Pflegereform 2026 (PNOG): Was die geplante Pflegereform für Pflegekräfte bedeutet
Veröffentlicht am 08.08.2026

Im Rahmen der Pflegereform 2026 sollen vier neue Pflegebudgets mehrere Einzelleistungen ersetzen. Bildquelle: Canva.de
Du arbeitest in der Pflege und hast in den letzten Wochen ständig vom PNOG gehört? Dann geht es dir wie vielen Kolleginnen und Kollegen. Die Schlagzeilen drehen sich fast immer um Pflegegeld, Beiträge und Eigenanteile. Für dich ist aber eine andere Frage entscheidend: Was davon landet auf deiner Schicht, in deinem Gehaltszettel und in deinen Beratungsgesprächen? Wir haben uns den Entwurf angesehen und die Punkte herausgesucht, die deinen Berufsalltag betreffen.
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Das Wichtigste in Kürze
💶 Tariftreue soll von 2027 bis 2030 ausgesetzt werden – bestehende Arbeitsverträge bleiben bestehen.
📋 Vier neue Pflegebudgets sollen mehrere Einzelleistungen ersetzen und Bürokratie abbauen.
👩⚕️ Ab 2028 ist eine neue Pflegebegleitung für Menschen in häuslicher Pflege geplant.
📊 Die Voraussetzungen für Pflegegrade sollen verschärft werden – Bestandsfälle bleiben geschützt.
💻 Für ambulante und stationäre Einrichtungen sind umfangreiche Digitalisierungsförderungen vorgesehen.
⚠️ Das PNOG ist bislang nur ein Referentenentwurf und noch kein geltendes Recht.

Anna Liebig
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PNOG 2026: Was ändert sich bei deinem Gehalt?
Das ist der Punkt, der dich wohl am direktesten trifft. Seit September 2022 dürfen Pflegekassen nur noch Versorgungsverträge mit Einrichtungen schließen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tariflöhnen oder vergleichbaren Maßstäben bezahlen. Genau diese Regelung soll vom 2. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ausgesetzt werden.
Was das konkret bedeutet: Dein Gehalt sinkt dadurch nicht. Bestehende Arbeitsverträge und Tarifbindungen bleiben bestehen, und dein Arbeitgeber muss vereinbarte Erhöhungen weiterhin an dich weitergeben. Was wegfällt, ist die Verpflichtung der Pflegekassen, künftige Tarifsteigerungen in voller Höhe zu refinanzieren. Steigerungen sollen stattdessen auf die Höhe der Grundlohnrate begrenzt werden.
Aus der Branche kommt dazu deutlicher Widerspruch. Verbände wie der bpa und der VDAB warnen vor einer Refinanzierungslücke, die besonders tarifgebundene Träger trifft. Ver.di spricht von einer Abwärtsspirale für die Arbeitsbedingungen in der stationären Langzeitpflege. Das Ministerium argumentiert dagegen mit weniger Bürokratie für die Einrichtungen und schwächer steigenden Eigenanteilen für Pflegebedürftige. Ab 2031 soll die Tariftreue wieder gelten, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium sollen dem Bundestag zwischenzeitlich über die Lohnentwicklung berichten.
Pflegereform: Wird die Bürokratie wirklich weniger?
Das ist das große Versprechen des Entwurfs. Statt vieler Einzelleistungen soll es künftig vier Budgets geben:
- das Entlastungsbudget anstelle des Pflegegeldes
- das Sachleistungsbudget anstelle der ambulanten Pflegesachleistungen
- das Sozialraumbudget anstelle des Entlastungsbetrags
- das Überbrückungsbudget für Akut- und Notfallsituationen
Für ambulante Dienste heißt das: weniger Einzelanträge, weniger Belegprüfung, mehr Flexibilität für die Familien, die du versorgst. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel verschwinden als eigenständige Leistungen und gehen in den Budgets auf.
Genau dieser letzte Punkt sorgt für Kritik. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen wurden bisher über einen eigenen Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich finanziert. Künftig müssten sie aus dem Entlastungs- oder Sachleistungsbudget bezahlt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht darin eine verdeckte Kürzung, weil dasselbe Budget dann auch die Ersatzpflege abdecken soll.
Ob die Entlastung im Alltag ankommt, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Auf der Dokumentationsseite ändert der Entwurf zunächst nichts an deinen Pflichten.
Was ändert sich in Beratung und Begleitung?
Hier kommt das größte neue Element: die Pflegebegleitung. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege und ihre Angehörigen einen Anspruch darauf haben.
