Entlassungsmanagement in der Pflege: Ablauf, Aufgaben und Checkliste

Veröffentlicht am 24.08.2026

Ein Pfleger schiebt einen Patienten durch das Krankenhaus.

Das Entlassungsmanagement regelt welche medizinische, pflegerische und soziale Versorgung Patient:innen nach dem Krankenhaus erhalten. Bildquelle: Canva.de

Du stehst am Bett deiner Patient:innen, die Entlassung ist für morgen geplant und noch immer fehlen der Überleitungsbogen, die Absprache mit dem ambulanten Pflegedienst und die Klärung, wer zu Hause die Medikamente übernimmt. Diese Situation kennst du aus deinem Alltag, und du bist damit nicht allein Eine sichere Entlassung beginnt nicht erst am Entlassungstag. Bereits während des stationären Aufenthalts muss geklärt werden, welche medizinische, pflegerische und soziale Versorgung Patient:innen nach dem Krankenhaus benötigen. Genau hier setzt das Entlassungsmanagement an.

Pflegefachpersonen übernehmen dabei wichtige Aufgaben – von der Einschätzung des Unterstützungsbedarfs über die Beratung bis zur Koordination mit Ärzt:innen, Sozialdienst und nachversorgenden Einrichtungen. In diesem Artikel erfährst du, wie Entlassungsmanagement funktioniert, welche rechtlichen Grundlagen gelten und worauf du bei der Entlassungsplanung achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • 🏥 Entlassungsmanagement beginnt frühzeitig: Die Versorgung nach dem Krankenhaus sollte bereits während des stationären Aufenthalts geplant werden.
  • 🩺 Pflegefachpersonen übernehmen wichtige Aufgaben: Dazu gehören unter anderem die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs, Beratung, Koordination und Dokumentation.
  • 🤝 Entlassungsmanagement ist Teamarbeit: Pflege, Ärzt:innen, Sozialdienst sowie nachversorgende Einrichtungen und Angehörige müssen eng zusammenarbeiten.
  • 📋 Der Expertenstandard gibt Orientierung: Der DNQP-Expertenstandard beschreibt Anforderungen an ein professionelles pflegerisches Entlassungsmanagement.
  • 💊 Krankenhäuser können die Anschlussversorgung unterstützen: Im Rahmen des Entlassmanagements können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Arznei-, Heil- und Hilfsmittel für einen begrenzten Zeitraum verordnet werden.
  • 🔄 Ziel ist eine kontinuierliche Versorgung: Versorgungslücken und vermeidbare Wiedereinweisungen sollen durch eine frühzeitige und bedarfsgerechte Planung verhindert werden.

Anna Liebig

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Was ist Entlassungsmanagement in der Pflege?

Entlassungsmanagement bezeichnet den strukturierten Prozess, mit dem du als Pflegekraft die Versorgung deiner Patient:innen über die Grenzen der Einrichtung hinweg sicherst. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) definiert es so: Jeder Patient:in mit poststationärem Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Versorgung. Im Kern geht es darum, den Übergang vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung in die häusliche Umgebung, eine Pflegeeinrichtung oder eine ambulante Versorgung nahtlos zu gestalten.

Oft wird der Begriff synonym mit Pflegeüberleitung verwendet: Während die Pflegeüberleitung vor allem die organisatorischen Schritte beschreibt, etwa das Ausfüllen des Überleitungsbogens, umfasst das Entlassungsmanagement den gesamten multiprofessionellen und interdisziplinären Prozess. Du arbeitest dabei eng mit Ärzt:innen, Sozialdienst, Angehörigen und nachsorgenden Einrichtungen zusammen. Genau in dieser Abstimmung entstehen die Lücken, die später zu Wiedereinweisungen führen können und genau hier setzt ein gutes Entlassungsmanagement an.

