Was ändert sich mit dem Mindestlohn 2027?

Veröffentlicht am 20.07.2026

Eine Pflegekraft geht mit einer Patient:in spazieren.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027. Für die Pflege gilt dies allerdings nicht. Bildquelle: Canva.de

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland erneut. Nachdem er zum 1. Januar 2026 bereits auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben wurde, folgt zum 1. Januar 2027 die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit verändert sich nicht nur die gesetzliche Lohnuntergrenze, sondern auch die Verdienstgrenze für Minijobs.

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Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und branchenspezifischen Mindestlöhnen. In der Pflege gelten eigene Pflegemindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen. Wer wissen möchte, wie hoch der Mindestlohn in der Pflege ab 2027 ist, muss daher genauer hinsehen: In der Pflegebranche steigt der Mindestlohn nicht zum 1. Januar, sondern erst zum 1. Juli 2027 erneut.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026 und 2027?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt als unterste Lohnuntergrenze für die meisten Beschäftigten in Deutschland. Er wird als Bruttostundenlohn angegeben. Maßgeblich ist also nicht nur das Monatsgehalt, sondern der rechnerische Stundenlohn.

Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen:

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Zeitraum Gesetzlicher Mindestlohn brutto pro Stunde
bis 31. Dezember 2025 12,82 Euro
ab 1. Januar 2026 13,90 Euro
ab 1. Januar 2027 14,60 Euro

Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn von 2025 bis 2027 insgesamt um 1,78 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte, die bisher genau zum Mindestlohn arbeiten, bedeutet das bei gleicher Arbeitszeit ein höheres Bruttoeinkommen.

Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich rechnerisch ungefähr:

Mindestlohn Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden
13,90 Euro etwa 2.409 Euro
14,60 Euro etwa 2.531 Euro

Die Berechnung ist eine grobe Orientierung. In der Praxis können Monatsgehälter je nach tatsächlicher Arbeitszeit, Arbeitsvertrag, Schichtzulagen, Zuschlägen oder tariflichen Regelungen abweichen.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde. Dieser Wert gilt grundsätzlich für Beschäftigte ab 18 Jahren, sofern keine Ausnahme greift und kein höherer Branchenmindestlohn oder Tariflohn maßgeblich ist.

Wichtig ist:
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Untergrenze. Arbeitgeber:innen dürfen mehr zahlen, aber nicht weniger. Wenn ein Tarifvertrag, ein Arbeitsvertrag oder ein Branchenmindestlohn einen höheren Stundenlohn vorsieht, gilt der höhere Wert.

Für Beschäftigte bedeutet die Erhöhung, dass Arbeitsverträge, Stundenlöhne und Arbeitszeitmodelle rechtzeitig geprüft werden sollten. Das betrifft besonders geringfügige Beschäftigungen, Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeitkonten und Tätigkeiten mit schwankenden Arbeitszeiten.

Was ändert sich für Minijobs?

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Diese Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dadurch soll weiterhin eine Beschäftigung von etwa zehn Stunden pro Woche möglich sein, ohne dass automatisch die Minijob-Grenze überschritten wird.

Jahr Mindestlohn Monatliche Minijob-Grenze
2026 13,90 Euro 603 Euro
2027 14,90 Euro 633 Euro

Für Minijobs bedeutet das: Ab Januar 2027 dürfen geringfügig Beschäftigte im Jahresdurchschnitt bis zu 633 Euro monatlich verdienen. Wer regelmäßig mehr verdient, kann in den Übergangsbereich fallen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Gerade bei Minijobs ist eine genaue Arbeitszeiterfassung wichtig. Steigt der Stundenlohn, muss geprüft werden, ob die vereinbarte Arbeitszeit weiterhin zur Verdienstgrenze passt.

Allgemeiner Mindestlohn und Pflegemindestlohn: Was ist der Unterschied?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend. Daneben gibt es in einigen Branchen verbindliche Branchenmindestlöhne. Diese liegen häufig über dem allgemeinen Mindestlohn und sind für die jeweiligen Arbeitgeber*innen verpflichtend.

In der Pflege gilt ein eigener Pflegemindestlohn. Er gilt für Beschäftigte, die unter die Pflegearbeitsbedingungenverordnung fallen. Dieser Mindestlohn ist nach Qualifikation gestaffelt und unterscheidet zwischen Pflegehilfskräften, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften.