Anders als die heutigen Beratungsangebote soll die Pflegebegleitung nicht bei der sozialrechtlichen Information aufhören, sondern eine laufende pflegefachliche Begleitung ermöglichen. Verantwortlich sind die Pflegekassen, umgesetzt werden soll das Angebot regional und idealerweise über die Pflegestützpunkte. Alternativ können Kommunen es übernehmen. In jedem Kreis soll es eine feste Anlaufstelle geben.
Für dich kann das eine berufliche Perspektive sein, wenn du aus der direkten Versorgung heraus willst, aber im Fachgebiet bleiben möchtest. Für ambulante Dienste entsteht eine neue Schnittstelle im Versorgungsnetz.
Ein Detail solltest du kennen, weil es in Gesprächen mit Angehörigen sicher aufkommt: Wer ab 2027 neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte bekommen. Dafür steht die intensivierte Begleitung zur Verfügung. Bis die Pflegebegleitung startet, sollen übergangsweise bis zu zwei zusätzliche Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufbar sein.
Im Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich ganz entfallen. Im Gegenzug sind intensivere Beratung und Präventionsempfehlungen vorgesehen. Das Sozialraumbudget in den Pflegegraden 2 bis 5 steigt dagegen auf bis zu 175 Euro monatlich, bei jungen Pflegebedürftigen bis 25 Jahre auf bis zu 300 Euro.
Genau diese beiden Punkte, die Einschnitte bei den Beratungsbesuchen und bei den Entlastungsleistungen, gehören zu den Regelungen, die der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe grundlegend überarbeitet sehen will.
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Was ändert sich bei der Begutachtung?
Die Schwellenwerte für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen angehoben werden. Der Entwurf greift dafür auf die Werte zurück, die der Expertenbeirat 2013 wissenschaftlich empfohlen hatte und von denen der Gesetzgeber 2017 abgewichen war. Ziel ist es, den Anstieg der inzwischen über sechs Millionen Pflegebedürftigen zu bremsen. Zusätzlich sollen Pflegegrade häufiger befristet werden, wenn eine Verbesserung möglich erscheint.
Wer bereits eingestuft ist, verliert seinen Pflegegrad allein durch die neuen Schwellenwerte nicht. Für Neuanträge wird die Hürde aber höher. Darauf solltest du dich in der Beratung einstellen.
Positiv für die fachliche Arbeit: Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes sollen künftig begründen müssen, wenn sie keine Rehabilitationsempfehlung aussprechen. Reha vor Pflege bekommt damit mehr Gewicht, ebenso deine Einschätzung von Ressourcen und Präventionspotenzialen.
Ein Nebeneffekt wird in der Fachdebatte kritisch gesehen: Weniger Menschen in höheren Pflegegraden bedeuten einen veränderten Pflegegradmix in den Einrichtungen. Davon hängen über § 113c SGB XI die refinanzierbaren Personalanhaltswerte ab. Ver.di befürchtet deshalb Auswirkungen auf die Personalausstattung.
Bringt die Digitalisierung Entlastung?
Für ambulante und teilstationäre Einrichtungen sind 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen, um Digitalisierungsprojekte zu fördern.
Vollstationäre Einrichtungen sollen von 2028 bis 2032 sogenannte Transformationsstellenanteile vereinbaren können. Dahinter steckt ein finanzieller Gegenwert für nicht besetzte Stellenanteile, der ausschließlich in Technik fließen soll, die dich im Alltag unterstützt oder entlastet. Genau hier lohnt der kritische Blick: Ob Technik eine unbesetzte Stelle ersetzen kann, wird davon abhängen, welche Systeme tatsächlich angeschafft werden.
Neu sind außerdem Innovationsräume. Einrichtungen und Kostenträger sollen für höchstens drei Jahre von Regelungen der Landesrahmenverträge abweichen dürfen, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Wenn dein Team schon lange eine andere Organisationsform ausprobieren möchte, könnte das der Weg dafür sein.
Für Pflegebedürftige und Angehörige soll ein digitales Pflege-Cockpit kommen, in dem Informationen, Anträge und Kommunikation gebündelt werden. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Und in Akut- und Notfallsituationen?
