Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt
Veröffentlicht am 23.10.2024

Als examinierte Pflegefachkraft kannst du mit einem attraktiven Gehalt rechnen – wie viel du genau verdienst, hängt jedoch stark davon ab, wo und in welcher Einrichtung du arbeitest. Im Durchschnitt über alle Träger verdienst du monatlich zwischen 3.900 und 4.100 Euro brutto. Tarifvertrag, Region, Berufserfahrung und Träger spielen dabei eine große Rolle und können dein Gehalt um mehrere Hundert Euro im Monat unterscheiden.
In deinem Beruf übernimmst du vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben. Du betreust und pflegst kranke und pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen, von Kindern bis zu Senior:innen. Du unterstützt deine Patient:innen bei der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege, versorgst Wunden und führst je nach Gesundheitszustand präventive, pflegende oder palliative Maßnahmen durch. Zudem stehst du den Angehörigen als wichtige:r Ansprechpartner:in zur Seite und berätst sie in pflegerischen Fragen. Administrative und organisatorische Tätigkeiten gehören ebenfalls zu deinem Aufgabenbereich, etwa die Dokumentation von Pflegemaßnahmen oder die Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Durch deine generalistische Ausbildung bist du flexibel einsetzbar und kannst sowohl in der Altenpflege als auch in der Kinderkrankenpflege oder der klassischen Krankenpflege arbeiten. Diese Vielseitigkeit eröffnet dir zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und kann sich positiv auf dein Gehalt auswirken.
Im weiteren Verlauf erfährst du, wie sich das Gehalt während der Ausbildung gestaltet, welches Einkommen dich beim Berufseinstieg erwartet und welche Tarifverträge für dich relevant sind. Außerdem geben wir dir einen Überblick darüber, in welchen Bundesländern du am besten verdienst und wie du durch Weiterbildungen dein Gehalt weiter steigern kannst.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt in der Ausbildung
| Ausbildungsjahr | Bruttogehalt |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.490,69 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.552,07 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.653,38 Euro |
Seit 2020 absolvierst du als angehende examinierte Pflegefachkraft eine generalistische Ausbildung, die die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vereint. Im letzten Ausbildungsjahr hast du zudem die Möglichkeit, dich auf einen dieser Bereiche zu spezialisieren. Dein Ausbildungsgehalt variiert dabei je nach Ausbildungsstätte und Region. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes wirst du nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt, was in der Regel zu einer höheren Vergütung führt als in privaten Einrichtungen.
Ab dem 1. Mai 2026 sieht der TVöD-Pflege folgende monatliche Ausbildungsvergütungen vor: Im ersten Ausbildungsjahr erhältst du 1.490,69 Euro brutto, im zweiten Jahr steigt dein Gehalt auf 1.552,07 Euro und im dritten Ausbildungsjahr verdienst du 1.653,38 Euro brutto. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhältst du zudem eine einmalige Abschlussprämie von 400 Euro.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt zum Berufseinstieg
Nach dem Start ins Berufsleben kannst du als examinierte Pflegefachkraft mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.800 Euro und 4.212 Euro rechnen. Die Spanne ist groß, weil das Einstiegsgehalt stark vom Träger abhängt: Im öffentlichen Dienst startest du nach TVöD-P direkt in Entgeltgruppe P7, Stufe 2 mit 4.212,36 Euro brutto. Private Einrichtungen zahlen zum Einstieg in der Regel zwischen 2.800 und 3.200 Euro brutto, kirchliche Träger liegen meist knapp darunter oder auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes.
Seit September 2022 schreibt das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor, dass alle Pflegeeinrichtungen ihre Pflegekräfte mindestens in Tarifhöhe entlohnen müssen, willkürlich niedrige Gehälter sind damit nicht mehr zulässig. Zusätzlich gilt seit dem 1. Juli 2025 ein branchenspezifischer Pflegemindestlohn von 20,50 Euro pro Stunde, der ab dem 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro steigt. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das aktuell einem Mindestbruttolohn von rund 3.500 Euro pro Monat.
