Minijobs in der Pflege: Für wen eine geringfügige Beschäftigung besonders relevant ist

Veröffentlicht am 16.08.2026

Pflegekraft schiebt ältere Dame im Rollstuhk durch den Park.

13,6 Prozent der registierten Pflegekräfte bevorzugen einen Minijob in der Pflege. (Bildquelle: canva.com)

Die umfassende Reform der Minijobs ist vorerst vertagt. Statt einer kurzfristigen Abschaffung stehen nun zunächst höhere Kosten für Arbeitgeber im Raum: Ab 2027 soll die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigungen von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem steigt der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs ab 2027 nach aktuellem Stand von 13 auf rund 17,5 Prozent. Für Beschäftigte soll sich beim Nettoverdienst zunächst nichts ändern.

Doch welche Rolle spielen Minijobs eigentlich in der Pflege? Minijobs in der Pflege sind eine flexible Beschäftigungsform, die für bestimmte Zielgruppen besonders relevant ist. Obwohl sie in der Pflege nicht das dominierende Stellenmodell darstellen, sind sie weit verbreitet. Laut einer Auswertung von Pflegia sind 7,5 Prozent der offenen Stellen als Minijob in der Pflege ausgeschrieben. Fast jede fünfte Pflegeeinrichtung bietet mindestens eine dieser Stellen an. Besonders attraktiv sind Minijobs für Menschen, die zeitliche Flexibilität benötigen oder nur einen geringen Stundenumfang arbeiten möchten. Auch 13,6 Prozent der registierten Bewerber:innen bevorzugen einen Minijob in der Pflege. Diese Form der Beschäftigung kann insbesondere für Studierende, Menschen in Elternzeit oder Rentner:innen eine interessante Option sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflege Minijobs sind kein Massenmodell: Bezogen auf die Gesamtzahl der Ausschreibungen enthalten 2.562 von 32.333 offenen Stellen eine geringfügige Beschäftigung. Das entspricht 7,5 Prozent.
  • Viele Einrichtungen bieten Minijobs grundsätzlich an: Betrachtet man die einzelnen Betriebe, bieten 1.539 von 8.045 Einrichtungen mindestens eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung an. Das entspricht 19,1 Prozent. 
  • Auch auf Kandidat:innen-Seite ist das Thema relevant: 45.699 von 335.973 Kandidat:innen haben geringfügige Beschäftigung angegeben – ein Anteil von 13,6 Prozent.
  • Besonders verbreitet sind Minijobs in ambulanter und stationärer Pflege: Ambulante Einrichtungen liegen bei 22,4 Prozent, stationäre Einrichtungen bei 21,0 Prozent.
  • Jüngere Altersgruppen nennen Minijobs häufiger: Der höchste Anteil zeigt sich bei den 25- bis 34-Jährigen mit 14,9 Prozent.
  • In Leitungsfunktionen spielen Minijobs kaum eine Rolle: Bei Pflegedienstleitungen, Einrichtungsleitungen und anderen Führungsrollen liegen die Anteile deutlich niedriger.

Anna Liebig

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Fast jede fünfte Pflegeeinrichtung bietet Minijobs an

Von den 32.333 untersuchten offenen Stellen sind 2.562 als geringfügige Beschäftigung ausgeschrieben. Das entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent. Bei den Einrichtungen fällt der Wert deutlich höher aus: 1.539 von 8.045 Einrichtungen bieten mindestens eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung an – also 19,1 Prozent. 

Auswertung Gesamtzahl Mit geringfügiger Beschäftigung Anteil
Offene Stellen 32.333 2.562 7,5 %
Einrichtungen 8.045 1.539 19,1 %

Das bedeutet: Minijobs machen nur einen kleineren Teil aller hochgeladenen offenen Stellen aus. Gleichzeitig bietet fast jede fünfte Einrichtung grundsätzlich mindestens eine Minijob-Stelle an. Geringfügige Beschäftigung ist in der Pflege damit kein Hauptmodell, aber eine wichtige zusätzliche Beschäftigungsform.

Besonders ambulante und stationäre Einrichtungen bieten Minijobs an

Nach Einrichtungstyp zeigen sich deutliche Unterschiede. Am höchsten ist der Anteil bei ambulanten Einrichtungen: Dort bieten 458 von 2.043 Einrichtungen Minijobs an, also 22,4 Prozent. Direkt dahinter folgen stationäre Einrichtungen mit 941 von 4.479 Einrichtungen, also 21,0 Prozent. Auch in der stationären Intensivpflege liegt der Anteil mit 17,3 Prozent vergleichsweise hoch.

