Impfungen für Pflegekräfte – welche du wirklich brauchst

Veröffentlicht am 21.11.2025

Eine Person zieht eine Spritze mit einem Impfstoff auf.

Eine generelle Impfpflicht gibt es für Pflegekräfte nicht, das Impfen ist aber sinnvoll. Quelle: Canva.de

Als Pflegekraft trägst du nicht nur die Verantwortung für die Versorgung deiner Patient:innen, sondern auch für deren Schutz vor gesundheitsschädlichen Einflüssen. Sich selbst gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen, schützt nicht nur sie, sondern auch dich selbst und deine Kolleg:innen. Doch welche Impfungen sind für Pflegekräfte wirklich wichtig? Welche sind Pflicht und welche sind nur als empfehlenswert eingestuft? Wir informieren dich über die wichtigsten Fakten, Empfehlungen und rechtlichen Grundlagen zum Thema Impfungen in der Pflege. 

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Keine Impfung = hohes Risiko 

Pflegekräfte gehören zu den Berufsgruppen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko. Der tägliche Kontakt mit Menschen, Körperflüssigkeiten, medizinischen Geräten und potenziell infektiösen Materialien erhöht die Wahrscheinlichkeit, Krankheitserreger zu übertragen oder sich selbst anzustecken. 

Einige Infektionen verlaufen bei gesunden Erwachsenen mild, können aber für ältere oder immungeschwächte Personen lebensbedrohlich sein. Hier kommt der doppelte Impfschutz ins Spiel: 

  • Selbstschutz: Pflegekräfte reduzieren ihr eigenes Risiko für Erkrankungen und mögliche Langzeitfolgen. 
  • Fremdschutz: Durch Impfungen sinkt das Risiko, Patient:innen und andere Personen anzustecken. 
Gut zu wissen!
Ein vollständiger Impfschutz ist Teil des Infektionsschutzes in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Er ergänzt Hygienemaßnahmen wie Händedesinfektion, Schutzkleidung und Isolationskonzepte.

Impfpflicht oder Empfehlung? 

Infektionsschutz bedeutet also immer auch Patientenschutz. Genau deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) bestimmte Impfungen für medizinisches und pflegerisches Personal. 

Anna Liebig

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In Deutschland gilt derzeit keine allgemeine Impfpflicht, weder für die Bevölkerung noch speziell für Pflegekräfte. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen und berufsspezifische Regelungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben. 

Impfungen für Pflegekräfte: Masern, Mumps, Röteln 

Seit März 2020 schreibt das Masernschutzgesetz vor, dass Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen müssen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch: 

  • ein Impfbuch mit zwei dokumentierten Masernimpfungen oder 
  • einen ärztlichen Nachweis über eine durchgemachte Maserninfektion. 
Achtung!
Ohne diesen Nachweis dürfen Pflegekräfte keine Tätigkeit in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen aufnehmen.

Das betrifft: 

Üblicherweise wird die Immunisierung gegen Masern in Kombination mit dem Impfstoff gegen Mumps und Röteln geimpft.  

Impfungen für Pflegekräfte: COVID-19 

Zwischen März 2022 und Dezember 2022 bestand in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19. Diese wurde jedoch nicht verlängert und ist derzeit ausgesetzt. Aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Corona-Impfung mehr, auch nicht für Pflegekräfte. Dennoch wird die jährliche Impfung gegen COVID-19 weiterhin dringend für Beschäftigte im Gesundheitswesen empfohlen.

Impfungen für Pflegekräfte: Influenza (Grippe)

Von der STIKO wird die jährliche Impfung im Herbst angeraten. Pflegekräfte gehören zur Risikogruppe, da sie sowohl gefährdete Personen betreuen als auch selbst gefährdet sind. Für ältere und immungeschwächte Menschen kann eine Infektion mit Influenza, genauso wie mit COVID-19, tödlich verlaufen.

Impfungen für Pflegekräfte: Tetanus, Hepatitis & Co.  

Für diese Impfungen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, aber häufig eine arbeitsvertragliche Voraussetzung oder sie sind Teil des Arbeitsschutzes: 

  • Tetanus und Diphtherie: Die Grundimmunisierung und Auffrischung empfiehlt die STIKO allen Erwachsenen. 
  • Hepatitis A: Sie ist ratsam bei Jobs in Gesundheitseinrichtungen mit erhöhter Ansteckungsgefahr durch Körperflüssigkeiten, z. B. Altenpflege mit inkontinenten Bewohner:innen. 
  • Hepatitis B: Dagegen sollte bei Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Blut oder Körperflüssigkeiten geimpft werden. 
  • Pertussis (Keuchhusten): Pflegekräfte in Gemeinschaftseinrichtungen sollten alle 10 Jahre eine Impfstoff-Dosis erhalten. 
  • Varizellen: Sie lösen Windpocken aus. Eine Impfung wird vor allem bei engem Patientenkontakt empfohlen. 
Gut zu wissen!
Die Hepatitis-B-Impfung gehört für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu den wichtigsten Schutzimpfungen. Nach der Grundimmunisierung kann eine Antikörperkontrolle sinnvoll sein, um den Impfschutz zu überprüfen.

