Alltagsbegleiter:in – Gehalt
Veröffentlicht am 05.06.2026

Das Gehalt von Alltagsbegleiter:innen richtet sich auch nach dem Arbeitsort. Bildquelle: Canva.com
Als Alltagsbegleiter:in begleitest du pflegebedürftige Menschen durch ihren Alltag, hörst zu, sorgst für Beschäftigung und gibst Halt. Doch was bekommst du dafür eigentlich auf dem Konto? Das Gehalt ist ein wichtiger Punkt bei der Berufsentscheidung und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ob du in einem öffentlichen Pflegeheim, bei einem kirchlichen Träger oder in einer privaten Einrichtung arbeitest, macht einen großen Unterschied.
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Was verdient man als Alltagsbegleiter:in?
Als Berufseinsteiger:in verdienst du als Alltagsbegleiter:in im Schnitt zwischen 2.500 und 2.900 Euro brutto im Monat bei einer Vollzeitstelle. Die genaue Höhe hängt vor allem davon ab, bei wem du arbeitest. Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern wirst du nach festen Tarifverträgen bezahlt, in privaten Einrichtungen ist das Gehalt häufig Verhandlungssache. Eine wichtige Untergrenze ist außerdem der gesetzliche Pflegemindestlohn, auf den wir später genauer eingehen. Damit du eine gute Orientierung bekommst, zeigt dir die folgende Tabelle die typischen Einstiegsgehälter für eine Vollzeitstelle nach Arbeitgeber-Typ:
| Arbeitgeber | Einstiegsgehalt (Brutto/Monat) | Erklärung |
|---|---|---|
| Öffentlicher Dienst | ca. 2.900 € | Bezahlung nach dem Tarifvertrag TVöD-P. Alltagsbegleiter:innen werden in die Entgeltgruppe P 5 eingruppiert. Die Bezahlung ist klar geregelt und transparent. |
| Caritas und Diakonie | ca. 2.700 bis 2.900 € | Kirchliche Träger zahlen nach den sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Das Niveau ist meist mit dem öffentlichen Dienst vergleichbar, manchmal etwas niedriger. |
| Private Einrichtungen mit Tarif | ca. 2.600 bis 2.900 € | Manche privaten Pflegeeinrichtungen haben eigene Haus-Tarifverträge. Diese orientieren sich häufig am TVöD-P. |
| Private Träger ohne Tarif | ca. 2.700 bis 2.800 € | Ohne Tarif ist das Gehalt Verhandlungssache. Die Untergrenze ist aber der Pflegemindestlohn, der bei einer Vollzeitstelle aktuell rund 2.700 Euro brutto im Monat ergibt. |
| Privathaushalt | ca. 2.350 bis 2.500 € | Wenn du direkt in einem Privathaushalt arbeitest, gilt der Pflegemindestlohn nicht. Stattdessen greift nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (13,90 Euro pro Stunde, Stand 2026). |
Gehalt nach Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft (zum Beispiel ver.di) und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Er legt für viele Beschäftigte gleichzeitig fest, wie viel sie verdienen, wie viel Urlaub sie bekommen und unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Tarifverträge geben dir also Sicherheit und sorgen für eine transparente Bezahlung. Für Alltagsbegleiter:innen sind drei Tarifverträge besonders wichtig: der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-P), die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR) und die freie Bezahlung in privaten Einrichtungen ohne Tarifvertrag.
TVöD-P – Bezahlung im öffentlichen Dienst
Wenn du bei einer Pflegeeinrichtung der Kommune oder eines anderen öffentlichen Trägers arbeitest, wirst du nach dem TVöD-P bezahlt. Das ist der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen". Er gilt für viele Beschäftigte in der Pflege und ist das wichtigste Tarifwerk der Branche. Im TVöD-P wird jede Stelle einer sogenannten Entgeltgruppe zugeordnet. Diese richtet sich nach der Art deiner Tätigkeit. Alltagsbegleiter:innen und Betreuungskräfte werden in der Regel in die Entgeltgruppe P 5 eingruppiert. Wenn du zusätzliche Verantwortung übernimmst (zum Beispiel als koordinierende Betreuungskraft) ist auch eine Eingruppierung in P 6 möglich.

