Bestechung und Betrug in der Pflege: Worauf Pflegekräfte achten sollten
Veröffentlicht am 23.01.2026

Auch in der Pflege kommt Betrug und Bestechung vor - wichtig ist, dass Pflegekräfte sich davon distanzieren. Quelle: Canva.de
Gegenseitiges Vertrauen gehört in der Pflege zum Arbeitsalltag, im Team ebenso wie im Umgang mit Patient:innen und ihren Angehörigen. Gleichzeitig herrscht ein hoher wirtschaftlicher und bürokratischer Druck. Je stärker Zeitdruck, Personalmangel und finanzielle Anforderungen zusammenprallen, desto mehr steigt das Risiko für Bestechung und Betrug. Beides passiert oft nicht aus böser Absicht, sondern aus Unsicherheit, fehlendem Wissen oder einem verschobenen Verständnis davon, was „fair“ oder „noch in Ordnung“ ist. Dieser Artikel zeigt dir, wo Stolperfallen liegen, wie die Rechtslage aussieht und wie du dich absichern kannst.
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Definition von Bestechung und Betrug
In der stationären und ambulanten Pflege äußern sich Bestechung und Betrug meist weniger spektakulär als in klassischen Wirtschaftsskandalen. Es geht selten um offensichtliche Geldübergaben, sondern um kleine Vorteile, gegenseitige Erwartungen und Handlungen in Grauzonen.
Das ist Bestechung in der Pflege
Von Bestechung spricht man, wenn du als Pflegekraft dein berufliches Handeln von bestimmten individuellen Vorteilen für dich abhängig machst. Das kann Geld sein, aber auch ein Sachgeschenk, eine Einladung oder eine Aufstiegsmöglichkeit im Job. Entscheidend ist nicht der Wert, sondern der Zweck: Wird deine berufliche Leistung dadurch beeinflusst oder soll sie beeinflusst werden?
Das ist Betrug in der Pflege
Betrug liegt vor, wenn dir persönlich oder deiner Einrichtung durch Täuschung ein finanzieller oder sonstiger Vorteil entsteht. In deiner Branche betrifft das besonders die Leistungs- und Pflegedokumentation sowie die Abrechnung gegenüber Kostenträgern.
Hier liegt ein bewusster Betrug vor, da eine nicht erbrachte Leistung angegeben wird. Auch das pauschale Übernehmen alter Einträge oder das „Anpassen“ an erwartete Abrechnungswerte kann als Betrug gewertet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst finanziell profitierst oder am Ende die Einrichtung oder der Träger nicht zustehende Beträge erhält. Wer bewusst falsche Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt, kann sich strafbar machen, auch ohne persönlichen finanziellen Gewinn.
Geschenke und Vorteile: Wo ist die Grenze?
Eine Schachtel Pralinen zu Weihnachten, ein 10-Euro-Schein als Dankeschön – wann man welches Geschenk annehmen darf, verunsichert viele Pflegekräfte.
Unproblematisch sind in der Regel kleine, allgemein gehaltene Aufmerksamkeiten, an die keine Erwartungshaltung geknüpft sind, etwa der selbstgebackene Kuchen einer Angehörigen für das ganze Stationsteam. Schwieriger wird es, wenn ein Geschenk ganz persönlich an dich überreicht wird. Vor allem, wenn daran Bedingungen geknüpft sind, wie z. B. die Vorzugsbehandlung eines bestimmten Patienten. Ganz besonders kritisch sind hierbei Geld oder Gutscheine zu sehen, besonders, wenn du diese regelmäßig erhältst.
Viele Pflegeeinrichtungen geben ihren Angestellten für diese Fälle klare Linien vor. Oftmals dürfen kleinere Geschenke bis zu einem Wert von wenigen Euros angenommen werden, sofern diese eindeutig als Geschenk und nicht als Bestechung erkennbar sind. Darunter fallen oft die klassischen Präsente zu Weihnachten, wie beispielsweise ein Schoko-Nikolaus. Viele Teams einigen sich auch darauf, dass möglichst alles geteilt wird, dazu werden Süßigkeitenpackungen für jeden zugänglich in den Pausenraum gestellt.
Größere Zuwendungen wie Bargeld, Wertgutscheine oder Schmuck sind in der Regel grundsätzlich abzulehnen. Hierbei wäre die Versuchung, dass das berufliche Handeln beeinflusst wird, zu groß. Zudem kann es dann leicht zu Unstimmigkeiten im Team kommen. Vor allem Patient:innen, die aufgrund ihrer geistigen Verfassung keinen Bezug mehr zu Werten haben, machen gerne mal solche Angebote oder Geschenke. Dann ist die Information der Angehörigen sinnvoll. Sie können dann entscheiden, ob sie bestimmte wertvolle Gegenstände vielleicht lieber zuhause aufbewahren wollen.
Wer trägt die rechtliche Verantwortung?
Haftet bei nachgewiesener Bestechung oder bei Betrug die Einrichtung oder die einzelne Pflegefachkraft? Die Antwort lautet: beide, je nach Fall.
Grundsätzlich trägst du als Pflegekraft die Verantwortung für dein eigenes Handeln. Wer selbst Bestechungen annimmt oder falsche Angaben dokumentiert, kann persönlich haftbar gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn entsprechende Praktiken im Team üblich sind oder indirekt erwartet werden.
Die Einrichtung trägt die Verantwortung für sogenanntes Organisationsversagen, etwa bei fehlenden Kontrollen, unklaren Zuständigkeiten oder systematischem Abrechnungsbetrug. Das entbindet jedoch nicht die einzelne Pflegefachkraft von ihrer persönlichen straf- und arbeitsrechtlichen Verantwortung.
