Kita eingelebt, ist aber in den ersten Wochen gleich mehrmals krank geworden. In dieser Zeit nahm Leo fünf Kinderkrankentage und zweimal sprangen die Großeltern ein. So konnte Pia ihre Einarbeitung ohne Ausfälle abschließen.
Trotzdem waren die ersten Wochen „eine echte Herausforderung“, wie sie im Nachhinein sagt. Die Anforderungen durch die neue Arbeit, die weiter zu leistende Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit, aber auch der häusliche Trubel, der sie nach den Diensten erwartet – das war in den ersten Wochen sehr gewöhnungsbedürftig.
Trotzdem ist Pia froh, dass sie den Schritt zurück in die Pflege gewagt hat. Sie hat sehr nette Kolleginnen und Kollegen – mehrere davon ebenfalls mit kleinen Kindern – und freut sich, wieder in ihrem geliebten Beruf arbeiten zu können. Die Dienste auf der Intensivstation machen ihr besonders viel Freude. Sie liebäugelt schon mit der Idee, dort vielleicht mit 80 Prozent einzusteigen, wenn die Kinder etwas größer sind.
Häufige Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meine alte Position und Station?
Nicht unbedingt auf dieselbe Station, aber auf eine gleichwertige Stelle. Aufgaben, Verantwortung und Bezahlung müssen vergleichbar sein. Wer familienfreundlichere Arbeitszeiten benötigt, kann einen Wechsel in einen Bereich mit besser planbaren Diensten anfragen (z. B. Ambulanz, Tagesklinik, Funktionsdienst oder Flexpool).
Habe ich nach der Elternzeit Anrecht auf einen Teilzeitarbeitsplatz?
In vielen Fällen ja. Wer seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist und dessen Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende hat, kann eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen (vgl. Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Kann ich verlangen, nur Frühdienste zu arbeiten?
Nein. Arbeitgeber müssen keine bestimmten Schichten zusagen. In der Praxis werden jedoch häufig individuelle Lösungen gefunden, etwa feste Frühdienste oder weniger Nacht- und Wochenenddienste.
Habe ich als Alleinerziehende das Recht, vom Nachtdienst befreit zu werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Leben Kinder unter 12 Jahren im Haushalt und kann niemand anderes sie betreuen, können Beschäftigte einen Wechsel in den Tagdienst verlangen (vgl. § 6 Abs. 4 des Arbeitszeitgesetzes).
Darf mein Arbeitgeber mir direkt nach der Elternzeit kündigen?
Ja, das darf er – anders als während der Elternzeit. Dann haben Eltern einen besonderen Kündigungsschutz. Sobald die Elternzeit endet, gilt dieser Sonderschutz nicht mehr. Dann greift wieder der normale Kündigungsschutz.
Muss ich nach längerer Elternzeit verpflichtende Fortbildungen absolvieren?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, nach der Elternzeit an Fort- oder Weiterbildungen teilzunehmen. Die Elternzeit kann aber eine gute Gelegenheit sein, sich weiterzubilden oder ein Studium zu beginnen, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Es kann sinnvoll sein, dies frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen – möglicherweise beteiligt er sich sogar an den Kosten oder übernimmt sie ganz.
Die Inhalte dieses FAQ ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Einschätzung bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden.
Quellen
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2022). 15 Jahre Elterngeld: Trotz vieler Erfolge tragen Mütter nach wie vor den Hauptanteil bei der Familienarbeit. Pressemitteilung vom 14.12.2022. Abgerufen am 8. Juni 2026 von https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-14-15-Jahre-Elterngeld.html
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