Bereich Bedeutung
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Gilt grundsätzlich branchenübergreifend als unterste Lohnuntergrenze
Branchenmindestlohn Gilt in bestimmten Branchen und liegt häufig über dem allgemeinen Mindestlohn
Pflegemindestlohn Spezieller Mindestlohn für bestimmte Beschäftigte in der Pflegebranche
Tariflohn Kann zusätzlich gelten und über dem Mindestlohn liegen

Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ist daher nicht automatisch der allgemeine Mindestlohn maßgeblich. Häufig gilt der höhere Pflegemindestlohn oder ein noch höherer Tariflohn.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Pflegehelfer:innen ab 2027?

Der Begriff „Pflegehelfer:innen“ wird häufig gesucht. In den offiziellen Regelungen ist meist von Pflegehilfskräften die Rede. Für Pflegehilfskräfte gilt ein eigener Pflegemindestlohn.

Wichtig ist die zeitliche Unterscheidung:

Zeitraum Mindestlohn für Pflegehilfskräfte
1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 16,52 Euro
ab 1. Juli 2027 16,95 Euro

Das bedeutet: Ab Januar 2027 gilt für Pflegehilfskräfte zunächst weiterhin der Wert von 16,52 Euro brutto pro Stunde. Die nächste Erhöhung erfolgt erst zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro brutto pro Stunde.

Damit liegt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro, der ab Januar 2027 gilt.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Altenpflege ab 2027?

In der Altenpflege gelten die Pflegemindestlöhne nach Qualifikationsstufen. Für 2027 sind zwei Zeiträume relevant: Januar bis Juni 2027 und ab Juli 2027.

Qualifikationsgruppe Januar bis Juni 2027 ab 1. Juli 2027
Pflegehilfskräfte 16,52 Euro 16,95 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit 17,80 Euro 18,26 Euro
Pflegefachkräfte 21,03 Euro 21,58 Euro

Die Werte gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Höhere Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblichen Regelungen bleiben möglich.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Pflege ab 2027?

Die Antwort hängt davon ab, welche Tätigkeit und Qualifikation vorliegen. Für die Pflegebranche gelten gestaffelte Mindestentgelte. Pflegefachkräfte haben einen höheren Mindestlohn als qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegehilfskräfte.

Ab dem 1. Juli 2027 gelten folgende Pflegemindestlöhne:

  • Pflegehilfskräfte: 16,95 Euro brutto pro Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 18,26 Euro brutto pro Stunde
  • Pflegefachkräfte: 21,58 Euro brutto pro Stunde

Für die erste Jahreshälfte 2027 gelten noch die seit Juli 2026 maßgeblichen Werte. Deshalb sollte bei Angaben zum Pflegemindestlohn immer das genaue Datum genannt werden.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für Beschäftigte ab 18 Jahren. Er gilt auch für Minijobs, Teilzeitbeschäftigungen und viele Praktika, sofern keine Ausnahme vorliegt.

Nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen unter anderem:

  • Auszubildende
  • ehrenamtlich Tätige
  • Personen in einem freiwilligen Dienst
  • Teilnehmende an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsförderung
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
  • Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten

Bei Branchenmindestlöhnen können andere Regelungen gelten. Deshalb sollte immer geprüft werden, welcher Mindestlohn für die konkrete Tätigkeit maßgeblich ist.

Was müssen Arbeitgeber:innen beachten?

Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass der gesetzliche Mindestlohn oder ein höherer Branchenmindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde eingehalten wird. Das betrifft nicht nur den vereinbarten Stundenlohn, sondern auch die tatsächliche Arbeitszeit.

Besonders wichtig sind:

  • Prüfung bestehender Arbeitsverträge
  • Anpassung von Stundenlöhnen ab Januar 2027
  • Kontrolle von Minijob-Arbeitszeiten
  • Beachtung höherer Branchenmindestlöhne
  • korrekte Arbeitszeiterfassung
  • Prüfung von Bereitschaftszeiten, Arbeitszeitkonten und Zuschlägen
  • Einhaltung tariflicher oder betrieblicher Regelungen

Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben können teuer werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder und weitere rechtliche Folgen.

Was bedeutet die Erhöhung für Beschäftigte?

Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich kann die Erhöhung unmittelbar mehr Einkommen bedeuten. Wer bisher weniger als 14,60 Euro brutto pro Stunde verdient, muss ab Januar 2027 mindestens auf diesen Wert angehoben werden, sofern der gesetzliche Mindestlohn gilt.

