Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung

Veröffentlicht am 18.08.2025

Frau mit Pflegegrad 1 läuft mit einem Rollator.

Bereits mit einer relativ geringen Einschränkung können Pflegebedürftige Leistungen in Anspruch nehmen. Quelle: Canva.de

2017 wurden die Pflegegrade überarbeitet. Seither ist Pflegegrad 1 der niedrigste Einstufungsgrad für Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland. Er richtet sich an Personen, die in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt sind, im Alltag aber dennoch Unterstützung benötigen.

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Viele Betroffene oder Angehörige wissen jedoch nicht, dass bereits in diesem frühen Stadium Geldleistungen und andere Hilfsmittel der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Diese Unterstützungsmaßnahmen können helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten.

Im Folgenden wird erläutert, wer Anspruch auf Pflegegrad 1 hat, welche Geldleistungen es gibt, wie die Beantragung funktioniert und welche zusätzlichen Unterstützungsangebote bestehen.

Was bedeutet Pflegegrad 1 und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Grundlage dafür ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff des Sozialgesetzbuches XI (§ 14 SGB XI): 

  • Pflegebedürftig sind demnach Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags benötigen.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei Privatversicherten. 

Anna Liebig

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Dabei werden sechs Lebensbereiche („Module“) beurteilt:

  1. Mobilität (10 %):  z. B. Treppensteigen, Aufstehen, Umsetzen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): z. B. Orientierung, Gesprächsfähigkeit.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %):  z. B. Ängste, Unruhe.
  4. Selbstversorgung (40 %): z. B. Körperpflege, Ernährung.
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %):  z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche.
  6. Gestaltung des Alltagslebens (15 %):  z. B. Tagesstruktur, soziale Kontakte.

Für Pflegestufe 1 ist ein Punktwert von 12,5 bis unter 27 Punkten erforderlich. Beispiele hierfür sind ältere Menschen mit leichten Gehproblemen, Personen mit beginnender Arthrose oder Menschen mit leichten kognitiven Einschränkungen.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zu?

Im Unterschied zu höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegestufe 1 weder eine monatliches Geldleistung für Pflegende Angehörige noch Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste im Rahmen der Grundpflege. Stattdessen liegt der Fokus auf frühzeitiger Unterstützung, um Verschlechterungen zu vermeiden. Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Entlastungsbetrag:
    • Monatlich bis zu 125 Euro Geldleistung
    • Zweckgebunden einsetzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch Pflegedienste (z.B. Hilfe beim Duschen).
  • Pflegeberatung:
    • Anspruch auf individuelle Beratungsgespräche bei der Pflegekasse oder in Pflegestützpunkten. Zusätzlich ist zweimal pro Jahr eine Beratung zu Hause möglich.
  • Pflegekurse:
    • Kostenfreie Schulungen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.
  • Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:
    • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, beispielsweise für den Einbau einer ebenerdigen Dusche.
  • Pflegehilfsmittel:
    • Monatlich bis zu 40 Euro Geldleistung zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen.
  • Digitale Pflegeanwendungen:
    • Zuschüsse zu technischen Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern.
  • Stationäre Leistungen:
    • Bei vollstationärer Pflege im Heim Zuschuss von 125 Euro monatlich.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 1 und wie wird es beantragt?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass es bei Pflegestufe 1 direkt Geldleistungen ausgezahlt gibt. Tatsächlich erhalten Betroffene kein monatliches Pflegegeld wie in den Pflegegraden 2–5. Der einzige regelmäßige Geldbetrag ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro.  Dieser wird nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Dienstleistungen abgerechnet.

Beantragung:

  1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen – formlos per Telefon oder schriftlich.
  2. Antragsformular der Pflegekasse ausfüllen.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vereinbaren.
  4. Gutachten abwarten – innerhalb von 25 Arbeitstagen sollte eine Entscheidung vorliegen.
  5. Bescheid prüfen – bei Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 1

Neben den gesetzlichen Leistungen gibt es weitere Angebote, die je nach Bundesland und Kommune variieren:

  • Haushaltshilfen:
    • Bei Pflegestufe 1 kann eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag oder über kommunale Förderprogramme finanziert werden.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege:
    • Eigentlich ab Pflegegrad 2 vorgesehen – jedoch kann in Einzelfällen bei Pflegegrad 1 eine Härtefallregelung greifen, etwa bei einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustands.
  • Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche:
    • Viele Städte bieten kostenlose Besuchsdienste, Fahrdienste oder Unterstützungsangebote.
  • Private Zusatzversicherungen:
    • Eine Pflegezusatzversicherung kann sinnvoll sein, um im Fall einer Verschlechterung höhere Eigenanteile abzudecken.

Tipps zur Beantragung von Pflegegrad 1

  1. Frühzeitig beantragen:  Je eher Leistungen bewilligt werden, desto länger können sie präventiv wirken.
  2. Gutachten vorbereiten:  Dokumentieren Sie alle Einschränkungen schriftlich, auch wenn sie nur gelegentlich auftreten.
  3. Sammeln Sie Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne, Reha- oder Physiotherapieberichte.
  4. Zeugen hinzuziehen:  Angehörige oder Pflegende sollten beim Begutachtungstermin anwesend sein.
  5. Scheuen Sie keinen Widerspruch: Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruch innerhalb eines Monats Erfolg haben.

Fallbeispiel: Pflegegrad 1 im Alltag

Herr M., 72 Jahre, lebt allein in seiner Wohnung. Nach einer Knie-OP fällt ihm das Treppensteigen und längere Stehen schwer. Er kann sich noch selbst versorgen, benötigt aber gelegentlich Hilfe beim Einkaufen und beim Putzen. Auf Empfehlung seiner Hausärztin beantragt er Pflegeleistungen. Der MD stuft ihn mit 18 Punkten in Pflegegrad 1 ein.

Herr M. nutzt nun den monatlichen Entlastungsbetrag, um eine Haushaltshilfe für zwei Stunden pro Woche zu finanzieren, und erhält über die Pflegekasse einen Zuschuss für den Einbau eines Haltegriffs in seiner Dusche. Durch diese Maßnahmen kann er weiterhin selbstständig zu Hause leben.

Fazit

Der Pflegegrad 1 bietet frühzeitige Unterstützung, bevor ein hoher Pflegebedarf entsteht. Zwar gibt es kein Pflegegeld, aber mit dem Entlastungsbetrag sowie Zuschüssen zu Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können Betroffene ihren Alltag erleichtern.

Wer glaubt, dass leichte Einschränkungen „noch nicht genug“ sind, um Leistungen zu erhalten, sollte dennoch einen Antrag stellen, denn oft lassen sich Verschlechterungen verhindern, wenn rechtzeitig Hilfe kommt.

 Medizinische und rechtliche Hinweise: 

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen:

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Häusliche Pflege > Leistungen bei Pflegegrad 1. Abgerufen am 14. August 2025, von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/leistungen-bei-pflegegrad-1.html
  2. Amboss. Soziale Sicherung > Pflegegrad. Abgerufen am 14. August 2025, von: https://next.amboss.com/de/article/Uj0b-f?q=pfelegegrad
  3. Pflegeberatung.de. Pflegegrad 1: Übersicht und Leistungen. Abgerufen am 14. August 2025, von: https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflegegrade/pflegegrad-1-uebersicht-und-leistungen
  4. I care – PflegeExamen KOMPAKT. Pflegegrade. Heiligmann S, Herbers T, Klimek L, Komander-Wergner G, Lauber A, Ludwig J, Schleyer D, Adelt H, Cecconi L et al., Hrsg. 2., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2022.

 

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