Examinierte Pflegefachkraft - Mindestlohnregelung
Der Pflegemindestlohn gilt auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und ist nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende Mindeststundenlöhne:
| Qualifikationsstufe | Mindeststundenlohn |
|---|---|
| Pflegehilfskräfte | 16,10 Euro |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,35 Euro |
| Examinierte Pflegefachkräfte | 20,50 Euro |
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Werte erneut: Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 21,03 Euro pro Stunde, ab dem 1. Juli 2027 mindestens 21,58 Euro. Obwohl der Mindestlohn unter dem tariflichen Durchschnittsgehalt liegt, bietet er insbesondere in privaten Einrichtungen eine wichtige finanzielle Absicherung.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt nach Art der Einrichtung
Je nach Arbeitgeber:in musst du mit deutlichen Gehaltsunterschieden rechnen. Entweder legen die Einrichtungen ihre Gehälter selbst individuell fest oder richten sich nach Vorgaben wie Tarifverträgen. Letztere bieten dir damit nicht nur eine besondere Sicherheit, sondern oft auch ein überdurchschnittliches Gehalt.
Tarifvertrag Öffentlicher Dienst für Pflegeberufe (TVöD-P)
Wenn Du in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes arbeitest, profitierst Du vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Pflegebereich (TVöD-P). Als examinierte Pflegefachkraft wirst Du in der Regel in die Entgeltgruppe P7 eingestuft. Dein monatliches Bruttogehalt liegt hier - abhängig von Deiner Erfahrung und Beschäftigungsdauer - zwischen 4.212,36 Euro und 5.166,48 Euro (ab 1. Mai 2026). Mit zunehmender Berufserfahrung steigst du automatisch in höhere Stufen auf. Zudem profitierst du von zusätzlichen Leistungen wie einer monatlichen Pflegezulage von 141,82 Euro sowie einer erhöhten Wechselschichtzulage von 250 Euro.
Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie für Pflegefachkräfte (KTD)
Arbeitest du in einer Einrichtung der Diakonie, gilt für dich der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD). Die genauen Gehälter variieren je nach Region und Kirchenkreis, da der KTD in verschiedenen Fassungen gilt. Als Beispiel: Im KTD Nordelbien (Schleswig-Holstein und Hamburg) werden examinierte Pflegefachkräfte seit Januar 2025 in Entgeltgruppe 8 eingestuft und verdienen je nach Beschäftigungsdauer zwischen 4.600,80 Euro und 5.859,60 Euro brutto monatlich. Ab dem 1. März 2026 steigen die Gehälter um weitere 3 Prozent, ab dem 1. April 2027 um weitere 2 Prozent. Für deine Region empfiehlt sich ein Blick in den jeweils gültigen Tarifvertrag deines Kirchenkreises oder deiner Einrichtung.
Helios Pflege Tarifvertrag für Pflegefachkräfte
Wenn du bei den Helios-Kliniken beschäftigt bist, richtet sich deine Bezahlung nach dem Helios Pflege Tarifvertrag. Dieser staffelt die Vergütung nach Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Die rund 21.000 betroffenen Helios-Beschäftigten erhielten rückwirkend zum 1. März 2025 eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Eine weitere Erhöhung von drei Prozent folgt zum 1. Mai 2026. Die genauen Gehaltsstufen erfährst du direkt bei deiner Einrichtung oder über den zuständigen Betriebsrat.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt nach Bundesländern
Das Gehalt einer examinierten Pflegefachkraft kann je nach Bundesland spürbar variieren. Grundsätzlich gilt: In süddeutschen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg sowie in Stadtstaaten wie Hamburg liegen die Gehälter tendenziell höher. In ostdeutschen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Thüringen fallen die Durchschnittsgehälter hingegen etwas niedriger aus.
Diese regionalen Unterschiede resultieren weniger aus gesetzlichen Vorgaben als aus der unterschiedlichen Tariflandschaft, der Wirtschaftskraft der Region und den jeweiligen Lebenshaltungskosten. Da der TVöD-P bundesweit einheitliche Gehälter vorschreibt, spielt vor allem die Frage eine Rolle, ob du in einer tarifgebundenen Einrichtung arbeitest oder nicht – und das variiert je nach Region stark.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt nach Alter und Geschlecht
Wie in den meisten Berufen steigt das Gehalt als examinierte Pflegefachkraft mit zunehmender Berufserfahrung und Alter. In tarifgebundenen Einrichtungen geschieht das automatisch durch den Stufenaufstieg – je länger du dabei bist, desto höher dein Gehalt. In nicht-tarifgebundenen Einrichtungen sind hingegen regelmäßige Gehaltsverhandlungen sinnvoll, um von deiner Erfahrung zu profitieren.
