Mindestlohn in der Pflege 2026

Veröffentlicht am 20.03.2026

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch mit Münzen und legt eine Münze in ein Glas.

Im Jahr 2026 steigt der Pflegemindestlohn. Quelle: Canva

Die Pflegebranche spielt in Deutschland eine zentrale Rolle – sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich. Millionen pflegebedürftige Menschen sind auf professionelle Betreuung angewiesen, während gleichzeitig ein akuter Fachkräftemangel in der Branche herrscht. Ein wichtiger Faktor, um Pflegeberufe attraktiver zu machen, ist die Bezahlung. Deshalb wurde für die Pflege ein eigener Branchenmindestlohn eingeführt, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Im Jahr 2026 kommt es erneut zu einer Anpassung dieser Mindestlöhne. Viele Beschäftigte sowie Arbeitgeber*innen stellen sich daher die Frage: Wie hoch steigt der Mindestlohn in der Pflege 2026?

Was ist der Mindestlohn in der Pflege?

Der Mindestlohn in der Pflege ist ein branchenspezifischer Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Während der gesetzliche Mindestlohn seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt, gelten für Beschäftigte in der Pflege deutlich höhere Mindestlöhne.

Diese Regelung wurde eingeführt, um die besondere Verantwortung der Pflegearbeit zu berücksichtigen und Lohndumping in der Branche zu verhindern. Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in der stationären und ambulanten Altenpflege, jedoch nicht für Krankenhäuser oder private Haushalte.

Anna Liebig

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Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Mindestlohn in der Pflege ist nach Qualifikation gestaffelt. Man unterscheidet drei Gruppen:

  1. Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung)
  2. Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung)
  3. Pflegefachkräfte (mit vollständiger Pflegeausbildung)
Übrigens:
Die Höhe dieser Mindestlöhne wird von der sogenannten Pflegekommission vorgeschlagen. In dieser Kommission sitzen Vertreterinnen von Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmer*innen und den Kirchen. Anschließend setzt das Bundesarbeitsministerium die Empfehlung per Verordnung um.

Wie hoch steigt der Mindestlohn in der Pflege 2026?

Die neue Pflegemindestlohn-Verordnung sieht eine Erhöhung ab dem 1. Juli 2026 vor. Dabei steigen die Löhne in allen drei Qualifikationsstufen.

Pflegehilfskräfte

Pflegehilfskräfte sind Beschäftigte ohne formale Pflegeausbildung. Sie übernehmen grundlegende Aufgaben, zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Essen.

  • aktuell (seit Juli 2025): 16,10 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2026: 16,52 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2027: 16,95 Euro pro Stunde

Damit steigt der Mindestlohn 2026 um 0,42 Euro pro Stunde.

Qualifizierte Pflegehilfskräfte

Diese Gruppe umfasst Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung. Sie übernehmen häufig komplexere Aufgaben als ungelernte Hilfskräfte.

  • aktuell: 17,35 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2026: 17,80 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2027: 18,26 Euro pro Stunde

Die Erhöhung im Jahr 2026 beträgt hier 0,45 Euro pro Stunde.

Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte verfügen über eine vollständige Ausbildung, etwa als Altenpfleger*innen oder Gesundheits- und Krankenpfleger*innen. Sie tragen die größte Verantwortung, etwa für Pflegeplanung, medizinische Maßnahmen und Dokumentation.

  • aktuell: 20,50 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2026: 21,03 Euro pro Stunde
  • ab 1. Juli 2027: 21,58 Euro pro Stunde

Damit steigt der Mindestlohn für Fachkräfte 2026 um 0,53 Euro pro Stunde.

Warum wird der Mindestlohn in der Pflege erhöht?

Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt aus mehreren Gründen. Einer der wichtigsten ist der Fachkräftemangel. Deutschland benötigt in den kommenden Jahren deutlich mehr Pflegepersonal, da die Bevölkerung immer älter wird.

Ein höherer Mindestlohn soll:

  • den Pflegeberuf attraktiver machen
  • neue Fachkräfte gewinnen
  • Beschäftigte langfristig in der Branche halten

Auch die steigenden Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle. Eine regelmäßige Anpassung des Mindestlohns soll sicherstellen, dass Pflegekräfte ein angemessenes Einkommen erhalten.

Darüber hinaus wurde bereits 2022 eine Reform eingeführt, nach der Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit den Pflegekassen zusammenarbeiten dürfen, wenn sie tarifliche oder tarifähnliche Löhne zahlen. Dadurch sollen generell bessere Gehälter in der Branche durchgesetzt werden.

Unterschiede zum allgemeinen Mindestlohn

Viele Menschen verwechseln den gesetzlichen Mindestlohn mit dem Pflegemindestlohn. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Regelungen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Branchen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn in der Pflege liegt jedoch deutlich darüber. Selbst ungelernte Pflegehilfskräfte verdienen bereits mehr als 16 Euro pro Stunde, also rund 2,60 Euro über dem allgemeinen Mindestlohn.

Das zeigt, dass die Politik versucht, Pflegeberufe finanziell aufzuwerten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Pflegeeinrichtungen über niedrige Löhne konkurrieren.

Welche Beschäftigten profitieren von der Erhöhung?

Von der Anpassung des Mindestlohns profitieren rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Pflegebranche.

Dazu gehören insbesondere:

Nicht betroffen sind hingegen:

  • Pflegekräfte in Krankenhäusern
  • Pflegekräfte in Privathaushalten, etwa bei häuslicher Betreuung durch Einzelpersonen

Für diese Gruppen gelten andere tarifliche oder gesetzliche Regelungen.