Eine schlecht vorbereitete Entlassung kostet nicht nur Nerven, sie gefährdet die Sicherheit deiner Patient:innen. Fehlt die Anschlussversorgung, drohen Wiedereinweisungen, der sogenannte Drehtüreffekt. Der Expertenstandard Entlassungsmanagement und § 39 Abs. 1a SGB V geben dir dafür klare Werkzeuge an die Hand: ein Assessment innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme, eine strukturierte Planung mit regelmäßiger Überprüfung und eine Evaluation 48 bis 72 Stunden nach der Entlassung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten beim Entlassungsmanagement?

Entlassungsmanagement ist kein freiwilliges Extra, sondern gesetzlich verankert. Mehrere Vorschriften aus SGB V und SGB XI greifen zusammen mit dem Expertenstandard des DNQP ineinander und bilden den rechtlichen Rahmen, in dem du dich täglich bewegst.

Die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick:

Rechtsgrundlage Was sie regelt Was das für dich bedeutet
§ 39 Abs. 1a SGB V Anspruch der Patient:innen auf Unterstützung beim Entlassmanagement; Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie häuslicher Krankenpflege für bis zu 7 Tage nach Entlassung Du kannst die Erstversorgung direkt nach der Entlassung sicherstellen, ohne dass deine Patient:innen sofort zum Hausärzt:in muss
§ 135a SGB V Verpflichtung der Einrichtung zur Qualitätssicherung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand Rechtliche Basis dafür, dass der Expertenstandard Entlassungsmanagement in deiner Einrichtung verbindlich umgesetzt werden muss
§ 3 SGB XI Vorrang der häuslichen vor der (teil-)stationären Pflege Bei deiner Entlassungsplanung hat die ambulante Versorgung Vorrang vor einer Heimunterbringung
§ 31 SGB XI Vorrang der Rehabilitation vor Pflege Vor einer dauerhaften Pflege muss geprüft werden, ob Reha-Maßnahmen die Pflegebedürftigkeit noch abwenden können
Rahmenvertrag Entlassmanagement (nach § 39 Abs. 1a SGB V) Konkrete Verfahren zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Vertragsärzt:innen, z. B. Muster für Verordnungen und Entlassbrief Regelt die Formulare und Abläufe, mit denen du im Alltag arbeitest
Expertenstandard Entlassungsmanagement (DNQP) Pflegefachlicher Standard mit Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien Zeigt dir konkret, wie du die gesetzlichen Vorgaben fachlich korrekt umsetzt
Für dich als Pflegekraft heißt das:
Du bist nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich in der Pflicht, eine strukturierte Entlassung sicherzustellen. Hältst du dich nicht an diese Vorgaben, kann das im Ernstfall auch haftungsrechtliche Folgen für dich und deine Einrichtung haben.

Wer ist am Entlassungsmanagement beteiligt?

Entlassungsmanagement gelingt nur im Team. Mit diesen Berufsgruppen arbeitest du typischerweise zusammen:

Berufsgruppe Aufgabe im Entlassungsmanagement
Pflegefachperson/Entlassungsmanager:in Screening, Assessment, Koordination und zentrale Ansprechperson
Ärzt:innen im Krankenhaus Entlassungsfähigkeit feststellen, Verordnungen ausstellen, Entlassbrief erstellen
Sozialdienst/Case Management Klärung von Pflegegrad, Reha- oder Kurzzeitpflegeplätzen
Hausärzt:innen Weiterbehandlung nach Ablauf der 7-tägigen Übergangsversorgung
Ambulante Pflegedienste Übernahme der häuslichen Versorgung, Rückmeldung bei Problemen
Angehörige Einbindung in die Planung, Anleitung z.B. zur Medikamentengabe

Je klarer diese Aufgaben verteilt sind, desto geringer das Risiko, dass etwas durchs Raster fällt und desto entspannter läuft der Entlassungstag für alle Beteiligten.

Die 3 Phasen der Entlassungsplanung

Der Expertenstandard des DNQP gliedert den Prozess in drei aufeinander aufbauende Phasen, an denen du dich orientieren kannst.