Rechtliche Grundlagen & Arbeitgeberpflichten 

Welche Impfungen Pflegekräfte erhalten sollten und welche Rechte und Pflichten diesbezüglich bestehen, sind gesetzlich geregelt.  

Pflichten des Arbeitgebenden 

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über Infektionsrisiken aufzuklären und geeignete Schutzmaßnahmen anzubieten. Dazu gehören: 

  • Impfangebote für gefährdete Mitarbeiter, z. B. Hepatitis B, Influenza 
  • Dokumentation und Aufklärung über Impfungen 
  • Bereitstellung von Schutzkleidung und Schulungen 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob Impfungen notwendig oder sinnvoll sind.  

Pflichten der Beschäftigten 

Impfungen dürfen nicht gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt werden. Wenn eine gesetzliche Impfpflicht besteht, wie z. B. bei Masern, dürfen Ungeimpfte jedoch nicht weiter im Pflegebereich arbeiten. Legt der Arbeitgebende arbeitsvertraglich fest, dass bestimmte Impfungen erfolgen müssen, muss der Mitarbeitende diesen ebenfalls nachkommen bzw. entsprechende Immunitätsnachweise vorlegen. 

Praxis-Tipp:
Den Impfpass am besten einmal jährlich prüfen – etwa im Rahmen betriebsärztlicher Untersuchungen oder arbeitsmedizinischer Vorsorge. So lassen sich fehlende Auffrischungen frühzeitig erkennen.

Mythen & Fakten zu Impfungen 

Rund um das Thema Impfungen kursieren viele Mythen, die besonders im Pflegebereich kritisch sind, da sie das Vertrauen in den Infektionsschutz schwächen können. Hier die häufigsten Irrtümer und die Fakten dazu: 

Mythos Fakt
„Ich bin jung und gesund, ich überstehe eine Infektion gut.“ Auch wenn man selbst nur schwache Symptome hat – Pflegebedürftige können teilweise lebensgefährlich erkranken. Impfungen helfen dabei, die Ansteckungsgefahr zu mindern.
„Die Grippeimpfung wirkt sowieso nicht.“ Die Wirksamkeit variiert je nach Saison, aber selbst bei teilweisem Schutz wird der Krankheitsverlauf deutlich abgeschwächt.
„Impfungen schwächen das Immunsystem.“ Das Gegenteil ist der Fall: Sie trainieren das Immunsystem und schützen langfristig vor schweren Verläufen.
„Natürliche Immunität ist besser.“ Eine natürliche Infektion kann schwerwiegende Folgen haben. Impfungen dagegen bieten Schutz ohne das Krankheitsrisiko.

Fazit 

Impfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Pflege. Sie schützen nicht nur das eigene Wohlbefinden, sondern auch das Leben derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Obwohl es derzeit nur wenige gesetzliche Pflichtimpfungen gibt, bleibt die Verantwortung groß, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Pflegekräften selbst. 

Wer regelmäßig seinen Impfstatus überprüft, schützt sich, seine Kolleg:innen und die Menschen, die er betreut. Die STIKO-Empfehlungen bieten eine klare Orientierung. 

Häufige Fragen zu Impfungen für Pflegekräfte

Welche Impfungen sind für Pflegekräfte Pflicht? 

Verpflichtend ist derzeit nur der Nachweis über Masernschutz (§ 20 IfSG). Für andere Impfungen wie Hepatitis B oder COVID-19 besteht keine gesetzliche Pflicht, sie können aber arbeitsrechtlich oder durch betriebliche Regelungen verlangt werden. 

Müssen Pflegekräfte eine Grippeimpfung machen? 

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die STIKO empfiehlt jedoch ausdrücklich die jährliche Grippeschutzimpfung für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, um sich selbst und Patienten zu schützen. 

Welche Impfungen empfiehlt die STIKO für Pflegekräfte? 

Die wichtigsten sind: 

  • Tetanus, Diphtherie, Pertussis 
  • Polio 
  • Masern, Mumps, Röteln 
  • Varizellen 
  • Hepatitis B 
  • Influenza (jährlich) 
  • COVID-19 (nach aktuellem Stand) 
  • ggf. Hepatitis A bei besonderem Risiko 

Was passiert, wenn man den Masernschutz nicht nachweisen kann? 

Ohne Nachweis darf keine Tätigkeit im Pflegebereich aufgenommen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu kontrollieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Beschäftigungsverbote. 

Wer trägt die Kosten für Impfungen im Pflegebereich? 

Im Regelfall trägt der Arbeitgeber die Kosten für beruflich indizierte Impfungen, z. B. Hepatitis B, Grippe, COVID-19. Allgemein empfohlene Impfungen, z. B. Tetanus oder Polio, übernehmen die Krankenkassen. Reiseimpfungen, wie z. B. gegen Denguefieber, sind Privatsache und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. 

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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