Fällt eine pflegende Angehörige kurzfristig aus, soll künftig das Überbrückungsbudget greifen. Die Pflegekassen sollen ergänzende Verträge über einen Notdienst in der ambulanten Pflege schließen. Vollstationäre Einrichtungen, die Akut-Kurzzeitpflegeplätze vorhalten, sollen von 2028 bis 2032 anteilig Vorhaltekosten erstattet bekommen. Ein vernetztes Pflegenottelefon soll in einem Modellvorhaben erprobt werden. Wenn du in der ambulanten Pflege arbeitest, könnte damit ein neuer Einsatzbereich entstehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Entwurf steht seit seiner Veröffentlichung massiv in der Kritik. Kommunen, Pflege- und Sozialverbände sowie Teile der Regierungskoalition fordern Nachbesserungen. Der Paritätische spricht von Kürzungen und befürchtet verdeckte Rationierungseffekte, der GKV-Spitzenverband sieht erheblichen Veränderungsbedarf.
Der Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben. Zuletzt führte die Kabinettzeitplanung den Entwurf für den 22. und den 29. Juli 2026 auf, auf den konkreten Tagesordnungen dieser Sitzungen tauchte er jedoch nicht auf. Die erste Lesung im Bundestag wird frühestens im Herbst 2026 erwartet.
Die Fassung, die am Ende beschlossen wird, dürfte sich vom jetzigen Entwurf unterscheiden. Wichtig zu wissen: Nicht alle diskutierten Änderungen gehen in Richtung Entschärfung. Berichten zufolge stehen innerhalb der Bundesregierung weitere Ausgabenbremsen im Raum, unter anderem bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, bei den Einstufungskriterien für Pflegegrade und bei den Entlastungszuschlägen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.
Für dich heißt das: abwarten, aber informiert bleiben. Besonders die Tariftreue-Regelung und die neuen Schwellenwerte bei der Begutachtung lohnen es, im Blick behalten zu werden. Beides wirkt sich direkt auf deine Arbeitsbedingungen aus.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2026
Welche Änderungen sind in der Pflegereform 2026 geplant?
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht zahlreiche Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung vor. Geplant sind unter anderem vier neue Pflegebudgets anstelle mehrerer Einzelleistungen, eine neue Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und Angehörige, angepasste Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrade sowie umfangreiche Maßnahmen zur Digitalisierung. Außerdem soll die Tariftreueregelung in der stationären Langzeitpflege vorübergehend ausgesetzt werden. Alle Maßnahmen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und sind noch nicht beschlossen.
Wann war die letzte Pflegereform?
Vor dem aktuellen Pflegeneuordnungsgesetz gab es mehrere Reformen der Pflegeversicherung. Zu den jüngsten Änderungen zählen unter anderem das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie verschiedene Leistungsanpassungen der vergangenen Jahre. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung nun erneut eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren und ist bisher nicht in Kraft getreten.
Was ist neu an der Pflegereform 2026?
Zu den wichtigsten geplanten Neuerungen gehören die Einführung von vier neuen Pflegebudgets, eine neue Pflegebegleitung für Menschen mit häuslicher Pflege, strengere Kriterien bei der Einstufung in Pflegegrade sowie Investitionen in Digitalisierung und neue Versorgungsmodelle. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf vor, die Tariftreueregelung für Pflegeeinrichtungen befristet auszusetzen. Da es sich bislang um einen Referentenentwurf handelt, können sich die Inhalte bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss noch ändern.
Wann kommt die Pflegereform 2026?
Derzeit liegt lediglich der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor. Ein endgültiger Beschluss durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Nach dem aktuellen Entwurf sollen einzelne Regelungen stufenweise ab 2027 und 2028 in Kraft treten. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende Recht der sozialen Pflegeversicherung. Ob und in welcher Form die geplanten Änderungen umgesetzt werden, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
Bundesministerium für Gesundheit. Erläuterungen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Maßnahmen, Stand 04.06.2026. Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf
Bundesministerium für Gesundheit. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Bearbeitungsstand 04.06.2026. Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.dbfk.de/media/docs/Berufspolitik/stellungnahmen/2026-06-10_DBfK_Stellungnahme-PNOG.pdf
Der Paritätische Gesamtverband. Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Stellungnahmen des Paritätischen und der BAGFW zum Referentenentwurf. Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/pflegeneuordnungsgesetz-pnog-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-neuordnung-der-pflegeversicherung-veroeffentlicht/
ver.di. Pflegereform? Pflegekürzungsprogramm! Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.verdi.de/gesundheit-soziales-bildung/themen/pflegepolitik/pflegereform-pflegekuerzungsprogramm
Schrader, S. PNOG: Kabinettsbefassung erneut auf Ende Juli verschoben. Altenheim, 13.07.2026. Abgerufen am 29.07.2026 von: https://www.altenheim.net/pnog-kabinettsbefassung-erneut-auf-ende-juli-verschoben/