Assessment innerhalb 24 Stunden

Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme schätzt du systematisch ein, ob dein Patient ein Risiko für poststationäre Versorgungsprobleme hat. Fällt das Screening positiv aus, folgt ein differenziertes Assessment, das den individuellen Unterstützungsbedarf konkret erfasst.

Individuelle Entlassungsplanung

Basis des Assessments erstellst du gemeinsam mit Ärzt:innen, Sozialdienst und den weiteren Beteiligten eine individuelle Entlassungsplanung. Dazu gehören die bedarfsgerechte Information, Anleitung und Beratung von Patient:innen und Angehörigen sowie die Koordination mit der aufnehmenden Einrichtung, etwa über den Überleitungsbogen.

Evaluation nach der Entlassung

Vor der Entlassung überprüfst du regelmäßig, ob dein Patient:in tatsächlich entlass bereit ist und der Plan noch passt. Zeigen sich neue Risiken, passt du die Planung entsprechend an. So stellst du sicher, dass die Versorgung nahtlos übergeht, statt an der Krankenhaustür abzureißen.

Entlassung richtig vorbereiten: Schritt-für-Schritt-Checkliste

Theorie hilft dir nur bedingt weiter, wenn der Entlassungstag konkret vor der Tür steht. Deshalb findest du hier alle wichtigen Schritte kompakt nach Zeitpunkt sortiert, zum Abhaken im Alltag.

Bei der Aufnahme (erste 24 Stunden)

  • Risikoscreening durchführen und dokumentieren
  • Bei positivem Screening: differenziertes Assessment starten
  • Frühzeitig klären, ob dein Patient:in bereits einen Pflegegrad hat oder ein Antrag nötig ist

Während des Aufenthalts

  • Individuelle Entlassungsplanung gemeinsam mit Ärzt:innen und Sozialdienst erstellen
  • Frühzeitig Kontakt zu ambulantem Pflegedienst, Hausärzt:in oder Reha-Einrichtung aufnehmen
  • Schulungen für Patient:in und Angehörige planen und dokumentieren, z.B. zur Medikamentengabe oder Wundversorgung
  • Überleitungsbogen laufend ausfüllen statt erst am letzten Tag

Kurz vor der Entlassung

  • Entlassbereitschaft anhand des Assessments erneut überprüfen
  • Verordnungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage nach § 39 Abs. 1a SGB V ausstellen
  • Termin mit ambulantem Pflegedienst oder aufnehmender Einrichtung schriftlich bestätigen
  • Transport nach Hause oder in die Einrichtung klären

Am Entlassungstag

  • Vollständigen Überleitungsbogen an die weiterbehandelnde Stelle übergeben
  • Entlassbrief, Rezepte und Hilfsmittel an Patient:in und Angehörige aushändigen
  • Letzte Fragen zu Medikation, Terminen und Notfallkontakten klären

Nach der Entlassung

  • Prüfen, ob die vereinbarte Anschlussversorgung tatsächlich angelaufen ist
  • Abschluss des Entlassungsmanagements dokumentieren

Welche Aufgaben hat eine Pflegefachkraft beim Entlassungsmanagement?

Im Alltag füllst du dabei nicht nur eine Rolle aus, sondern mehrere gleichzeitig. Diese Aufgabenbereiche prägen deine Arbeit besonders:

Aufgabenbereich Was das für dich bedeutet
Fachliche Einschätzung Du bewertest kontinuierlich, welchen Unterstützungsbedarf dein Patient tatsächlich hat – nicht nur einmalig, sondern über den gesamten Aufenthalt hinweg
Case Management Du hältst als zentrale Ansprechperson die Fäden zwischen Ärzt*innen, Sozialdienst, Angehörigen und externen Einrichtungen zusammen
Beratung & Anleitung Du vermittelst Patient und Angehörigen praxisnah, wie sie mit der neuen Situation zu Hause umgehen – von der Wundversorgung bis zum Umgang mit Hilfsmitteln
Interessenvertretung Du vertrittst den Willen und die Bedürfnisse deines Patienten, auch wenn wirtschaftlicher Druck, etwa durch kurze Verweildauern, eine schnellere Entlassung nahelegt
Dokumentation & Qualitätssicherung Du hältst Einschätzungen, Absprachen und Ergebnisse so fest, dass sie für alle Beteiligten nachvollziehbar und rechtssicher sind

So wird aus einer einzelnen Aufgabe ein durchgängiges Aufgabenprofil, das dich während des gesamten Krankenhausaufenthalts begleitet, nicht nur am Tag der Entlassung selbst.