Doch was ist, wenn deine Vorgesetzten dich zu offensichtlich rechtswidrigen Handlungen auffordern, wie etwa falschen Angaben in der Dokumentation? Diese musst und solltest du nicht befolgen, um dich nicht mit strafbar zu machen.
Das besagt das Korruptionsgesetz
Seit 2016 gilt das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“. Seitdem sind Bestechlichkeit und Bestechung als eigene Straftatbestände im deutschen Strafgesetzbuch verankert (§ 299a und § 299b StGB). Das bedeutet: Wer als Beschäftigter im Gesundheitswesen bei der Auswahl, Verordnung oder Empfehlung von Arznei-, Hilfs- oder Medizinprodukten, bei der Zuweisung von Patient:innen oder in vergleichbaren beruflichen Entscheidungen persönliche Vorteile fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, kann sich strafbar machen. Vorteil im Sinne des Gesetzes ist alles, was die Lage der betreffenden Person verbessert, etwa Geld, Geschenke oder wirtschaftliche Vorteile. Selbst wenn ein Vorteil zunächst „als Dankeschön“ erscheint, gilt dies als Verstoß, wenn er geeignet ist, zukünftige Entscheidungen zu beeinflussen.
Welche Strafen drohen konkret?
Welche Konsequenzen es hat, wenn einer Pflegekraft ein Betrug oder eine Bestechung nachgewiesen werden kann, kommt auf die Schwere und Häufigkeit des Vergehens an. In erster Linie wird so ein Verstoß wahrscheinlich arbeitsrechtliche Folgen haben, möglich sind zum Beispiel Verwarnungen, Abmahnungen oder sogar die (fristlose) Kündigung.
Strafrechtlich kommen vor allem Geldstrafen in Betracht, etwa wegen Betrugs oder Vorteilsannahme. Bereits der Versuch kann strafbar sein. Bei sehr schweren Fällen, etwa bandenmäßigem Betrug, könnte es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Absicherung im Alltag
Viele Bestechungs- und Betrugsfälle in der Pflege passieren aus Unwissenheit, Unachtsamkeit, Überforderung oder dem Gefühl „wird schon nicht so schlimm sein“. Die beste Vorsorge, dass dir sowas nicht im Eifer des Gefechts passiert, ist es daher, dich schon vorab genau zu informieren. Welche internen Regelungen gibt es in deiner Einrichtung, welche sind sogar vertraglich festgehalten? Diese solltest du befolgen, auch wenn eventuell Kolleg:innen diese nicht so ernst nehmen.
Ebenso wichtig ist eine sachliche, zeitnahe und wahrheitsgemäße Dokumentation, auch dann, wenn der Arbeitsdruck hoch ist. Wenn dir Angebote gemacht werden, die sich nicht richtig anfühlen, solltest du freundlich, aber klar ablehnen. Sprich´ darüber mit deiner Teamleitung, um Transparenz herzustellen.
Häufige Fragen zu Betrug und Bestechung in der Pflege
Darf ich als Pflegefachkraft “Trinkgeld” annehmen?
In vielen Einrichtungen ist Trinkgeld untersagt oder nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Auch kleine Geldbeträge können als Vorteil gelten und sollten abgelehnt oder gemeldet werden.
Handle ich strafbar, wenn ich falsch dokumentiere, auch, wenn ich dadurch selbst gar nicht profitiere?
Ja. Auch ohne persönlichen Vorteil kann falsche Dokumentation als Betrug gelten, wenn dadurch eine unrechtmäßige Abrechnung erfolgt.
Was, wenn meine Vorgesetzten falsches Verhalten dulden oder erwarten?
Das entbindet dich nicht von deiner Verantwortung. Halte solche Auffälligkeiten schriftlich für dich fest und nutze interne oder externe Beratungsstellen.
Kann ich Probleme bekommen, wenn ich Kolleg:innen melde?
Rechtlich darf dir aus der Meldung von Missständen kein Nachteil entstehen. Berechtigte Hinweise sollten auch im Teamgefüge nicht zum Problem werden. Das zu lenken, ist Aufgabe deiner Vorgesetzten.
Was mache ich, wenn ich mir bei Geschenken nicht sicher bin?
Immer dann, wenn du zögerst, weil du unsicher bist, solltest du ein Präsent oder eine Anweisung ablehnen und dir internen oder externen Rat holen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband. GKV-Spitzenverband.de, abgerufen am 07.01.26 unter https://www.gkv-spitzenverband.de/service/fehlverhalten_im_gesundheitswesen/fehlverhalten_im_gesundheitswesen.jsp
- Impulse. Impulse, Unternehmerwissen, Recht, Weisungsrecht, impulse.de, abgerufen am 07.01.26 unter https://www.impulse.de/personal/weisungsrecht/7290156.html
- Anwalt.de. Anwalt.de, Rechtstipps, Bestechlichkeit, abgerufen am 07.01.26 unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorwurf-wegen-bestechlichkeit-bestechung-299-stgb-so-handeln-sie-bei-korruptionsvorwuerfen-im-unternehmen-richtig-257448.html
- Bundesrat, Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen, abgerufen am 08.01.26 unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/181-16.html
- Verband der deutschen Ersatzkassen, vdek, Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen, abgerufen am 08.01.26 unter https://www.vdek.com/politik/gesetze/wahlperiode_18/Antikorruptionsgesetz.html











