Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Krankenhaus – so gelingt es!
Veröffentlicht am 08.07.2026

Viele Krankenhäuser bieten konkrete Angebote an, um die Vereinbarkeit von Familie und Pflege zu ermöglichen. Bildquelle: Canva.com
Ob Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen – Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist herausfordernd. Das gilt besonders für beruflich Pflegende. Denn Schichtdienste, Wochenendarbeit und Personalmangel stehen den familiären Bedürfnissen oft entgegen. Umso wichtiger sind Arbeitgeber, die familienorientierte Lösungen anbieten. Drei Fallbeispiele zeigen, wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pflege gelingen kann.
Drei Beispiele aus dem Klinikalltag
Helen (31) arbeitet seit drei Jahren mit halber Stelle auf einer Inneren Station. Im Sommer wird ihr 6-jähriger Sohn eingeschult. Eigentlich ein freudiges Ereignis – doch Helens Vorfreude ist getrübt: Wie soll sie künftig die vielen Ferienzeiten organisieren? Können sie, ihr Mann und Tim überhaupt noch gemeinsam Urlaub machen? Die Großeltern wohnen schließlich weit entfernt und können nicht einspringen.
Lisa (38), alleinerziehend, hat zwei Töchter im Alter von 2 und 5 Jahren. Zwar beteiligt sich ihr ehemaliger Lebensgefährte an der Betreuung, doch als Anwalt ist er beruflich stark eingebunden. Meist schaut er abends nur kurz vorbei – eine echte Entlastung ist das nicht. Dabei würde Lisa gerne wieder wie früher auf der Intensivstation arbeiten. Doch wie lässt sich ein solcher Job mit zwei Kita-Kindern vereinbaren?
Klaus (56) arbeitet in Vollzeit auf einer chirurgischen Station. Seit einem Oberschenkelhalsbruch braucht seine 88-jährige Mutter zunehmend Unterstützung – bei der Körperpflege und im Haushalt. Zweimal am Tag kommt der Pflegedienst, auch Essen auf Rädern ist organisiert. Trotzdem hat Klaus ein ungutes Gefühl, weil seine Mutter so viel allein ist. Wenn er Spätdienst hat, schafft er es zudem oft nicht, bei ihr vorbeizuschauen.

Anna Liebig
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Für Pflegende ist Planung oft doppelt schwer
Diese Beispiele zeigen: Es ist nicht leicht, familiäre und berufliche Pflichten in Einklang zu bringen. Das gilt zwar für alle berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen – für Pflegekräfte ist es aber oft doppelt schwer. Durch Schicht- und Wochenendarbeit gibt es meist keinen festen Familienrhythmus. Home-Office ist – wie bei einem Bürojob – nicht möglich, und die Arbeit lässt sich nicht einfach auf zwei Stunden später verschieben.
So müssen Pflegende oft jonglieren – zwischen wechselnden Dienstzeiten, einer nicht immer verlässlichen Betreuung und dem informellen Netzwerk aus Familie, Freunden und Bekannten. Fällt dann die Kita aus oder wird ein Kind krank, kommt das fragile System schnell an seine Grenzen.
Die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei nur eine der Schattenseiten des Pflegeberufs. Hinzu kommen Personalmangel, körperliche Belastung, häufiges Einspringen aus dem Frei und mangelnde Planbarkeit. Sind Pflegende zusätzlich familiär stark gefordert, verschärft sich die Situation.
Gute Vereinbarkeit entscheidet über Berufszufriedenheit
Was helfen kann, sind familienorientierte Arbeitsbedingungen. Eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem Jahr 2023 hat mehr als 5.500 beruflich Pflegende befragt, was sie sich von einem Arbeitsplatz mit Zukunft wünschen. Ein zentrales Ergebnis: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der wichtigsten Attraktivitätsfaktoren.
