Pflegegeld 2025: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

Veröffentlicht am 07.09.2025

Verschiedene Euroscheine liegen auf einem hölzernen Untergrund.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Quelle: Canva.de

Du pflegst einen nahestehenden Menschen oder bist selbst auf Unterstützung angewiesen? Das Pflegegeld ist oft ein zentrales Thema, denn es hilft, die Versorgung zu Hause zu organisieren oder wertschätzt die Anstrengungen der Angehörigen. Seit der Pflegereform ist klar: Die Leistungen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Im Jahr 2025 gibt es einige Erhöhungen und Neuerungen, die den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Familien erleichtern.

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In diesem Artikel findest Du alle wichtigen Informationen rund um das Pflegegeld 2025: von Anspruch und Voraussetzungen, über die Höhe des Pflegegeldes für die verschiedenen Pflegegrade, bis hin zu Auszahlungsterminen, Tipps zur optimalen Nutzung und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?

Das Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es wird gezahlt, wenn Du oder eine andere hilfsbedürftige Person überwiegend zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wirst/wird. Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2, für Pflegegrad 1 gibt es keinen Pflegegeldanspruch, dafür Entlastungsleistungen.

Gut zu wissen!
Die Pflege muss regelmäßig, mindestens zehn Stunden pro Woche und auf Dauer erfolgen. Pflegegeld kannst Du auch bekommen, wenn Du eine ehrenamtliche Pflegeperson beauftragst. Für professionelle Pflegedienste gibt es die sogenannten Pflegesachleistungen.

Wie wird Pflegegeld beantragt und bewilligt?

Das Pflegegeld beantragst Du direkt bei der Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Zuvor musst Du aber einen Pflegegrad beantragen, und das geht so:

  • Schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse
  • Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Pflegebedürftigkeit wird anhand eines Punktesystems (180 mögliche Punkte) gemessen
  • Pflegegrad wird festgelegt und schriftlich mitgeteilt
  • Bewilligung des Pflegegeldes ab Begutachtungsdatum (rückwirkend möglich)

Tipp: Halte alle pflegebezogenen Tätigkeiten im Pflegetagebuch fest, um einen realistischen Überblick für die Begutachtung zu erhalten.

Anna Liebig

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegegeld zu bekommen?

Du erhältst Pflegegeld, wenn:

  • Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bestätigt ist
  • Die Pflege zuhause erfolgt
  • Die Pflege überwiegend von privaten Personen übernommen wird (nicht durch einen Pflegedienst)
  • Der Antrag bei der Pflegekasse gestellt ist
  • Mindestpflegezeit pro Woche: zehn Stunden an mindestens zwei Tagen

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern den sogenannten Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich), der für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden kann.

Welche Leistungen sind mit dem Pflegegeld abgedeckt?

Das Pflegegeld darf flexibel verwendet werden, etwa für:

  • Anerkennung der Pflegeleistungen von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn
  • Kosten für Unterstützung im Alltag (Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung)
  • Zusätzliche Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel
  • Finanzierung von ergänzenden Hilfen, wie z.B. Haushaltshilfen oder Aktivitäten

Pflegegeld kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. Besonders beliebt ist die Kombinationsleistung. Hierbei wird ein Teil des Pflegegelds und ein Teil der Pflegesachleistung (professioneller Pflegedienst) genutzt.

Pflegegeld 2025: Höhe und Auszahlungstermine

Zum Jahresbeginn 2025 wurde das Pflegegeld für alle Pflegegrade erhöht. Die Auszahlung erfolgt meist Mitte des Monats, in der Regel erhältst Du das Geld zum 15. des Monats, bei erstmaligem Antrag ggf. später – rückwirkend ab Antragstellung, auf das Konto der Pflegeperson. Hier findest Du eine Übersicht der Beträge:

Pflegegrad Pflegegeld monatlich Pflegesachleistungen monatlich
1
2 347 Euro 796 Euro
3 599 Euro 1.497 Euro
4 800 Euro 1.859 Euro
5 990 Euro 2.299 Euro

Unterschied: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Bei diesen Leistungen kommt es oft zu Verwechselungen.