Häufige Fehler – und wie du den Drehtüreffekt vermeidest

In der Praxis scheitert eine gute Entlassung selten an fehlendem Wissen, sondern an typischen Stolperfallen. Der häufigste Fehler: Das Screening findet zu spät statt oder wird unter Zeitdruck oberflächlich durchgeführt, dabei entscheiden gerade die ersten 24 Stunden, ob du überhaupt genug Vorlauf für eine solide Planung hast. Ein zweites Problem ist lückenhafte Kommunikation: Wenn der Überleitungsbogen unvollständig bleibt oder der ambulante Pflegedienst erst am Entlassungstag informiert wird, entstehen genau die Versorgungslücken, die zu einer erneuten Einweisung führen können. Auch die fehlende Einbindung von Angehörigen ist riskant, ohne Anleitung, etwa zur Medikamentengabe oder Wundversorgung, überfordert die häusliche Situation schnell alle Beteiligten.

Um den Drehtüreffekt zu vermeiden, hilft vor allem eines: Plane die Entlassung nicht als letzten Schritt, sondern von Beginn an mit. Sprich frühzeitig mit allen Beteiligten, dokumentiere lückenlos und nutze die gesetzlich vorgesehene Übergangsversorgung von bis zu sieben Tagen konsequent als Sicherheitsnetz, nicht nur im Ausnahmefall.

Was tun, wenn die Anschlussversorgung noch nicht geklärt ist?

Manchmal reicht die Zeit einfach nicht: Der ambulante Pflegedienst hat keine freien Kapazitäten, der Heimplatz ist noch nicht bestätigt, oder die Pflegekasse braucht länger für die Genehmigung. In dieser Situation darfst du die Entlassung nicht einfach durchziehen, nur weil das Bett gebraucht wird.

Seit der Einführung von § 39e SGB V steht dir dafür ein konkretes Instrument zur Verfügung: die Übergangspflege im Krankenhaus. Reicht die Anschlussversorgung tatsächlich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aus, kann deine Patient:in bis zu zehn Tage in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung oder an einem anderen Standort desselben Krankenhauses bleiben. Diese Übergangspflege umfasst Aktivierung, Grund- und Behandlungspflege, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Unterkunft und Verpflegung, allerdings mit einem täglichen Eigenanteil für deinen Patienten. Alternativ prüfst du, ob eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI als Brücke infrage kommt, etwa wenn der endgültige Pflegeplatz noch nicht feststeht.

Wichtig für dich:
Dokumentiere jeden Schritt, den du zur Organisation der Anschlussversorgung unternommen hast, von den ersten Kontaktversuchen bis zur letzten Absage. Bleibt die Versorgung trotz nachweislicher Bemühungen ungeklärt, schützt dich diese Dokumentation rechtlich, denn bei unzureichend vorbereiteten Entlassungen können Organisationsmängel grundsätzlich haftungsrechtliche Fragen aufwerfen. Ziehe bei anhaltenden Problemen frühzeitig den Sozialdienst sowie die Kranken- bzw. Pflegekasse direkt hinzu, statt die Entscheidung allein zu treffen.