Einrichtungstyp Einrichtungen gesamt Mit geringfügiger Beschäftigung Anteil
Ambulant 2.043 458 22,4 %
Stationär 4.479 941 21,0 %
Stationäre Intensivpflege 197 34 17,3 %
Sonstige 215 22 10,2 %
Krankenhaus 441 43 9,8 %
Arztpraxis 324 23 7,1 %
Ambulante Intensivpflege 189 4 2,1 %

Krankenhäuser liegen mit 9,8 Prozent deutlich niedriger als ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Arztpraxen kommen auf 7,1 Prozent, ambulante Intensivpflege auf 2,1 Prozent.

Die Auswertung legt nahe: Minijobs sind vor allem in der klassischen ambulanten und stationären Pflege verbreitet. Dort könnten sie für einzelne Dienste, Randzeiten, Wochenenden oder flexible Ergänzungen im Dienstplan eine größere Rolle spielen als in Krankenhäusern oder spezialisierten Versorgungsbereichen.

13,6 Prozent der Pflegekräfte suchen nach einer geringfügigen Beschäftigung

Minijobs sind nicht nur für Einrichtungen relevant, sondern auch für viele Pflegekräfte interessant. Von 335.973 Kandidat:innen haben 45.699 die geringfügige Beschäftigung als gewünschte Beschäftigungsform ausgewählt. Das entspricht 13,6 Prozent.

Für die politische Diskussion ist dieser Wert wichtig, weil er zeigt: Geringfügige Beschäftigung wird nicht nur von Arbeitgebern angeboten, sondern auch von Pflegekräften nachgefragt. Eine mögliche Reform des Minijob-Sonderstatus betrifft damit nicht nur Einrichtungen, sondern auch Beschäftigte, für die ein kleinerer, flexiblerer Arbeitsumfang infrage kommt.

Vor allem Pflegekräfte zwischen 25 und 34 Jahren interessieren sich für Minijobs

Besonders auffällig ist die Verteilung nach Alter. Den höchsten Anteil gibt es bei den 25- bis 34-Jährigen: In dieser Gruppe nennen 14,9 Prozent geringfügige Beschäftigung. Danach folgen die 35- bis 44-Jährigen mit 11,4 Prozent und die unter 25-Jährigen mit 11,1 Prozent. Bei den 45- bis 54-Jährigen liegt der Anteil bei 8,1 Prozent, bei den 55+ Jährigen bei 7,6 Prozent.

Altersgruppe Kandidat:innen gesamt Mit geringfügiger Beschäftigung Anteil
25–34 Jahre 19.332 2.879 14,9 %
35–44 Jahre 15.950 1.825 11,4 %
Unter 25 Jahre 5.647 624 11,1 %
45–54 Jahre 10.048 817 8,1 %
55+ Jahre 5.740 435 7,6 %

Die Zahlen widersprechen der naheliegenden Annahme, dass Minijobs in der Pflege vor allem ein Modell für ältere Beschäftigte oder Personen kurz vor dem Berufsausstieg sind. In den Pflegia-Daten ist der Anteil bei jüngeren und mittleren Altersgruppen höher. Das kann darauf hindeuten, dass geringfügige Beschäftigung auch in Lebensphasen eine Rolle spielt, in denen Pflegekräfte mehr Flexibilität brauchen – etwa neben Familie, Weiterbildung, Studium, beruflicher Neuorientierung oder einer weiteren Beschäftigung.

Bei Männern liegt der Minijob-Anteil etwas höher

Bei den Kandidat:innen, die ihr Geschlecht angegeben haben, zeigt sich ein Unterschied: Männer nennen geringfügige Beschäftigung häufiger als Frauen. Bei männlichen Kandidaten liegt der Anteil bei 12,5 Prozent, bei weiblichen Kandidatinnen bei 9,8 Prozent.

Geschlecht Kandidat:innen gesamt Mit geringfügiger Beschäftigung Anteil
Männlich 22.100 2.763 12,5 %
Weiblich 86.960 8.529 9,8 %

Der Unterschied sollte vorsichtig interpretiert werden, weil nicht alle Kandidat:innen eine Geschlechtsangabe hinterlegt haben. Dennoch zeigt sich: Geringfügige Beschäftigung ist in der Pflege kein ausschließlich weiblich geprägtes Modell.

Minijobs sind besonders in operativen Pflegeberufen relevant

Auch nach Berufsgruppen zeigen sich klare Unterschiede. Besonders hohe Anteile finden sich bei operativen Pflege- und Assistenzrollen. Beschäftigte im Rettungsdienst liegen mit 24,4 Prozent, Pflegekräfte mit 21,2 Prozent und Kinderkrankenpflegekräfte mit 20,8 Prozent an der Spitze. Danach folgen unter anderem Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit 17,1 Prozent, Altenpflegekräfte mit 16,7 Prozent und Pflegehelfer:innen mit 15,8 Prozent.