Pflegegeld:

  • Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte
  • Zahlung direkt an Pflegebedürftige
  • Flexibel einsetzbar

Pflegesachleistungen:

  • Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste
  • Direkte Abwicklung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst

Wenn Du die Pflege teilst – z.B. Tochter und Pflegedienst, besteht die Möglichkeit, dass Du beide Leistungen anteilig erhältst.

Tipps zur optimalen Nutzung von Pflegegeld

Folgende Tipps helfen dir beim optimalen Einsatz:

  • Pflegegeld rechtzeitig und vollständig beantragen
  • Pflegeberatung der Pflegekassen in Anspruch nehmen
  • Kombinationsleistung nutzen, um Entlastung für die Familie zu schaffen
  • Steuerliche Fragen mit Beratungsstelle oder Steuerberater klären

Pflegegeld und Steuer: Was Du beachten solltest

Auch wenn das Pflegegeld in der Regel steuerfrei ist, gibt es Situationen, in denen steuerliche Fragen auftauchen. Pflegende Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, solange sie nicht gewerblich pflegen.
Nutzt Du das Pflegegeld, um größere Umbauten im Wohnumfeld zu finanzieren (zum Beispiel einen barrierefreien Badumbau), können diese Ausgaben unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Es lohnt sich, eine Pflegeberatung oder eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um alle Vorteile optimal zu nutzen und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Übersicht: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag im Vergleich

Leistung Für wen? Monatlicher Auszahlungsbetrag* Flexibilität in der Verwendung Kombination möglich
Pflegegeld Angehörige, Bekannte 347 € - 990 € Hoch Ja
Pflegesachleistung Professionelle Dienste 796 € - 2.299 € Gering Ja
Entlastungsbetrag Haushalt, Betreuung 131 € Zweckgebunden Ja

Fazit: Mehr Unterstützung und Planungssicherheit

Das Pflegegeld 2025 bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen einen finanziellen Zuschuss. Die Erhöhungen machen die Versorgung zuhause attraktiver, die Anspruchsvoraussetzungen bleiben transparent und nachvollziehbar. Egal, ob Du pflegst oder gepflegt wirst – ein Pflegetagebuch, gute Beratung und eine rechtzeitige Antragstellung sorgen dafür, dass Du alle Leistungen optimal nutzt und keine Unterstützung versäumst.

Die häufigsten Fragen zum Pflegegeld

Wird Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein, das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Wie viel Pflegegeld gibt es ab 2025?

Ab Pflegegrad 2 sind es 347 Euro pro Monat, ab Pflegegrad 3 599 Euro, ab Pflegegrad 4 800 Euro und ab Pflegegrad 5 990 Euro monatlich.

Wird das Pflegegeld dem Finanzamt gemeldet?

Das Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei. Die Empfänger:innen müssen es nicht versteuern und das Pflegegeld wird dem Finanzamt nicht gemeldet. Ausnahme: Wer als Pflegeperson gewerbsmäßig pflegt, muss Einkünfte versteuern.

Wie lange wird Pflegegeld gezahlt?

Solange der Pflegegrad anerkannt ist und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld ohne zeitliche Begrenzung.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf erhöht?

Du kannst jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Nach erneuter Begutachtung bekommst Du bei höherem Pflegegrad auch mehr Pflegegeld.

Kann Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden?

Ja, wenn die Pflege nicht mehr überwiegend zuhause erfolgt oder die Voraussetzungen für den Pflegegrad entfallen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld entsprechend anpassen.

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Pflegegeld 2025: Übersicht Leistungsbeträge. Berlin: bundesgesundheitsministerium.de; Abgerufen am: 19. August 2025 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2025.pdf

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