Anna Liebig
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Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen. Je länger du in einer Stelle arbeitest, desto höher steigst du in den Stufen und desto mehr verdienst du. Du musst dafür nichts verhandeln, der Aufstieg passiert automatisch. Die folgende Tabelle zeigt dir die aktuellen Bruttogehälter in der Entgeltgruppe P 5 (Stand: gültig ab 1. Mai 2026):
| Erfahrungsstufe | Du erreichst sie nach | Bruttogehalt im Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Berufseinstieg | 2.907,18 € |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 3.146,33 € |
| Stufe 3 | 2 weiteren Jahren | 3.216,62 € |
| Stufe 4 | 3 weiteren Jahren | 3.334,09 € |
| Stufe 5 | 4 weiteren Jahren | 3.422,22 € |
| Stufe 6 | 5 weiteren Jahren | 3.629,25 € |
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten zusätzlich zum Grundgehalt verschiedene Sonderzahlungen. Dazu gehören eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld") in Höhe von rund 85 Prozent eines Monatsgehalts, eine monatliche Pflegezulage von rund 142 Euro, Zuschläge für Schicht-, Wochenend- und Nachtarbeit sowie eine betriebliche Altersvorsorge. Das tatsächliche Jahreseinkommen liegt damit deutlich über dem reinen Grundgehalt.
AVR – Bezahlung bei Caritas und Diakonie
Kirchliche Träger wie die Caritas und die Diakonie zahlen ihre Beschäftigten nicht nach TVöD, sondern nach eigenen Vergütungsregeln: den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese funktionieren ähnlich wie ein Tarifvertrag, sind aber speziell auf die kirchliche Arbeit zugeschnitten.
Das Gehaltsniveau in den AVR ist meistens mit dem TVöD-P vergleichbar, in manchen Stufen liegt es leicht darunter, in anderen sogar etwas darüber. Auch hier gibt es Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen. Alltagsbegleiter:innen werden bei Caritas und Diakonie in eine entsprechende Gruppe für Hilfs- und Betreuungstätigkeiten eingruppiert. Als Berufseinsteiger:in kannst du dort meist mit einem Bruttogehalt von etwa 2.700 bis 2.900 Euro pro Monat rechnen.
Beschäftigte bei der Caritas werden nach den AVR-Caritas bezahlt, Beschäftigte bei der Diakonie nach den AVR-DD (Diakonisches Werk). Beide Regelwerke werden regelmäßig angepasst und sind auf den offiziellen Webseiten der Träger frei einsehbar.
Private Träger ohne Tarifvertrag
Viele Pflegeeinrichtungen in Deutschland gehören privaten Trägern. Manche haben eigene Haus-Tarifverträge, andere arbeiten ganz ohne Tarif. In diesen Einrichtungen verhandelst du dein Gehalt häufig individuell, ähnlich wie in vielen anderen Branchen.
Das hat zwei Seiten:
- Vorteil: Du kannst unter Umständen mehr Gehalt herausholen, wenn du gut verhandelst und der Arbeitgeber dich dringend sucht.
- Nachteil: In der Praxis liegen die Gehälter ohne Tarifvertrag oft niedriger als im öffentlichen Dienst. Auch die Sonderleistungen sind meist geringer.
Eine wichtige Schutzgrenze ist der Pflegemindestlohn. Er sorgt dafür, dass dein Gehalt eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreiten kann, selbst wenn dein Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarif kannst du als Berufseinsteiger:in mit einem Bruttogehalt von etwa 2.700 bis 2.800 Euro pro Monat rechnen. Mit Berufserfahrung steigt das Gehalt auch hier, allerdings meist langsamer und in kleineren Schritten als in tariflichen Strukturen.
Der Pflegemindestlohn als Untergrenze
Egal, wo du als Alltagsbegleiter:in arbeitest: Es gibt eine gesetzliche Untergrenze, die dein Arbeitgeber bei der Bezahlung nicht unterschreiten darf. Diese Grenze heißt Pflegemindestlohn. Sie sorgt dafür, dass alle Beschäftigten in der Pflege fair bezahlt werden.