Trotz Fortschritten in der Gleichstellung zeigt sich im Pflegebereich nach wie vor ein Gender Pay Gap. Männliche Pflegefachkräfte verdienen im Schnitt etwa 2,5 Prozent mehr als ihre Kolleginnen. Damit ist die Lücke in der Pflege deutlich kleiner als im deutschen Gesamtdurchschnitt, wo Frauen 2025 rund 16 Prozent weniger verdienten als Männer. Dennoch besteht ein Unterschied, der je nach Bundesland und Einrichtung variieren kann.
Examinierte Pflegefachkraft - Gehalt in Teilzeit
Entscheidest du dich für eine Teilzeitstelle, reduziert sich dein Gehalt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden. Basierend auf einem durchschnittlichen Vollzeitgehalt von rund 4.000 Euro brutto monatlich würde eine Halbtagsstelle mit 20 Stunden pro Woche etwa 2.000 Euro brutto pro Monat einbringen. Natürlich können individuelle Faktoren wie Berufserfahrung, Arbeitgeber, Bundesland und Tarifbindung diese Beträge beeinflussen, weshalb sich pauschale Werte kaum angeben lassen.
Examinierte Pflegefachkraft - Vergleich mit anderen Berufen
Im Vergleich zu anderen Berufen im Gesundheitswesen positionieren sich examinierte Pflegefachkräfte solide im mittleren Bereich. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung verdienen mit durchschnittlich rund 2.600–2.700 Euro brutto deutlich weniger, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung kommen auf etwa 2.900–3.000 Euro brutto monatlich.
Nach oben hin setzen sich spezialisierte Fachpflegekräfte – etwa in der Intensiv- oder OP-Pflege, mit Gehältern von 4.500 Euro und mehr deutlich ab. Medizinische Fachangestellte liegen mit durchschnittlich rund 2.800 Euro brutto unter dem Niveau der Pflegefachkraft.

Anna Liebig
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Mehr Gehalt als Pflegefachkraft dank Weiterbildungen
Spezialisierung (z.B. Intensivpflege, Palliative Care): +200 – 500 Euro/Monat
Leitungsposition (z.B. PDL, Heimleitung): 4.000 – 6.000 Euro/Monat
Fachwirt:in Gesundheit (IHK): Einstieg ins Management möglich
Durch gezielte Fort- und Weiterbildungen kannst du dein Gehalt als examinierte Pflegefachkraft deutlich erhöhen und deine Karriere vorantreiben. Mögliche Spezialisierungen sind:
Case Management
Koordination von Pflegeprozessen und Unterstützung von Patient:innen durch komplexe Versorgungssysteme
Palliative Care
Betreuung und Pflege von schwerstkranken und sterbenden Menschen mit Fokus auf Schmerztherapie und Lebensqualität
Demenzpflege
Spezialisierung auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen
Gerontopsychiatrie
Pflege psychisch erkrankter älterer Menschen
Manche Weiterbildungen können dich zudem für Führungspositionen qualifizieren:
Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Hiermit kannst Du Managementaufgaben in Gesundheitseinrichtungen übernehmen
Pflegedienstleitung (PDL)
Leitung eines Pflegeteams oder einer gesamten Pflegeeinrichtung
Heimleitung/Einrichtungsleitung
Du übernimmst Gesamtverantwortung für eine Pflegeeinrichtung
Qualitätsmanager:in
Sicherstellung und Verbesserung der Pflegequalität innerhalb einer Einrichtung
Daneben stehen dir aber noch viele weitere Fortbildungen offen wie zum Beispiel zur Hygienefachkraft, Intensivpfleger:in oder Praxisanleiter:in.
Fazit
Als examinierte Pflegefachkraft hast du gute Verdienstmöglichkeiten – und die Entwicklung zeigt klar nach oben. Durch regelmäßige Tariferhöhungen, den gestiegenen Pflegemindestlohn und die gesetzliche Tariftreuepflicht für alle Pflegeeinrichtungen haben sich die Gehälter in den letzten Jahren spürbar verbessert. Entscheidend für dein konkretes Gehalt bleibt vor allem, ob du in einer tarifgebundenen Einrichtung arbeitest: Im öffentlichen Dienst nach TVöD-P profitierst du von transparenten Gehaltsstrukturen, automatischen Stufenaufstiegen und zusätzlichen Zulagen. Aber auch bei privaten und kirchlichen Trägern ist eine faire Bezahlung heute gesetzlich abgesichert.
Wer sein Gehalt langfristig steigern möchte, hat durch Spezialisierungen und Weiterbildungen zahlreiche Möglichkeiten – von der Fachpflegekraft bis zur Leitungsposition. Der Pflegeberuf bleibt anspruchsvoll, bietet aber sowohl finanziell als auch karrieretechnisch echte Perspektiven.
