Was Pflegekräfte über rechtliche Betreuung wissen sollten
Veröffentlicht am 22.05.2025

Quelle: Pflegia
Manche Menschen brauchen nicht nur Pflege, sondern auch Hilfe bei der Organisation ihres Alltags. Miete bezahlen, Arzttermine organisieren oder Absprachen mit dem Pflegedienst treffen – das können Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen nicht allein. Damit jemand stellvertretend solche Dinge übernehmen darf, braucht es eine offizielle Erlaubnis. Eine Variante ist die rechtliche Betreuung. Als Pflegekraft hast Du vermutlich immer wieder mit Betreuer:innen zu tun. Wir erklären Dir, was sie dürfen, wie eine gute Zusammenarbeit gelingt und was Du tun kannst, falls Du den Eindruck hast, dass ein:e Betreuer:in nicht gut für die pflegebedürftige Person sorgt.
Auf den Punkt gebracht
- Ob jemand eine rechtliche Betreuung bekommt, entscheidet ein Betreuungsgericht nach gesetzlichen Regeln.
- Betreuer:innen leisten in festgelegten Lebensbereichen organisatorische Hilfe.
- Häufig arbeiten Betreuende mit Pflegekräften in Bezug auf Finanzen, bei medizinischen Entscheidungen und in der Alltagsgestaltung zusammen.
- Gute Absprachen helfen, damit die Wünsche und Bedürfnisse von Betreuten – wie vom Gesetz gefordert – so gut wie möglich erfüllt werden können.
Was meint rechtliche Betreuung?
Betreuung kann vieles bedeuten. Wenn von rechtlicher Betreuung oder gesetzlicher Betreuung die Rede ist, dann ist damit eine juristisch festgelegte Art der Vertretung gemeint. Ein:e rechtliche:r Betreuer:in darf bestimmte Aufgaben für eine volljährige Person übernehmen und Entscheidungen für sie treffen. Normalerweise ist jede:r Erwachsene für sich verantwortlich. Ein Betreuungsgericht legt fest, in welchen Lebensbereichen die Betreuungsperson tätig werden kann und muss.
Konkret kann das zum Beispiel heißen, dass ein Betreuer zu Dir den Kontakt hält, medizinische Rückfragen stellt oder Änderungswünsche für Deine Arbeit hat. Oder eine Betreuerin beauftragt die Pflege und unterschreibt auch alle nötigen Formulare. Für Dich als Pflegekraft kann das manchmal etwas verwirrend sein, weil Pflegebedürftige ja – bei aller freundlichen Hilfe durch Angehörige – eigentlich selbst entscheiden müssen. Eine Betreuung ist eine Sonder-Erlaubnis.
Aufgaben und Grenzen der Betreuung
Damit Du weißt, welche Befugnisse eine Betreuungsperson prinzipiell haben kann, ist es gut, wenn Du das Konzept der rechtlichen Betreuung zumindest grob kennst. Das macht die Zusammenarbeit einfacher und beugt Missverständnissen vor. Grundsätzlich gibt es ein paar klare Regeln. Alle Betreuer:innen müssen:
- Hilfe für die betreute Person organisieren – in den gerichtlich festgelegten Lebensbereichen
- ihre Entscheidungen am Wohl der betreuten Person orientieren
- der betreuten Person ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen
- wichtige Entscheidungen immer mit der betreuten Person absprechen
- helfen, dass sich Krankheiten und Behinderungen der betreuten Person nicht verschlimmern
- mit Daten und Wissen zur betreuten Person verantwortungsvoll umgehen, aber auch Informationen herausgeben, wenn es zum Beispiel für die pflegerische Versorgung wichtig ist
- vor bestimmten Entscheidungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen
- ihre Arbeit dokumentieren und dem Betreuungsgericht regelmäßig berichten
Je nachdem, was der Grund für einen Pflegebedarf ist, kann es sein, dass Du viel mehr Absprachen mit der Betreuungsperson triffst als mit dem oder der Pflegebedürftigen. Gerade wenn jemand zum Beispiel eine geistige Behinderung oder eine fortgeschrittene Demenz hat, können die Betroffenen oft nicht (mehr) selbst sagen, was sie können und brauchen. Die Aufgabe rechtlicher Betreuer:innen ist es dann, so gut wie möglich herauszufinden, was die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sind, und ihr diese mithilfe von zum Beispiel Dir als Pflegekraft so gut wie möglich zu erfüllen.

Anna Liebig
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Welche Arten von Betreuer:innen gibt es?