Der Pflegemindestlohn ist ein Stundenlohn, der bundesweit einheitlich gilt. Festgelegt wird er durch die sogenannte Pflegekommission, die alle zwei Jahre eine Empfehlung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt. Das BMAS setzt diese Empfehlung dann per Verordnung um.
Aktuelle Werte des Pflegemindestlohns
Der Pflegemindestlohn ist nach Qualifikation gestaffelt: Wer eine längere Ausbildung hat, verdient auch mehr. Die folgende Tabelle zeigt dir die aktuellen Stundenlöhne (Stand: Mai 2026):
| Qualifikationsstufe | Stundenlohn (brutto) | Brutto/Monat bei Vollzeit (39 Stunden/Woche) |
|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte (ohne mindestens 1-jährige Ausbildung) | 16,10 € | rund 2.720 € |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens 1-jähriger Ausbildung) | 17,35 € | rund 2.930 € |
| Pflegefachkräfte (mit mindestens 3-jähriger Ausbildung) | 20,50 € | rund 3.460 € |
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Pflegemindestlohn erneut. Für Pflegehilfskräfte erhöht er sich dann auf 16,52 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro.
Als Alltagsbegleiter:in fällst du in die Gruppe der Pflegehilfskräfte ohne mindestens 1-jährige Ausbildung. Das liegt daran, dass die Qualifizierung zur Betreuungskraft mit etwa 160 Theoriestunden plus Praktika deutlich kürzer ist als eine einjährige Ausbildung. Du verdienst also mindestens den Stundenlohn von 16,10 Euro; das entspricht bei Vollzeit rund 2.720 Euro brutto im Monat.
Wo gilt der Pflegemindestlohn – und wo nicht?
Der Pflegemindestlohn gilt nicht überall, sondern nur in Einrichtungen, die rechtlich als sogenannte Pflegebetriebe zählen. Dazu gehören:
- stationäre Pflegeeinrichtungen (zum Beispiel Pflegeheime)
- teilstationäre Einrichtungen (zum Beispiel Tagespflege)
- ambulante Pflegedienste
In all diesen Einrichtungen muss dein Arbeitgeber dir mindestens den Pflegemindestlohn zahlen.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen der Pflegemindestlohn nicht gilt:
- Privathaushalte: Wenn du direkt bei einer Familie zu Hause angestellt bist, gilt nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026).
- Krankenhäuser: Diese sind keine Pflegebetriebe im Sinne der Verordnung. Hier wird dein Gehalt in der Regel über andere Tarifverträge geregelt.
- Einrichtungen mit anderem Schwerpunkt: Zum Beispiel Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation oder Tätigkeiten ohne pflegerischen Schwerpunkt.
Nettogehalt als Alltagsbegleiter:in
Wenn du Gehaltsangaben für Alltagsbegleiter:innen liest, siehst du fast immer zuerst das Bruttogehalt. Das ist der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht. Wichtig für deinen Alltag ist aber vor allem das Nettogehalt, also der Betrag, der am Ende tatsächlich auf deinem Konto landet.
Vom Brutto geht in Deutschland einiges ab, bevor das Geld bei dir ankommt: vor allem Steuern und Sozialabgaben. Wie viel genau abgezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: deiner Steuerklasse, ob du Kinder hast und ob du Mitglied einer Kirche bist. Alle Werte in diesem Abschnitt beziehen sich auf eine Vollzeitstelle.
Welche Abzüge gehen vom Bruttogehalt ab?
Vom Bruttogehalt werden zwei große Gruppen von Abzügen einbehalten: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist die Steuer auf dein Arbeitseinkommen. Wie hoch sie ist, hängt vor allem von deiner Steuerklasse, deiner Familiensituation und deinem Einkommen ab.
- Krankenversicherung: Ein Teil deines Gehalts wird in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt. Dadurch sind Arzttermine, Krankenhausaufenthalte und Medikamente abgesichert. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag.