Die Ergebnisse zeigen: Geringfügige Beschäftigung ist besonders in ausführenden Pflege-, Assistenz- und Betreuungsrollen relevant. Bei Betreuungskräften  liegt der Anteil bei 11,0 Prozent. Auch bei Altenpflegehelfer:innen liegt der Anteil mit 12,4 Prozent noch vergleichsweise deutlich über vielen Leitungs- und Verwaltungsrollen.

Deutlich niedriger fallen die Werte dagegen bei Leitungs- und Managementpositionen aus. So liegt der Anteil bei Teamleitungen bei 2,4 Prozent, bei Pflegedirektion beziehungsweise Pflegedienstleitung bei 2,3 Prozent, bei Stationsleitungen bei 2,0 Prozent und bei Einrichtungsleitungen bei 1,6 Prozent. Das ist wenig überraschend, da  Leitungsrollen häufig mit Personalverantwortung, Dienstplanung, Teamkoordination und kontinuierlicher Erreichbarkeit verbunden sind. Solche Aufgaben lassen sich in der Regel schwerer in einem Minijob-Modell abbilden als einzelne Dienste oder unterstützende Tätigkeiten im Pflegealltag.

Berufsgruppe Kandidat:innen gesamt Mit geringfügiger Beschäftigung Anteil
Rettungssanitäter:in / Rettungsdienst 352 86 24,4 %
Pflegekraft 30.700 6.510 21,2 %
Kinderkrankenpfleger:in 2.214 460 20,8 %
Gesundheits- und Krankenpfleger:in 15.699 2.677 17,1 %
Altenpfleger:in 57.534 9.616 16,7 %
Altenpflegefachkraft 7.180 1.146 16,0 %
Pflegehelfer:in 18.793 2.966 15,8 %
Heilerziehungspfleger:in 1.077 135 12,5 %
Anästhesietechnische:r Assistent:in 1.209 150 12,4 %
Altenpflegehelfer:in 98.572 12.189 12,4 %
Auszubildende:r 2.422 285 11,8 %
Heilerziehungspflegehelfer:in 738 82 11,1 %
Betreuungskraft 22.970 2.520 11,0 %
Hygienefachkraft 524 55 10,5 %
Medizinische Assistenz 6.922 730 10,5 %
Medizinische:r Fachangestellte:r 919 88 9,6 %
Operationstechnische:r Assistent:in 1.509 133 8,8 %
Sonstige 701 61 8,7 %
Quereinsteiger:in 3.827 318 8,3 %
Hebamme / Entbindungspfleger 637 46 7,2 %
Praxisanleiter:in 4.924 338 6,9 %
Verwaltungskraft 10.042 659 6,6 %
Wohnbereichsleitung 1.084 56 5,2 %
Qualitätsmanagement 963 35 3,6 %
Praxismanager:in 1.045 33 3,2 %
Teamleitung 449 11 2,4 %
Pflegedirektion / Pflegedienstleitung 520 12 2,3 %
Stationsleitung 934 19 2,0 %
Pflegeaufsicht / Pflegekoordination 8.152 156 1,9 %
Einrichtungsleitung 3.619 59 1,6 %

Was die Auswertung für die Minijob-Debatte bedeutet

Die Pflegia-Auswertung zeigt: Minijobs sind in der Pflege nicht das dominierende Beschäftigungsmodell, aber eine wichtige Ergänzung. Nur 7,5 Prozent der hochgeladenen offenen Stellen enthalten geringfügige Beschäftigung. Gleichzeitig bietet fast jede fünfte Einrichtung mindestens eine entsprechende Stelle an.

Gerade im Pflegekräftemangel können Minijobs helfen, bestehende Teams punktuell zu entlasten – etwa bei einzelnen Schichten, Wochenenddiensten oder kurzfristigen Engpässen. Besonders sichtbar ist das in der ambulanten und stationären Pflege: Dort bieten 22,4 Prozent beziehungsweise 21,0 Prozent der Einrichtungen Minijobs an.

Auch für Pflegekräfte selbst ist das Modell relevant: 13,6 Prozent der ausgewerteten Kandidat haben geringfügige Beschäftigung als gewünschte Beschäftigungsform ausgewählt. Die vorerst abgewendete Abschaffung erhält diese zusätzliche Arbeitsoption. Durch die ab 2027 geplanten höheren Arbeitgeberabgaben könnte das Modell für Einrichtungen jedoch an Attraktivität verlieren. Weitere politische Entscheidungen sollten deshalb sowohl eine bessere soziale Absicherung der Beschäftigten als auch die Bedeutung von Minijobs für flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und die Personalplanung in der Pflege berücksichtigen.