Die meisten beruflich Pflegenden wünschen sich dabei:
- flexible Arbeitszeitmodelle
- verlässliche Dienstpläne unter Mitgestaltung der Mitarbeitenden
- betriebliche Ausfallkonzepte
- flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Ganz oben auf der Liste stehen bei der Kinderbetreuung:
- Betriebs-Kitas mit flexiblen Zeiten
- Ferienbetreuung
- Notfall- und Randzeitbetreuung
- Vermittlung von Plätzen in bestehende Kinderbetreuungseinrichtungen
- Abhol- und Bringedienste für Kita- und Schulkinder
Was familienfreundliche Krankenhäuser anders machen
Viele Krankenhäuser haben auf diese Bedürfnisse reagiert. Die Verantwortlichen wissen: Familienfreundlichkeit rechnet sich. Kliniken binden damit qualifizierte Pflegefachpersonen an das eigene Haus. Das eröffnet wichtige Wettbewerbsvorteile – gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Einige Beispiele für außergewöhnliche Ansätze:
- 15 Tage mehr Urlaub bei gleichem Gehalt. 50 Prozent mehr Urlaub gibt es in der Sophienklinik in Hannover: Hier erhalten die rund 200 Mitarbeitenden statt 30 insgesamt 45 Urlaubstage. Das sind insgesamt neun Wochen Urlaub pro Jahr – und das ohne Gehaltseinbußen. Davon profitieren besonders Eltern mit Schulkindern.
- „FerienFreiZeit“ – die Schulferien komplett frei. An den Knappschaft Kliniken Westfalen können Mitarbeitende mit schulpflichtigen Kindern eine sogenannte „FerienFreiZeit“ beantragen. Das bedeutet: Sie haben garantiert an allen Ferien- und Brückentagen frei – das sind insgesamt 64 Tage pro Jahr. Im Gegenzug verzichten sie auf 13 Prozent ihres Gehalts.
- Dienstplan nach Wunsch. Am Sana-Klinikum Remscheid schreibt jede Pflegeperson ihren Dienstplan selbst – sogar auf der Intensivstation. Die Wünsche können mit knapp 87 Prozent in den meisten Fällen realisiert werden. So lassen sich wichtige Familientermine frühzeitig einplanen.
- Jahresarbeitszeit. Am Klinikum Leverkusen bietet die sogenannte Jahresarbeitszeit besondere Flexibilität. Dabei kann eine Pflegefachperson mit einer 50-Prozent-Stelle zum Beispiel sechs Monate in Vollzeit arbeiten, um dann sechs Monate durchgehend frei zu haben. Oder sie arbeitet mit 75 Prozent neun Monate in Vollzeit und hat drei Monate frei. Das schafft Freiräume, zum Beispiel für die Pflege von Angehörigen.
- Extralange Kitazeiten. In der Kita der Lahn-Dill-Kliniken in Wetzlar können Mitarbeiterkinder von 6 bis 20 Uhr betreut werden. Dabei gibt es insgesamt 60 Plätze für Kinder zwischen 8 Wochen und 6 Jahren. Die Kita ist auch in den Ferien geöffnet und bei Bedarf gibt es eine Wochenendbetreuung.
Was Pflegende selbst tun können
Nicht jeder arbeitet bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber. Dennoch gibt es eine Menge, was du selbst tun kannst, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen:
- Sprich mit deinem Vorgesetzten, wenn sich deine familiäre Situation verändert und eine Anpassung der Arbeitszeiten notwendig ist – etwa nach einer Trennung oder bei Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds. Jede Führungskraft ist daran interessiert, gut eingearbeitete Pflegepersonen zu halten.
- Rede auch im Team über deine familiäre Situation. Das schafft Verständnis und erhöht die Bereitschaft, im Bedarfsfall Dienste zu tauschen oder sich gegenseitig zu unterstützen. Vielen Menschen fällt es schwer, bei der Arbeit über private Dinge zu sprechen. Wenn das Miteinander stimmt, kann es jedoch den Zusammenhalt im Team stärken.
- Informiere dich, was dir zusteht (siehe FAQ). Für Eltern und pflegende Angehörige gibt es verschiedene Möglichkeiten der Freistellung – etwa, wenn das Kind erkrankt oder sich eine neue Pflegesituation ergibt. Nutze zudem vorhandene Beratungsangebote wie den Pflegestützpunkt vor Ort. Einige Krankenhäuser bieten inzwischen Unterstützung und Beratung bei familiären Fragen an.