Fazit

Entlassungsmanagement ist mehr als Formulare ausfüllen, es ist aktiver Patientenschutz. Du entscheidest mit, ob dein Patient:in sicher zu Hause ankommt oder wenige Tage später wieder auf der Station steht. Nutze die gesetzlichen Vorgaben aus § 39 Abs. 1a SGB V und den Expertenstandard des DNQP als Werkzeuge, nicht als lästige Pflicht: Screening innerhalb von 24 Stunden, klare Aufgabenverteilung im Team und eine Checkliste, die du konsequent abarbeitest, machen den Unterschied. So wird aus einer stressigen letzten Amtshandlung ein Prozess, der Sicherheit gibt – dir, deinen Patient:innen und allen, die die Versorgung anschließend übernehmen.

Häufige Fragen zu dem Entlassungsmanagement

Wann beginnt das Entlassungsmanagement?

Es beginnt bereits bei der Aufnahme: Innerhalb der ersten 24 Stunden führst du ein Risikoscreening durch, um poststationäre Versorgungsprobleme frühzeitig zu erkennen. Bestätigt sich ein Risiko, folgt ein differenziertes Assessment, das die weitere Planung bestimmt.

Wer ist für das Entlassungsmanagement verantwortlich?

Verantwortlich ist ein interdisziplinäres Team aus Pflegefachpersonen, Ärzt:innen und Sozialdienst, wobei die Pflege meist die koordinierende Rolle übernimmt. Gesetzlich verpflichtet sind die Einrichtungen laut § 135a SGB V zur Qualitätssicherung, wozu auch ein strukturiertes Entlassungsmanagement zählt.

Was passiert, wenn die Anschlussversorgung noch nicht organisiert ist?

Ist die Anschlussversorgung zum geplanten Termin nicht sichergestellt, muss die Entlassung verschoben oder eine Übergangslösung gefunden werden. Genau hier greift auch die gesetzlich vorgesehene Übergangsversorgung von bis zu sieben Tagen als Sicherheitsnetz.

Wie lange dürfen Krankenhäuser Medikamente und Hilfsmittel nach der Entlassung verordnen?

Nach § 39 Abs. 1a SGB V können Krankenhäuser Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Das soll die Versorgungslücke bis zur Übernahme durch niedergelassene Ärzt:innen überbrücken.

Was ist der Unterschied zwischen Entlassungsmanagement und Pflegeüberleitung?

Pflegeüberleitung bezeichnet vor allem die organisatorischen Schritte, etwa das Ausfüllen des Überleitungsbogens. Entlassungsmanagement ist umfassender und meint den gesamten multiprofessionellen, interdisziplinären Prozess von Screening über Planung bis Evaluation.

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen

RELIAS, Sascha Scharmann, Expertenstandard Entlassungsmanagement; aufgerufen am 11.08.2026 von https://relias.de/ressourcen/blog/expertenstandard-entlassungsmanagement/

D STATIS, Statistisches Bundesamt, Zahl der Pflegebedürftigen steigt bis 2070 deutlich an; aufgerufen am 11.08.2026 von https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/aktuell-vorausberechnung-pflegebeduerftige.html

Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen; aufgerufen am 11.08.2026 von https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf?__blob=publicationFile

Dejure.org, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Krankenversicherung - § 39Krankenhausbehandlung; aufgerufen am 11.08.2026 von https://dejure.org/gesetze/SGB_V/39.html

Dejure.org, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Krankenversicherung - § 135aVerpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung; aufgerufen am 11.08.2026 von https://dejure.org/gesetze/SGB_V/135a.html

Dejure.org, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Soziale Pflegeversicherung - § 3Vorrang der häuslichen Pflege; aufgerufen am 11.08.2026 von https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/3.html

Hochschule Osnabrück, University of applied sciences, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege; aufgerufen am 11.08.2026 von https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Expertenstandards/Entlassungsmanagement/Entlassung_2Akt_Auszug.pdf

Dejure.org, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Krankenversicherung - § 39eÜbergangspflege im Krankenhaus; aufgerufen am 11.08.2026 von https://dejure.org/gesetze/SGB_V/39e.html

Dejure.org, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Soziale Pflegeversicherung - § 42Kurzzeitpflege; aufgerufen am 11.08.2026 von https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/42.html

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