Die Methodik

Für die Analyse wurden Daten von der Jobplattform Pflegia ausgewertet (Auswertungszeitraum: 15.04.25-15.04.26). Betrachtet wurden offene Stellen, Einrichtungen und registrierte Bewerber:innen.

Die Gesamtauswertung zu den offenen Stellen basiert auf 32.333 hochgeladenen Stellen. Die Auswertung zu den Einrichtungen basiert auf 8.045 Einrichtungen. Die Auswertung der registrierten Bewerber:innen umfasst insgesamt 335.973 Personen. Die Detailauswertungen basieren jeweils auf den Datensätzen, für die die jeweilige Angabe vorliegt. Deshalb unterscheiden sich die Fallzahlen je nach Kategorie: Für die Auswertung nach Geschlecht liegen Angaben von 109.060 registrierten Bewerber:innen vor, nach Alter 56.717, nach Berufsgruppe 306.525 und für die Auswertung nach Berufserfahrung 89.212.

Für die Detailauswertungen wurden nur Gruppen mit mindestens 150 Datensätzen berücksichtigt. Kleinere Gruppen wurden aus der Interpretation ausgeschlossen, um Verzerrungen durch sehr kleine Fallzahlen zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Minijobs in der Pflege

Kann man in der Pflege einen Minijob machen?

Ja, in der Pflege sind Minijobs grundsätzlich möglich. Die Pflegia-Auswertung zeigt, dass 7,5 Prozent der offenen Stellen eine geringfügige Beschäftigung enthalten und 19,1 Prozent der Einrichtungen mindestens einen Minijob anbieten. Minijobs kommen vor allem als flexible Ergänzung infrage, zum Beispiel für einzelne Schichten oder Wochenenddienste.

Wie ist der Minijob Verdienst in der Pflege?

Der Verdienst im Pflege Minijob richtet sich nach dem Stundenlohn, bleibt aber durch die allgemeine Minijob-Grenze begrenzt. Seit Januar 2026 dürfen Minijobber:innen regelmäßig höchstens 603 Euro brutto im Monat verdienen.

Da die Stundenlöhne in der Pflege je nach Qualifikation vergleichsweise hoch sind, ist die mögliche Arbeitszeit im Minijob begrenzt. Bei Pflegehilfskräften mit mindestens 16,52 Euro brutto pro Stunde sind rechnerisch rund 36,5 Stunden im Monat möglich, bei Pflegefachkräften mit mindestens 21,03 Euro brutto pro Stunde rund 28,7 Stunden.

Wie viele Stunden hat ein Minijob in der Pflege?

Ein Minijob in der Pflege hat keine feste Stundenzahl. Entscheidend ist die monatliche Verdienstgrenze: Seit Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro brutto. Wie viele Stunden möglich sind, hängt deshalb vom Stundenlohn ab.

Bei den aktuellen Pflege-Mindestlöhnen wären rechnerisch etwa 36,5 Stunden pro Monat für Pflegehilfskräfte und rund 28,7 Stunden pro Monat für Pflegefachkräfte möglich. Verdienen Pflegekräfte mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die mögliche Stundenzahl entsprechend.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig beschäftigt?

Ein Unterschied besteht im Grunde kaum: „Geringfügige Beschäftigung“ ist der rechtliche Begriff, „Minijob“ die geläufige Bezeichnung dafür. Meist ist damit ein Job gemeint, bei dem der regelmäßige Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze liegt. Daneben gibt es auch kurzfristige Beschäftigungen, die ebenfalls zu den Minijobs zählen können – dort ist nicht der Verdienst, sondern die Dauer der Beschäftigung entscheidend.

Quellen

Bundesregierung. „FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission.“ Abgerufen am 30. Juli 2026 von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-rentenreform-2444534

Minijob-Zentrale. „Über Minijobs.“ Abgerufen am 30. Juli 2026 von https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs

Bundesministerium der Justiz. „Sozialgesetzbuch Viertes Buch – § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze.“ Abgerufen am 30. Juli 2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html

Minijob-Zentrale. „Die kurzfristige Beschäftigung.“ Abgerufen am 30. Juli 2026 von https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/detailseite

Bundesministerium der Justiz. „Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – § 2 Mindestentgelt.“ Abgerufen am 30. Juli 2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_7/__2.html

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