Mindestlohn in der Altenpflege: Löhne für Pflegefachkräfte und Pflegehelfer sind gestiegen

Veröffentlicht am 16.07.2025

Der gesetzliche Mindestlohn für gelernte und ungelernte Pflegehelfer und Pflegefachrkäfte ist im Juli 2025 erneut gestiegen. Quelle: Canva.de

Der Mindestlohn in der Altenpflege ist erneut gestiegen – im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 2,25 Euro pro Stunde. Auch der jährliche Anspruch auf Urlaubstage wurde noch einmal ausgeweitet. Für Altenpfleger:innen im gesamten Bundesgebiet gilt nun: Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, kann neun zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen nehmen.

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Mindestlohn 2025: Lohn für Pflegefachkräfte und Pflegehelfer steigt

Rund 1,7 Millionen Menschen sind in Deutschland in Gesundheits- und Pflegeberufen tätig. Die meisten von ihnen sind Frauen. Obwohl bereits viele Einrichtungen bereits teils mehr bezahlen als der Gesetzgeber vorschreibt, dürften trotzdem einige Pflegekräfte von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren.

Der Pflegemindestlohn setzt die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte fest. Er stellt sicher, dass sie für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden. Die Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen beeinflussen dabei direkt die Qualität der Pflege und damit die Patient:innen. Faire Löhne spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Pflegemindestlohn 2025: Wie viel erhalten Pflegekräfte mit und ohne Ausbildung?

Bereits in den letzten Jahren wurde der Mindestlohn in der Pflege schrittweise erhöht. Die Höhe des Mindestlohns in der Pflege ist in der aktuell geltenden "Sechsten Pflegearbeitsbedingungenverordnung" festgelegt. Diese gilt seit 1. Februar 2024 und folgte auf die vorherige Regelung, die sogenannte „Fünfte Verordnung“, welche am 31. Januar 2024 ausgelaufen war. Das Bundesarbeitsministerium folgt mit der Umsetzung den Empfehlungen der Pflegekommission, die alle zwei Jahre für die künftige Höhe des Mindestlohns erfolgt. Im Gremium befinden sich jeweils vier Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Anna Liebig

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Ab 1. Juli 2025 gilt der neue Mindestlohn für Pflegekräfte in ganz Deutschland. Alle Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen mit überwiegend pflegerischen Aufgaben, inklusive Leih- und ausländischer Kräfte, haben Anspruch darauf. Der Pflegemindestlohn ist entsprechend der Empfehlungen der Pflegekommission abhängig von der Qualifikation gestaffelt:

Die Mindestlöhne bleiben damit nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. 

Altenpflege: Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub

Zusätzlich zur schrittweisen Anhebung der Mindestlöhne hast du als Beschäftigte:r in der Altenpflege nun auch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer Fünftagewoche) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.

Ausnahme: Ausgenommen von dem zusätzlichen Urlaubsanspruch bist du, wenn dir bereits nach anderen Regelungen wie zum Beispiel anwendbare Tarifverträge bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Pflegemindestlohn 2025: Löhne in Pflegeberufen gestiegen

Bereits in den vergangenen zehn Jahren sind die Löhne in Pflegeberufen gestiegen. Während Vollzeitbeschäftigte laut dem Statistischen Bundesamt im April 2024 im Durchschnitt rund 4.048 Euro brutto ohne Sonderzahlungen verdienten, waren es vor mehr als zehn Jahren noch etwa 1.219 Euro weniger. So lag der Bruttoverdienst im Jahr 2014 noch bei 2.829 Euro. Damit fiel der Verdienstzuwachs in der Berufsgruppe der Pflegekräfte größer aus als in vielen anderen Berufsgruppen. Grund dafür dürfte auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sein.

Fachkräfte in der Altenpflege profitierten innerhalb der Gesundheits- und Pflegeberufe besonders stark von den gestiegenen Verdiensten. Vollzeitbeschäftigte verdienten im April 2024 durchschnittlich 4.228 Euro brutto, also 1.612 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Fachkräfte in Gesundheits- und Krankenpflege kamen auf 4.310 Euro – rund 1.260 Euro mehr als zehn Jahre zuvor.

So haben sich die Mindestlöhne in den letzten Jahren entwickelt:

Für Pflegehilfskräfte

Gültig ab Stundenlohn
01.02.2024 14,15 €
01.05.2024 15,50 €
01.07.2025 16,10 €

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte

(mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)

Gültig ab Stundenlohn
01.02.2024 15,25 €
01.05.2024 16,50 €
01.07.2025 17,35 €

Für Pflegefachkräfte

Gültig ab Stundenlohn
01.02.2024 18,25 €
01.05.2024 19,50 €
01.07.2025 20,50 €

Wichtig! Der spezielle Pflegemindestlohn gilt nicht überall. Arbeiten Pflegekräfte oder Pflegehelfer in Privathaushalten, bekommen sie nur den allgemeinen Mindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde.

Die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn in der Pflege

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Altenpflege?

Der gesetzliche Mindestlohn in der Altenpflege hängt von der Qualifikation ab – seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende Stundensätze: Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung verdienen 16,10 €, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung verdienen 17,35 € und Pflegefachkräfte verdienen 20,50 €.

Was ändert sich 2026 in der Pflege?

Die aktuell geltende "Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung" läuft am 30. Juni 2026 aus. Ab Juli 2026 könnten daher neue Mindestlohnhöhen beschlossen werden – allerdings ist derzeit (Stand Juli 2025) noch keine konkrete Regelung beschlossen.

Was ändert sich für ungelernte Kräfte?

Der Mindestlohn für Pflegehelfer im Jahr 2025 steigt auf 16,10 € brutto pro Stunde. Damit erhalten ungelernte Pflegehelfer erstmals einen Mindestlohn über 16 Euro. Wer als Pflegehelfer ohne Ausbildung arbeitet, profitiert somit direkt von der neuen Verordnung.

Welches Gehalt erhält ein Pflegehelfer mit 1-jähriger Ausbildung?

Pflegehelfer mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung verdienen ab dem 1. Juli 2025 einen Stundenlohn von 17,35 Euro. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle einem monatlichen Bruttogehalt von rund 3.006 Euro. Das Gehalt nach einjähriger Ausbildung als Pflegehelfer liegt damit deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche; abgerufen am 16.07.2025 von https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sechste-verordnung-zwingende-arbeitsbedingungen-pflegebranche.html
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis); Zahl der Woche: Pflegekräfte verdienen heute deutlich mehr als vor zehn Jahren; abgerufen am 16.07.2025 von https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_19_p002.html
  3. Bundesregierung; Mindestlohn in der Altenpflege steigt weiter; abgerufen am 16.07.2025 von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632

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