- Rentenversicherung: Mit deiner Einzahlung in die Rentenversicherung sicherst du dich für das Alter ab. Auch hier zahlen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber jeweils etwa die Hälfte.
- Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung sichert das Risiko ab, dass du oder Angehörige später selbst pflegebedürftig werden. Wenn du keine Kinder hast, zahlst du einen leicht höheren Beitrag.
- Arbeitslosenversicherung: Der kleinste der Sozialversicherungsbeiträge sichert dich finanziell ab, falls du einmal arbeitslos werden solltest.
Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
Beispielrechnung für eine Einstiegsstelle im öffentlichen Dienst
Schauen wir uns an, wie aus einem Bruttogehalt ein konkretes Nettogehalt wird. Als Beispiel nehmen wir das Einstiegsgehalt im TVöD-P (P 5, Stufe 1): 2.907,18 Euro brutto im Monat. Die Person ist ledig, hat keine Kinder und ist Mitglied einer Kirche (Steuerklasse 1).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 2.907,18 € |
| Lohnsteuer | ca. - 320,00 € |
| Kirchensteuer (9 %) | ca. - 28,80 € |
| Krankenversicherung (8,55 %) | - 248,56 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | - 270,37 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | - 69,77 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | - 37,79 € |
| Nettogehalt | rund 1.930 € |
Das bedeutet: Von einem Bruttogehalt von rund 2.900 Euro bleiben in dieser Konstellation etwa 1.930 Euro netto übrig.
Nettogehalt in verschiedenen Lebenssituationen
Weil sich Steuerklasse, Kinderzahl und Kirchenzugehörigkeit so stark auf das Netto auswirken, lohnt sich ein Blick auf unterschiedliche Lebenssituationen. Die folgenden Werte sind Schätzungen und können im Einzelfall abweichen.
| Lebenssituation | Bruttogehalt | Nettogehalt (geschätzt) | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Berufseinsteiger:in, ledig, keine Kinder, in Kirche | 2.907 € | ca. 1.930 € | TVöD-P P 5 Stufe 1. Steuerklasse 1 mit Kirchensteuer. |
| Berufseinsteiger:in, ledig, keine Kinder, nicht in Kirche | 2.907 € | ca. 1.960 € | Gleiche Stelle, Kirchensteuer entfällt. |
| Verheiratet, ein Kind, Alleinverdiener:in | 2.907 € | ca. 2.250 € | Steuerklasse 3 senkt die Lohnsteuer stark; Pflegeversicherung niedriger dank Kind. |
| Berufseinsteiger:in bei privatem Träger ohne Tarif | 2.720 € | ca. 1.870 € | Auf Niveau des Pflegemindestlohns, Steuerklasse 1, ohne Kirche. |
| Alltagsbegleiter:in mit längerer Berufserfahrung (TVöD-P) | 3.422 € | ca. 2.200 € | TVöD-P P 5 Stufe 5. Steuerklasse 1, ohne Kirche. |
Aus dem Vergleich mit dem Brutto kannst du zwei Dinge mitnehmen:
- Erstens: Du solltest Stellenangebote nicht nur nach dem Bruttogehalt beurteilen. Überleg dir immer, wie viel davon ungefähr netto übrig bleibt. Das hängt stark von deiner Lebenssituation ab.
- Zweitens: Ein etwas höheres Bruttogehalt macht im Alltag oft einen spürbaren Unterschied, aber nicht in voller Höhe. Wenn dein Brutto zum Beispiel um 200 Euro steigt, landen davon meist nur rund 120 bis 140 Euro tatsächlich auf deinem Konto. Der Rest geht in Steuern und Sozialabgaben.
Fazit und Ausblick zum Gehalt als Alltagsbegleiter:in
Das Gehalt als Alltagsbegleiter:in fällt sehr unterschiedlich aus, je nachdem, ob du im öffentlichen Dienst, bei einem kirchlichen Träger oder in einer privaten Pflegeeinrichtung arbeitest. Wer eine tarifgebundene Stelle findet, zum Beispiel im TVöD-P, verdient deutlich mehr als ohne Tarifvertrag. Doch auch ohne Tarif schützt der Pflegemindestlohn vor zu niedrigen Gehältern und sorgt für eine faire Untergrenze.
