Was ist das Pflegezeitgesetz?
Veröffentlicht am 20.06.2026

Mit dem Pflegezeitgesetz erhalten Arbeitende Zeit, um sich zu kümmern. Bildquelle: Canva.com
Pflegekräfte wissen aus eigener Erfahrung, wie herausfordernd es sein kann, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen. Doch was passiert, wenn du nicht nur beruflich in der Pflege arbeitest, sondern plötzlich auch privat Verantwortung übernehmen musst – etwa für deine Eltern, deinen Partner oder deine Kinder? Genau für solche Situationen wurde das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geschaffen. Es soll Beschäftigten ermöglichen, Beruf und familiäre Pflege besser miteinander zu vereinbaren. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du hast, wer Anspruch auf Pflegezeit hat und welche Möglichkeiten es gibt, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird.
Warum gibt es das Pflegezeitgesetz?
Viele Menschen sehen sich irgendwann mit der Herausforderung konfrontiert, einen nahen Angehörigen zu pflegen. Oft geschieht dies unerwartet, etwa nach einem Schlaganfall, einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. In solchen Situationen benötigen Betroffene Zeit, um die Pflege zu organisieren oder diese selbst zu übernehmen.
Das Pflegezeitgesetz verfolgt daher das Ziel, Beschäftigten eine vorübergehende Freistellung von der Arbeit zu ermöglichen, damit sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern können. Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden.
Was genau ist die Pflegezeit?
Die Pflegezeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Die maximale Dauer beträgt sechs Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.

Anna Liebig
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Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?
Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen möchten, haben Anspruch auf Pflegezeit. Dazu zählen unter anderem:
- Eltern und Schwiegereltern
- Ehepartner und Lebenspartner
- Geschwister
- Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
- Enkelkinder und Großeltern
- Schwägerinnen und Schwager (IHK)
Der gesetzliche Anspruch besteht allerdings nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. In kleineren Betrieben kann zwar eine Pflegezeit vereinbart werden, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Wenn es schnell gehen muss
Nicht jede Pflegesituation lässt sich langfristig planen. Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren oder eine akute Pflegesituation zu bewältigen. Für diesen Zeitraum kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden.
Gerade für Pflegekräfte kann diese Regelung wichtig sein. Wer nach einem Nachtdienst erfährt, dass ein Elternteil unerwartet ins Krankenhaus eingeliefert wurde und voraussichtlich pflegerische Unterstützung benötigen wird, kann die Zeit nutzen, um die weitere Versorgung zu organisieren
Vollständige oder teilweise Freistellung
Eine Pflegezeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass du komplett aus dem Berufsleben aussteigst. Das Gesetz sieht sowohl eine vollständige als auch eine teilweise Freistellung vor. Das kann beispielsweise so aussehen:
- Du arbeitest für einige Monate gar nicht.
- Du reduzierst deine Arbeitszeit auf wenige Stunden pro Woche.
- Du passt deine Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person an.
Gerade im Schichtdienst kann eine teilweise Freistellung eine sinnvolle Lösung sein, um Beruf und familiäre Verpflichtungen besser zu koordinieren.
Kündigungsschutz während der Pflegezeit
Für viele Beschäftigte ist die Frage nach der Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiger Punkt. Wer Pflegezeit beantragt oder in Anspruch nimmt, genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung ist eine Kündigung möglich. Dieser Schutz soll verhindern, dass Beschäftigte aus Angst vor beruflichen Nachteilen auf eine notwendige Pflegezeit verzichten.
Pflegezeit und Familienpflegezeit: Wo liegt der Unterschied?
Das Pflegezeitgesetz wird häufig mit dem Familienpflegezeitgesetz verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Regelungen. Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Die Familienpflegezeit erlaubt hingegen eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Dabei müssen durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden. Beide Modelle können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer darf pro pflegebedürftigem Angehörigen jedoch 24 Monate nicht überschreiten.
Besonders relevant für Pflegekräfte
Pflegekräfte tragen täglich Verantwortung für andere Menschen. Wenn zusätzlich private Pflegeaufgaben hinzukommen, kann es umso schwieriger werden. Schichtarbeit, Wochenenddienste und Personalmangel erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oft noch mehr.
Das Pflegezeitgesetz schafft hier zumindest einen rechtlichen Rahmen, der Betroffenen mehr Flexibilität ermöglicht. Wer einen Angehörigen pflegen muss, sollte deshalb frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Gerade in der Pflegebranche, in der viele Beschäftigte bereits hohen körperlichen und emotionalen Belastungen ausgesetzt sind, kann eine vorübergehende Entlastung entscheidend sein, um Überforderung zu vermeiden.
Fazit
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Beschäftigten, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ohne ihren Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Je nach Situation können bis zu zehn Tage kurzfristige Arbeitsverhinderung oder bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer längerfristigen Familienpflegezeit.
Für Pflegekräfte ist dieses Gesetz von besonderer Relevanz. Wer beruflich pflegt und gleichzeitig privat Verantwortung übernimmt, sollte seine gesetzlichen Rechte kennen. So lässt sich eine schwierige Lebenssituation oft besser bewältigen – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für einen selbst.
Häufige Fragen zum Pflegezeitgesetz
Welche Auswirkungen hat die Pflegezeit auf meine Renten- und Sozialversicherungsansprüche?
Während einer vollständigen Freistellung können sich Auswirkungen auf die Sozialversicherung ergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung jedoch Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Dadurch sollen finanzielle Nachteile während der Pflegezeit zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Welche Nachweise muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen, um Pflegezeit zu beantragen?
Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit kann in der Regel durch den Pflegegradbescheid der Pflegekasse erbracht werden. Alternativ kann auch eine entsprechende Bescheinigung der Pflegekasse vorgelegt werden. Zusätzlich sollte dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Pflegezeit in Anspruch genommen werden soll.
Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Pflegezeit ablehnen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind?
Wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit. In kleineren Betrieben sieht es anders aus: Eine Freistellung kann dort meist nur auf freiwilliger Basis vereinbart werden.
Kann ich Pflegezeit auch nutzen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, das Pflegezeitgesetz gilt grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte. Die Arbeitszeit kann dabei weiter reduziert oder vollständig ausgesetzt werden. Dadurch erhalten auch Teilzeitkräfte die Möglichkeit, Beruf und familiäre Pflege besser miteinander zu vereinbaren.
Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zur Pflegezeit?
Eine erste Anlaufstelle sind die Pflegekassen sowie die örtlichen Pflegestützpunkte. Darüber hinaus bieten das Bundesfamilienministerium und verschiedene Beratungsstellen Informationen zu rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Wie wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert?“ Zuletzt abgerufen am 04.06.2026 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“. Zuletzt abgerufen am 04.06.2026 https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-besseren-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf--78226
- Bundesamt für Justiz. Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG), § 4 Dauer der Inanspruchnahme. Zuletzt abgerufen am 04.06.2026 https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__4.html
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Broschüre zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige pflegende Angehörige. Zuletzt abgerufen am 04.06.2026 https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93364/729390448b8e90a92a8dc1231012173e/bessere-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-broschuere-data.pdf