Die wichtigsten Fragen zum Gehalt als examinierte Pflegefachkraft
Wie viel verdient man als examinierte Pflegefachkraft?
Das Bruttogehalt einer examinierten Pflegefachkraft liegt in Deutschland je nach Region, Träger, Berufserfahrung und Tarifbindung zwischen 3.000 und 4.500 Euro pro Monat. Im öffentlichen Dienst (TVöD-P) starten Pflegefachkräfte beispielsweise in Entgeltgruppe P7 oder P8 mit rund 3.200 bis 3.700 Euro brutto, mit steigender Tendenz durch Berufsjahre, Zulagen und Schichtarbeit.
Was verdient man als frisch examinierte Pflegefachkraft?
Direkt nach dem Examen liegt das Einstiegsgehalt einer Pflegefachkraft – je nach Einrichtung und Tarifvertrag – bei ca. 3.000 bis 3.300 Euro brutto pro Monat. Wer im öffentlichen Dienst nach TVöD-P arbeitet, startet meist in Stufe 1 der Entgeltgruppe P7 oder P8. Zuschläge für Nacht‑, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie eventuelle Zulagen kommen noch hinzu.
Was verdient eine examinierte Pflegefachkraft netto?
Das Nettogehalt einer examinierten Pflegefachkraft hängt vom Bruttolohn, Steuerklasse, Bundesland und möglichen Zulagen ab. Bei einem Bruttogehalt von 3.300 Euro (z. B. im öffentlichen Dienst, Stufe 2) bleiben in Steuerklasse I etwa 2.200 bis 2.300 Euro netto pro Monat. Mit Berufserfahrung, Schichtzulagen oder Steuerklasse III (z. B. bei Verheirateten) kann das Nettoeinkommen entsprechend höher ausfallen.
Welche Zulagen bekommt eine examinierte Pflegefachkraft?
Neben dem Grundgehalt können Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit dein Einkommen spürbar erhöhen. Im TVöD-P kommen zusätzlich eine monatliche Pflegezulage von 141,82 Euro sowie eine erhöhte Wechselschichtzulage von 250 Euro hinzu.
Lohnt sich eine Weiterbildung als Pflegefachkraft finanziell?
Ja – durch Spezialisierungen wie Intensivpflege oder Palliative Care kannst du dein Gehalt um 200 bis 500 Euro monatlich steigern. Wer eine Leitungsposition wie Pflegedienstleitung oder Heimleitung anstrebt, kann langfristig mit 4.000 bis 6.000 Euro brutto monatlich rechnen.
Verdient man im öffentlichen Dienst mehr als bei privaten Trägern?
In der Regel ja – der TVöD-P bietet transparente Gehaltsstrukturen mit automatischen Stufenaufstiegen und zusätzlichen Zulagen. Private Träger zahlen zum Einstieg häufig weniger, sind seit 2022 aber gesetzlich verpflichtet, mindestens nach einem anerkannten Tarifvertrag zu entlohnen.
Quellen
- www.Oeffentlichen-Dienst.de, TVAöD - Pflege Entgelttabellen und Zulagen; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.oeffentlichen-dienst.de/auszubildende/92-tvaoed-besonderer-teil-pflege.html
- ÖFFENTLICHER DIENST.INFO, Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, P-Tabelle 2026; aufgerufen am 26.05.2026 von https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/p?id=tvoed-p-2026&matrix=1
- Bundesministerium für Gesundheit, Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
- Die Bundesregierung, Mindestlöhne in der Altenpflege steigen; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632
- Haufe, Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege sollen steigen; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-fuer-hoehere-loehne-in-der-pflegebranche_76_492494.html
- ÖFFENTLICHER DIENST.INFO, Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD); aufgerufen am 26.05.2026 von https://oeffentlicher-dienst.info/diakonie/ktd/
- BIBLIOMEDPFLEGE, Mehr Geld für 21.000 Beschäftigte von Fresenius Helios; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.bibliomed-pflege.de/news/mehr-geld-fuer-21000-beschaeftigte-von-fresenius-helios-1
- Bundesstiftung Gleichstellung, Gender Pay Gap; aufgerufen am 26.05.2026 von https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/gleichstellungsindikatoren-und-gender-gaps-wie-koennen-wir-gleichstellung-messen/gender-pay-gap/