- Binde dein privates Umfeld so gut wie möglich ein. Ob Großeltern, Nachbarn, Freunde – sie alle können im Alltag wichtige Unterstützung leisten, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, Fahrdiensten oder kleinen Hilfen im Haushalt. Hilfreich kann es auch sein, Netzwerke mit anderen Familien oder pflegenden Angehörigen zu bilden und sich gegenseitig zu unterstützen.
- Ganz wichtig: Kümmere dich um dich selbst. Zwischen Familie, Schichtdienst und hoher Verantwortung geraten die eigenen Bedürfnisse leicht in den Hintergrund. Mach dir bewusst: Dauerhaft funktioniert all das nur, wenn du gut auf dich selbst achtest und dir bewusst Zeit für Dinge nimmst, die dir guttun.
Wie es bei Helen, Lisa und Klaus weiterging
Wie haben die drei Pflegenden aus den Eingangsbeispielen ihre Situation gelöst?Helen, deren Sohn im Sommer mit der Schule startet, hat sich ein Herz gefasst und mit ihrer Pflegedienstleitung gesprochen. Die reagierte sehr entspannt. In Helens Team arbeiten nur wenige Eltern, daher sind die Sommerwochen als Urlaubszeit nicht so begehrt. Ihr Vorschlag: Helen arbeitet im September und Oktober 75 Prozent und bekommt dafür den Juli frei. Zusätzlich mit ihren Urlaubstagen kann sie so die Schulferien komplett abdecken.
Lisa hat sich getraut und sich bei drei Krankenhäusern beworben. Sie startet jetzt mit einer halben Stelle in einer Klinik, die eine eigene Betriebs-Kita hat – mit ausgedehnten Öffnungszeiten. Ihr ehemaliger Lebensgefährte ist zudem gerne bereit, an allen Dienstwochenenden die Kinder zu nehmen. Lisa freut sich nun schon sehr auf den neuen Job.
Klaus hat sich beim Pflegestützpunkt beraten lassen und erfahren, dass es eine Tagespflege in der Nähe gibt. Seine Mutter wird sogar abgeholt und zurückgebracht. Auch hat er das Gespräch mit seiner Vorgesetzten gesucht. Sie bot ihm an, künftig im Wundzentrum der Klinik zu arbeiten – mit regelmäßigen Arbeitszeiten. Schließlich ist Klaus weitergebildeter Wundexperte. Für ihn ist das in doppelter Hinsicht ein Gewinn.
Fazit: Nicht nur Dienstpläne entscheiden, sondern die Haltung zählt
Nicht immer lassen sich so gute Lösungen finden wie in diesen Beispielen. Trotzdem lohnt es sich, gemeinsam nach Wegen zu suchen, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Nur wenn Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen verlässlich organisiert sind, können beruflich Pflegende sich mit Freude auf ihre Arbeit konzentrieren.
Familienorientierte Arbeitsbedingungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Noch wichtiger ist jedoch die Haltung von Vorgesetzten und Teams. Wenn Pflegende erleben, dass auch ihre familiären Bedürfnisse gehört und ernst genommen werden, entsteht echte Wertschätzung – und damit auch eine starke Bindung an das Team und den Arbeitgeber.
Dafür braucht es ansprechbare Leitungen, unterstützende Kolleg:innen und das gemeinsame Verständnis: Bei uns zählt nicht nur die Arbeitsleistung, sondern wir möchten, dass es allen im Team gut geht. Denn gute Pflege gelingt auf Dauer nur, wenn auch die familiäre Situation der Pflegenden mitgedacht wird.
Häufige Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Familie
Habe ich Anspruch auf Freistellung, wenn mein Kind krank ist?
Ja. Gesetzlich Versicherte können von der Arbeit freigestellt werden, wenn ihr Kind erkrankt. Dabei stehen ihnen in der Regel 15 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr zu (für Alleinerziehende: 30 Tage). Bei mehreren Kindern liegt der Höchstanspruch bei 35 Tagen (Alleinerziehende: 70 Tage).