Wie Eure Zusammenarbeit abläuft, hat auch damit zu tun, mit welcher Art von Betreuer:in Du es zu tun hast. Es gibt einerseits ehrenamtliche Betreuungen. Hier übernehmen ganz normale Angehörige, manchmal auch Freunde oder andere Laien, eine offizielle rechtliche Betreuung, damit sie zum Beispiel Überweisungen tätigen und pflegerische Hilfen für jemanden organisieren dürfen. Eine Zusammenarbeit ist genauso leicht oder schwer wie mit anderen Angehörigen auch. Am besten erklärst Du einmal beim Kennenlernen Deine Rolle und beschreibst, was Deine Aufgaben sind und was nicht. Falls Du ein Gespräch mit mehreren Angehörigen hast, solltest Du Dir merken, wer von ihnen eine rechtliche Betreuung innehat und wer „nur“ verwandt ist.
Andererseits gibt es auch Berufsbetreuer:innen. Es ist ihr Job, parallel viele verschiedene Personen zu betreuen. Sie haben oft mehr Ahnung, aber weniger Zeit als Angehörige. Mit ihnen kommunizierst Du wahrscheinlich vor allem schriftlich oder telefonisch. Der große Vorteil ist, dass sie in der Regel genau wissen, welche Aufgaben Du übernehmen kannst und wie die Abrechnung funktioniert. Ein Nachteil ist, dass beruflich Betreuende oft schwerer zu erreichen sind. Außerdem nehmen sie meist alles sehr genau und prüfen zum Beispiel teilweise sehr akribisch die Pflegedokumentation.
Rechte und Pflichten gegenüber Betreuenden
Pflegekräfte und Betreuer:innen sind oft aufeinander angewiesen. Beide Seiten müssen gut für die pflegebedürftige Person sorgen und ihre Arbeit dokumentieren. Ihr solltet nicht gegeneinander arbeiten, sondern lediglich Eure Zuständigkeiten beachten. Die Betreuenden müssen die Hilfe nur organisieren und die Pflegekräfte müssen die Unterstützung konkret leisten.
Aber welche Rechte und Pflichten bestehen für Dich gegenüber Betreuenden? Das hängt immer damit zusammen, wofür diese laut Gericht zuständig sind. In ihrem jeweiligen Bereich dürfen Betreuer:innen stellvertretend für die pflegebedürftige Person entscheiden. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass sie in die Gabe von Medikamenten einwilligen oder Verträge im Namen der betreuten Person abschließen. Wenn Du also einen Auftrag oder eine Anfrage von einer Betreuungsperson bekommst, musst Du prinzipiell genauso handeln, als hätte die pflegebedürftige Person das selbst getan. Wenn Du nach Deiner Pflegearbeit gefragt wirst, bist Du verpflichtet, die Fragen zu beantworten. Betreuer:innen haben das Recht, genauso viel zu wissen wie die pflegebedürftige Person selbst. Sie sind ja „wichtiger“ als normale Angehörige, weil sie mit diesem Wissen bestmöglich für die betreute Person entscheiden müssen.
Voraussetzung ist immer, dass ein:e Betreuer:in vom Gericht den Auftrag hat, für den Pflege-Bereich zuständig zu sein. Was genau er oder sie erledigen soll, ist in einer Betreuungsurkunde festgelegt. Lass sie Dir zeigen. Darauf hast Du ein Anrecht und kannst dann besser einschätzen, was die Betreuungsperson machen darf.
Die Formulierungen in den Urkunden sind immer ein bisschen unterschiedlich. Typisch für den Bereich Pflege sind zum Beispiel die Worte „Gesundheitssorge“ oder „Organisation der ambulanten Versorgung“. Damit Betreuer:innen Pflegeverträge stellvertretend unterschreiben dürfen, haben sie manchmal auch den Zusatz „Behördenangelegenheiten“ als Erlaubnis.
Hellhörig werden solltest Du, wenn ein angeblicher Betreuer seine Urkunde nicht vorzeigen will. Oder wenn eine Betreuerin ausschließlich für „Finanzen“ zuständig ist. Dann darf nichts im Bereich Pflege organisiert werden. Frag in einem solchen Fall genau nach. Falls Du Dir unsicher bist, wende Dich an Deinen Chef oder Deine Chefin. Dann könnt ihr gemeinsam entscheiden, wie ihr weiter vorgehen wollt. Du kannst auch beim örtlichen Amtsgericht nachfragen, um sicher zu sein, dass die angebliche Betreuungsperson wirklich die Erlaubnis hat, stellvertretend im Bereich Pflege zu entscheiden. In der Regel kümmern Betreuer:innen sich aber nur um ihre Bereiche.