Mit Blick in die Zukunft wird die Bedeutung des Berufs voraussichtlich weiter steigen. In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen, und viele von ihnen sind auf Pflege und Betreuung angewiesen. Pflegeeinrichtungen suchen deshalb dringend nach qualifizierten Betreuungskräften. Diese Nachfrage stärkt deine Position auf dem Arbeitsmarkt, sowohl bei der Stellensuche als auch bei Gehaltsverhandlungen. Wer sich heute für eine Qualifizierung als Alltagsbegleiter:in entscheidet, kann mit langfristig stabilen Berufschancen und einer sicheren Beschäftigung in einem sinnstiftenden Bereich rechnen.
Häufige Fragen zum Gehalt als Alltagsbegleiter:in
Was brauche ich, um Alltagsbegleiter:in zu werden?
Um als Alltagsbegleiter:in oder Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten, brauchst du keinen bestimmten Schulabschluss. Wichtig ist die Qualifizierung nach den §§ 43b und 53b SGB XI, die rund 160 Stunden Theorieunterricht plus ein Praktikum umfasst. Daneben gibt es einige formale Voraussetzungen: in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Erste-Hilfe-Nachweis und ausreichende Deutschkenntnisse.
Kann man ungelernt als Alltagsbegleiter:in arbeiten?
In Pflegeeinrichtungen darfst du nicht ohne Qualifizierung als Betreuungskraft arbeiten. Die Qualifizierung nach den §§ 43b und 53b SGB XI ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt sowohl dich als auch die Bewohner:innen. Die gute Nachricht: Die Qualifizierung ist deutlich kürzer als eine klassische Ausbildung und ist meist in zwei bis sechs Monaten abgeschlossen. Außerdem ist sie häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kostenlos. In Privathaushalten kannst du allerdings auch ohne formelle Qualifizierung als Betreuungshilfe tätig sein, dann jedoch nicht offiziell als „Betreuungskraft" im Sinne des Gesetzes.
Wie viel verdient man als Alltagsbegleiter:in netto?
Das Nettogehalt einer Alltagsbegleiter:in liegt bei einer Vollzeitstelle in der Regel zwischen 1.870 und 2.250 Euro pro Monat. Wie viel genau auf dem Konto landet, hängt aber stark von deiner persönlichen Situation ab. Eine ledige Berufseinsteiger:in im TVöD-P (P 5, Stufe 1) verdient bei einem Bruttogehalt von rund 2.907 Euro etwa 1.930 Euro netto. Bei einem privaten Träger ohne Tarifvertrag und auf Niveau des Pflegemindestlohns sind es rund 1.870 Euro netto. Verheiratete in Steuerklasse 3 mit Kind können bei demselben Brutto deutlich mehr Netto erhalten, etwa 2.250 Euro.
Wie viele Stunden arbeitet ein:e Alltagsbegleiter:in?
Die Wochenarbeitszeit bei einer Vollzeitstelle liegt typischerweise zwischen 39 und 40 Stunden. Im öffentlichen Dienst (TVöD-P) sind es 39 Stunden pro Woche, in privaten Einrichtungen oft 40 Stunden. Viele Alltagsbegleiter:innen arbeiten allerdings nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit, zum Beispiel zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche. Auch Minijobs mit etwa 10 Stunden pro Woche sind in der Branche üblich. Wenn du in einer stationären Einrichtung arbeitest, gehören auch Schicht- oder Wochenenddienste dazu. Dafür bekommst du in tarifgebundenen Einrichtungen entsprechende Zuschläge.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit. Entgeltatlas – Berufsprofil Alltagsbegleiter. Abgerufen am 25.05.2026, von: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/9060
Bundesregierung. Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Veröffentlicht am 12.03.2026. Abgerufen am 25.05.2026, von: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632