Bekomme ich mein volles Gehalt, wenn ich wegen Krankheit meines Kindes freigestellt bin?
Nein, das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen: a) für alle gesetzlich versicherten Kinder unter 12 Jahren, und b) für Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze, wenn diese auf Hilfe angewiesen sind.
Was mache ich, wenn die Kita plötzlich schließt, z. B. wegen Grippewelle?
Eltern müssen ihren Arbeitgeber informieren und zunächst versuchen, eine alternative Betreuung zu organisieren: Oma, Nachbarn oder professionelle Babysitter. Wenn das nicht gelingt, darf die oder der Beschäftigte laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kurzzeitig der Arbeit fernbleiben – wobei das Gehalt weitergezahlt wird. Hier gibt es allerdings wesentliche Einschränkungen, über die man sich im Vorfeld informieren sollte. Der Anspruch kann zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag wirksam ausgeschlossen werden.
Was kann ich tun, wenn plötzlich eine Pflegesituation auftritt?
In einer akuten Pflegesituation können sich Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu pflegen. Dafür können sie bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dies beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Wie kann ich eine längere Pflegesituation organisieren?
Beschäftigte, die einen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, können – unter bestimmten Voraussetzungen – Anspruch auf Pflegezeit haben. Dabei werden sie bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt; allerdings ohne Fortzahlung der Vergütung und ohne Entgeltersatzleistung. Zusätzlich können sie Anspruch auf Familienpflegezeit haben. Dabei werden pflegende Angehörige für bis zu 24 Monate von ihrer Arbeit teilweise freigestellt (wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden). Um die Einkommensverluste abzufedern, kann bei beiden Varianten eine finanzielle Förderung durch ein zinsloses Darlehen infrage kommen.
An wen kann ich mich zur Beratung wenden?
Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder Sozialdienste im Krankenhaus können beraten, was der pflegebedürftigen Person und den pflegenden Angehörigen rechtlich zusteht. Einige Arbeitgeber bieten ebenfalls Beratungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an.
Die Inhalte dieses FAQ ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Einschätzung bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden.
Quellen
AOK (2025). Zehn Tage Freistellung von der Arbeit und Pflegeunterstützungsgeld. Abgerufen am 14. Mai 2026 von https://www.aok.de/pk/alltagshilfe-pflegende-angehoerige/pflegeunterstuetzungsgeld/
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025). Vereinbarkeit Familie & Beruf. Familienportal. Abgerufen am 13. Mai 2026 von https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/ausbildung-beruf/vereinbarkeit-familie-und-beruf
Bundesministerium für Gesundheit – BMG (2024). Pflege: Job mit Zukunft. Gute Arbeit möglich machen. Zentrale Ergebnisse der BMG-Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege. Abgerufen am 13. Mai 2026 von https://pflegenetzwerk-deutschland.de/fileadmin/files/Downloads/Arbeitsplatzstudie/240930_BMG_Pflegenetzwerk_Beilage_Arbeitsplatzstudie_Barrierefrei.pdf
Bundesministerium für Gesundheit – BMG (2026a). Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf. Pflegenetzwerk Deutschland. Abgerufen am 13. Mai 2026 von https://pflegenetzwerk-deutschland.de/vereinbarkeit-von-familiaerer-pflege-familie-und-beruf
Bundesministerium für Gesundheit – BMG (2026b). Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld. Abgerufen am 14. Mai 2026 von
Müller, B. & Teigeler, B. (2026). Mitarbeitende erfolgreich binden. Best Practice im Pflegemanagement. Bern: Hogrefe.
Obmann, C. (2025). Das steht Eltern rechtlich zu, wenn die Kita schließt. Handelsblatt. Abgerufen am 14. Mai 2026 von https://www.handelsblatt.com/karriere/arbeitsrecht-das-steht-eltern-rechtlich-zu-wenn-die-kita-schliesst/100112161.html
Teigeler, B. (2026). Mitarbeiterbindung – Pflegenden „etwas Gutes“ tun. Die Schwester | Der Pfleger 1/2026: 60–66.