Praxisbeispiel: Medizinische Entscheidung
Ganz praktisch kann zum Beispiel folgendes vorkommen: Du stellst während Deiner Arbeit fest, dass Giovanni, ein älterer Pflegebedürftiger mit ausgeprägter Demenz, sich am Finger verletzt hat. Es ist nur ein kleiner Schnitt, der nicht schwer zu versorgen ist. Aber sicherheitshalber wirfst Du nochmal einen Blick in seinen Impfpass und stellst fest, dass der Tetanus-Schutz dringend aufgefrischt werden muss. Du weißt, dass Giovanni sich nicht selbst um einen Arzttermin kümmern kann, daher informierst Du seine Betreuerin. Ihre Aufgabe ist es dann, einen Arzttermin auszumachen und dafür zu sorgen, dass Giovannis Tetanus-Impfung aufgefrischt wird.
Was tun bei Konflikten?
Im Idealfall machst Du als Pflegekraft Deinen Job und die Betreuer:innen machen ihren. Aber manchmal kommt es doch zu Problemen.
Es kann zum Beispiel passieren, dass Betreuende eine Aufgabe in Deinem Verantwortungsbereich sehen, für die Du gar nicht zuständig bist. Hier hilft es, frühzeitig und bei Bedarf erneut klar zu sagen, was Du erledigen kannst und darfst – und was nicht. Wie für Angehörige im Allgemeinen, gilt auch für Betreuer:innen: Wenn sie zu viel an Zeit, Arbeit oder Aufmerksamkeit von Dir verlangen, darfst und solltest Du das deutlich kommunizieren. Nimm Wünsche nach Möglichkeit ernst, aber sage trotzdem sachlich und möglichst wertschätzend, wenn Du etwas nicht leisten kannst. Vielleicht kannst Du stattdessen einen Rat geben, wer die gewünschte Beratung oder Hilfe übernehmen könnte.
In seltenen Fällen kann es passieren, dass Du den Eindruck gewinnst, dass ein:e Betreuer:in nicht im Sinne der pflegebedürftigen Person handelt. Es gibt zwei Dinge, die hierfür wichtig zu wissen sind:
- Betreuer:innen müssen nach Möglichkeit immer nach den Wünschen der betreuten Person handeln. Das heißt nicht unbedingt, dass dies die beste Wahl ist. Denn Betreute dürfen auch unvernünftige Wünsche haben. Solange sie sich und anderen damit keinen großen Schaden zufügen, sind Betreuende verpflichtet, auch „nicht sinnvolle“ Wünsche zu erfüllen.
- Du bist nicht verpflichtet, aktiv zu werden, falls Du den Eindruck hast, dass die Betreuung nicht optimal läuft. Es ist völlig okay, Deinen Job so gut wie möglich zu machen – und fertig.
Eine Ausnahme besteht, wenn Gefahr besteht. Falls Du also den Eindruck haben solltest, dass jemand kaum Unterstützung bekommt, dass Wertgegenstände verschwinden, dass jemand emotional oder körperlich leidet oder sogar in akuter Gefahr schwebt, dann solltest Du einen Hinweis ans zuständige Betreuungsgericht (beim örtlichen Amtsgericht) oder an die Polizei geben.
Sollte Dich eine pflegebedürftige Person ins Vertrauen ziehen und um Hilfe bitten, weil sie unglücklich ist, aber nicht weiß, wie sie etwas gegen ihre:n Betreuer:in tun kann, dann ermuntere sie: Alle Betreuten haben ein Recht auf gute Behandlung! Wenn sie diese nicht bekommen, dann dürfen sie sich jederzeit an ihr zuständiges Betreuungsgericht wenden und eine Verbesserung verlangen. Vor allem ältere Menschen trauen sich das allerdings oft nicht. Hier kannst Du als Vertrauensperson tätig werden und somit der pflegebedürftigen Person zu ihrem Recht verhelfen.
Rechtliche Betreuung bei Pflegebedürftigen – Fazit
Als Pflegekraft wirst Du es regelmäßig mit rechtlichen Betreuer:innen zu tun bekommen, die für Pflegebedürftige bestimmte Aspekte ihres Lebens organisieren. Prinzipiell sind Eure Zuständigkeiten klar verteilt. Ein grundsätzliches Wissen über das Betreuungsrecht kann helfen, optimal zusammenzuarbeiten. Falls Du Missstände bemerkst, kannst Du frei entscheiden, ob Du einen Hinweis an das zuständige Gericht geben willst.
Quellen:
- Bundesjustizministerium: Broschüre zum Betreuungsrecht. Abgerufen am 29. April 2025, von https://www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Downloads_ET/betreuungsrecht_broschuere.pdf;jsessionid=3156E06D09DDCF3481A1ACF900302B44.internet941?__blob=publicationFile&v=2











