Neuer Pflegemindestlohn ab Juli: Die meisten Gehälter liegen bereits darüber
Veröffentlicht am 29.06.2026
Gehälter in der Pflege: Mehr als neun von zehn Stellen liegen bereits über den künftigen Lohnuntergrenzen. Bildquelle: canva.com
Ab dem 1. Juli 2026 gelten höhere Mindestlöhne in der Pflege. Doch wie groß ist der Unterschied zwischen den neuen gesetzlichen Vorgaben und den Gehältern, die Arbeitgeber bereits heute anbieten? Eine Auswertung von 18.115 Stellenanzeigen auf Pflegia zeigt: Mehr als neun von zehn Stellen liegen bereits über den künftigen Lohnuntergrenzen. Gleichzeitig offenbaren die Daten deutliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen und überraschend geringe Abweichungen zwischen den Bundesländern.
Zwischen Mindestlohn und Gehalt liegen oft mehrere Euro pro Stunde
Ab Juli 2026 gelten in der Pflege unterschiedliche Mindestlöhne je nach Qualifikation. Pflegefachkräfte erhalten künftig mindestens 21,03 Euro pro Stunde (3.365 pro Monat). Für qualifizierte Pflegehilfskräfte liegt die Untergrenze bei 17,80 Euro (2.848 pro Monat), für Pflegehilfskräfte und Quereinsteiger bei 16,52 Euro (2.643 pro Monat).
Die neuen Mindestlöhne bewegen sich vielfach unter dem Vergütungsniveau, das Arbeitgeber derzeit für neue Mitarbeitende ansetzen. Das niedrigste ausgeschriebene Gehalt entspricht im Median rund 25,31 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte, 20,00 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie 19,69 Euro für Pflegehilfskräfte und Quereinsteiger. Je nach Berufsgruppe liegen die angebotenen Stundenlöhne damit zwischen 2,20 und 4,28 Euro über den künftigen Mindestvorgaben. Zugleich übertreffen bereits 97 Prozent der Stellen für Pflegefachkräfte, 94 Prozent der Stellen für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 91 Prozent der Stellen für Pflegehilfskräfte und Quereinsteiger die neuen Lohnuntergrenzen.
Kaum Unterschiede zwischen den Bundesländern
Ein Blick auf die Bundesländer zeigt nur geringe Unterschiede. Bei Pflegefachkräften reicht die Spanne der Stellenanzeigen oberhalb des neuen Mindestlohns von 94 Prozent in Sachsen bis 100 Prozent in Bremen. Dahinter folgen Berlin mit 99 Prozent sowie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit jeweils 98 Prozent.
Anna Liebig
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Auch bei qualifizierten Pflegehilfskräften bleiben die Abweichungen überschaubar. Berlin und das Saarland erreichen jeweils 100 Prozent, Sachsen-Anhalt kommt auf 98 Prozent. Die niedrigsten Werte entfallen auf Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz mit jeweils 91 Prozent.
Größere Unterschiede finden sich bei Pflegehilfskräften und Quereinsteigern. Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen kommen jeweils auf 100 Prozent. Am unteren Ende liegen Sachsen-Anhalt mit 80 Prozent sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils 85 Prozent.
„Lohnuntergrenzen bleiben ein wichtiges Instrument, um eine faire Bezahlung sicherzustellen. Für viele Pflegeeinrichtungen sind sie jedoch längst nicht mehr der maßgebliche Orientierungswert. Angesichts des Fachkräftemangels müssen Arbeitgeber oft deutlich höhere Gehälter anbieten, sodass die Vergütung in der Pflege zunehmend vom Arbeitsmarkt bestimmt wird“, sagt Felix Westphal, Geschäftsführer von Pflegia. „Zudem zeigt eine andere Pflegia-Untersuchung, dass Gehalt bei der Arbeitgeberwahl nicht das wichtigste Kriterium ist. Viele Beschäftigte legen größeren Wert auf Jobsicherheit, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Rahmenbedingungen. Im Wettbewerb um Fachkräfte entscheiden daher oft Faktoren, die über die reine Vergütung hinausgehen.“
Über die Untersuchung
Grundlage der Analyse sind 18.115 Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben auf der Jobplattform Pflegia. Berücksichtigt wurden Pflegefachkräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegehilfskräfte und Quereinsteiger. Untersucht wurde, ob die angebotenen Gehälter bereits oberhalb der ab dem 1. Juli 2026 geltenden Pflegemindestlöhne liegen.
Für die Auswertung wurde jeweils das niedrigste vom Arbeitgeber angegebene Gehalt berücksichtigt. Bei Stellenanzeigen mit Gehaltsspannen floss somit die Untergrenze der Ausschreibung in die Analyse ein. Diese Vorgehensweise wurde bewusst gewählt, da sie die konservativste Betrachtung ermöglicht und ausschließlich das Gehalt berücksichtigt, das Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerbern mindestens in Aussicht stellen.