Beschäftigte sollten prüfen:

  • Wie hoch ist der tatsächliche Stundenlohn?
  • Werden alle Arbeitsstunden erfasst?
  • Gelten ein Tarifvertrag oder ein Branchenmindestlohn?
  • Werden Zuschläge korrekt berechnet?
  • Wird die Minijob-Grenze eingehalten?
  • Ändert sich durch mehr Einkommen der Sozialversicherungsstatus?

Gerade in der Pflege lohnt sich der Blick auf die Qualifikationsstufe. Wer als qualifizierte Pflegehilfskraft oder Pflegefachkraft tätig ist, hat Anspruch auf einen höheren Pflegemindestlohn als reine Pflegehilfskräfte.

Fazit: 2027 steigt der Mindestlohn, in der Pflege gelten höhere Werte

Mit dem Mindestlohn 2027 steigt die allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro monatlich.

Für die Pflege ist entscheidend: Dort gelten eigene Pflegemindestlöhne. Ab Januar 2027 bleiben zunächst die seit Juli 2026 geltenden Werte maßgeblich. Die nächste Erhöhung in der Pflege folgt zum 1. Juli 2027. Dann erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,95 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte mindestens 18,26 Euro und Pflegefachkräfte mindestens 21,58 Euro brutto pro Stunde.

Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, sollte daher nicht nur den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kennen, sondern auch prüfen, ob ein höherer Branchenmindestlohn, ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Regelung gilt.

Die häufigsten Fragen zum Mindestlohn 2027

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026 und 2027?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Entscheidend ist immer der Bruttostundenlohn, nicht allein das vereinbarte Monatsgehalt.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2027?

Ab Januar 2027 gilt für die meisten Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn von 14,60 Euro brutto pro Stunde. In Branchen mit höheren Mindestlöhnen, etwa in der Pflege, ist jedoch der höhere Branchenmindestlohn maßgeblich.

Warum gelten in der Pflege andere Mindestlöhne als der allgemeine Mindestlohn?

In der Pflege gibt es eigene Pflegemindestlöhne. Sie liegen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und sind nach Qualifikation gestaffelt. Deshalb erhalten Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte unterschiedliche Mindestentgelte.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Pflegehelfer:innen ab 2027?

Für Pflegehilfskräfte gilt von Januar bis Juni 2027 zunächst ein Mindestlohn von 16,52 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2027 steigt der Wert auf 16,95 Euro. Der Begriff Pflegehelfer:innen wird häufig verwendet, in den offiziellen Regelungen ist meist von Pflegehilfskräften die Rede.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Altenpflege ab 2027?

In der Altenpflege gelten 2027 gestaffelte Pflegemindestlöhne. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Januar bis Juni und der Zeit ab Juli 2027. Ab dem 1. Juli 2027 gelten 16,95 Euro für Pflegehilfskräfte, 18,26 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,58 Euro für Pflegefachkräfte.

Was bedeutet der höhere Mindestlohn für Minijobs?

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Ab Januar 2027 liegt sie bei 633 Euro monatlich. Wer im Minijob arbeitet, sollte prüfen, ob die vereinbarte Stundenzahl weiterhin zur neuen Verdienstgrenze passt.

Zählen Zuschläge zum Mindestlohn?

Nicht jede Zahlung zählt automatisch auf den Mindestlohn. Entscheidend ist, ob die Zahlung die normale Arbeitsleistung vergütet oder einen besonderen Zweck hat. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge sind deshalb gesondert zu betrachten. Bei Unsicherheit sollte die Lohnabrechnung genau geprüft werden.

Was können Beschäftigte tun, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?

Beschäftigte sollten zunächst den tatsächlichen Stundenlohn berechnen und die Arbeitszeiten mit der Lohnabrechnung vergleichen. Bei Unstimmigkeiten können sie die Personalabteilung, den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle ansprechen. Verstöße gegen den Mindestlohn werden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung kontrolliert.

Quellen:

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026). Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn [Internet]. Berlin: 2026, abgerufen am 10. Juli 2026, Verfügbar unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026). Mindestlöhne in der Pflege [Internet]. Berlin: 2026, abgerufen am 10. Juli 2026, Verfügbar unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Pflege/pflege.html
  3. Bundesregierung (2026). Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick [Internet]. Berlin: 2026, abgerufen am 10. Juli 2026, Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186
  4. Bundesregierung (2026). Mindestlöhne Altenpflege gestiegen: Mehr Geld für Pflegekräfte [Internet]. Berlin: 2026, abgerufen am 10. Juli 2026, Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632
  5. Minijob-Zentrale (2025). Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027 [Internet]. Essen: 2025, abgerufen am 14. Juli 2026, Verfügbar unter: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2026-2027/

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