Kritik und Diskussionen rund um den Pflegemindestlohn

Trotz der geplanten Erhöhung gibt es auch Kritik. Gewerkschaften und Interessenverbände argumentieren, dass die Löhne in der Pflege weiterhin zu niedrig seien – insbesondere im Vergleich zur Verantwortung und Belastung der Arbeit.

Einige Expertinnen weisen darauf hin, dass viele Pflegekräfte deutlich mehr verdienen müssten, um den Beruf langfristig attraktiv zu machen. Besonders in Großstädten reichen die Löhne teilweise kaum aus, um steigende Mieten und Lebenshaltungskosten zu decken.

Auf der anderen Seite warnen Pflegeanbieter*innen vor steigenden Kosten. Höhere Löhne könnten dazu führen, dass Pflegeeinrichtungen höhere Preise verlangen müssen, was wiederum Pflegebedürftige und ihre Familien stärker belastet.

Die Herausforderung besteht daher darin, ein Gleichgewicht zu finden zwischen:

  • fairer Bezahlung für Pflegekräfte
  • finanzierbarer Pflege für Patient*innen und Angehörige

Zukunft des Mindestlohns in der Pflege

Die aktuelle Regelung sieht bereits eine weitere Erhöhung zum 1. Juli 2027 vor. Danach soll der Mindestlohn erneut steigen.

Langfristig könnte sich das Lohnniveau in der Pflege weiter verändern. Expert*innen diskutieren verschiedene Möglichkeiten:

  • stärkere Tarifbindung
  • weitere gesetzliche Mindestlohnanhebungen
  • zusätzliche Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit
  • bessere Arbeitsbedingungen
Viele Fachleute sind sich einig:
Neben höheren Löhnen sind auch Arbeitszeiten, Personalschlüssel und Arbeitsbedingungen entscheidend, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Fazit: Mindestlohnerhöhung als wichtiger Schritt für die Pflegebranche

Der Mindestlohn in der Pflege steigt im Jahr 2026 erneut an. Ab 1. Juli 2026 gelten folgende Mindestlöhne:

  • 16,52 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte
  • 17,80 Euro pro Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte
  • 21,03 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte

Damit bleibt der Mindestlohn in der Pflege deutlich höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro - eine Analyse von Pflegia zeigt jedoch, dass Pflegekräfte bereits jetzt über dem Mindestlohn 2027 verdienen.

Trotzdem bleibt die Diskussion über angemessene Löhne in der Pflege weiterhin aktuell. Viele Expert*innen sind der Meinung, dass höhere Gehälter allein nicht ausreichen. Erst durch bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und langfristige Strukturreformen kann die Pflegebranche dauerhaft gestärkt werden.

Fest steht jedoch: Die Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege 2026 ist ein weiterer Schritt, um die wichtige Arbeit von Pflegekräften stärker anzuerkennen und die Zukunft der Pflege in Deutschland zu sichern.

Die häufigsten Fragen zum Mindestlohn 2026

Gilt der Pflegemindestlohn auch für Auszubildende?

Nein. Auszubildende in der Pflege erhalten eine Ausbildungsvergütung, die nicht unter den Pflegemindestlohn fällt. Die Höhe richtet sich nach Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindestvergütungen für Auszubildende.

Gibt es Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit?

Der Pflegemindestlohn regelt nur den Grundstundenlohn. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit können zusätzlich gezahlt werden, sind aber meist in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt.

Müssen Pflegeeinrichtungen mehr zahlen als den Mindestlohn?

Ja, das ist möglich und in vielen Fällen üblich. Viele Einrichtungen orientieren sich an Tarifverträgen, die häufig deutlich über dem Pflegemindestlohn liegen.

Gilt der Mindestlohn in der Pflege auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber*innen?

Ja. Der Pflegemindestlohn gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber*in arbeitet. Entscheidend ist nur, dass die Tätigkeit unter die Regelungen der Altenpflege fällt.

Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird?

Die Einhaltung des Mindestlohns wird in Deutschland hauptsächlich von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüft. Arbeitgeber*innen müssen deshalb genaue Arbeitszeit- und Lohnunterlagen führen.

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen

  1. Bundesregierung. Mindestlohn in der Altenpflege [Internet]. Berlin: Bundesregierung, 2025, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632
  2. Bundesministerium für Gesundheit. Pflegemindestlohn soll weiter steigen [Internet]. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit, 2025, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bmg-bmas-pflegemindestlohn-25-11-25
  3. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland [Internet]. Berlin: DGB, 2026, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.dgb.de/service/ratgeber/mindestlohn/
  4. Haufe. Gesetz für höhere Löhne in der Pflegebranche [Internet]. Freiburg: Haufe, 2025, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-fuer-hoehere-loehne-in-der-pflegebranche_76_492494.html
  5. DGB-Tarifarchiv. Pflegemindestlohn steigt in den kommenden Jahren [Internet]. Berlin: DGB, 2025, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.dgb.de/service/weiterer-service/tarifmeldungen/tarifmeldung/verdi-pflegemindestlohn-steigt-in-27-monaten-um-52-prozent
  6. bpa Arbeitgeberverband. Pflegemindestlohn – aktuelle Entwicklungen [Internet]. Berlin: bpa Arbeitgeberverband, 2025, abgerufen am 08. März 2026, Verfügbar unter: https://www.bpa-arbeitgeberverband.de/Pflegemindestlohn.579.0.html

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