Pflegegrad 5 ist der höchste Grad der Pflegebedürftigkeit. Quelle: Canva.de
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Sie steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellt.
Betroffene benötigen in der Regel eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ein hohes Maß an fachlicher Unterstützung. Dies kann zu Hause oder in einer stationären Einrichtung erfolgen. Angehörige, Pflegekräfte und Betroffene stellen sich häufig Fragen wie: Welche Leistungen stehen zur Verfügung, wie hoch ist die finanzielle Unterstützung im Jahr 2025 und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was ist der Pflegegrad 5 und welche Voraussetzungen gelten?
Der Pflegegrad 5 wird Personen zugesprochen, die im Pflegegutachten mindestens 90 Punkte erreichen. Dieses Gutachten wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten von Medicproof erstellt. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
Das Punktesystem umfasst sechs Module:
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Ein Pflegegrad 5 setzt voraus, dass dieSelbstständigkeit in nahezu allen Bereichen massiv eingeschränkt und eine umfassende Betreuung erforderlich ist. Dies betrifft häufig Menschen mit fortgeschrittener Demenz, schweren neurologischen Erkrankungen, hochgradigen körperlichen Behinderungen oder nach schweren Unfällen.
Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zu?
Mit Pflegegrad 5 können alle Leistungen der Pflegeversicherung in maximaler Höhe in Anspruch genommen werden – sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege.
Pflegegeld:
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder privat organisierte Pflegekräfte beträgt das Pflegegeld im Jahr 2025 990 Euro pro Monat.
Pflegesachleistungen:
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, stehen bis zu 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung.
Kombinationsleistung:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wobei das Pflegegeld anteilig gekürzt wird.
Stationäre Pflege:
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro pro Monat. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen - sie bilden einen Eigenanteil.
Tages- und Nachtpflege:
Bis zu 2.085 Euro pro Monat können für teilstationäre Betreuung genutzt werden.
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege:
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub oder Krankheit), kommt die Verhinderungspflege in Betracht. Für eine vorübergehende stationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Beides wird aus dem Entlastungsbudget finanziert - dieses beträgt 3.539 Euro jährlich.
Entlastungsbetrag:
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Wie wird der Pflegegrad beantragt und festgestellt?
Der Antrag auf Pflegegrad 5 erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder Medicproof damit, ein Pflegegutachten zu erstellen.
Bei einem Hausbesuch werden die Alltagsfähigkeiten der betroffenen Person beurteilt. Der Gutachter stellt Fragen, beobachtet Bewegungsabläufe, prüft die Fähigkeit zur Selbstversorgung und bewertet den Umgang mit medizinischen Anforderungen. Auch Angehörige oder Pflegekräfte können wichtige Informationen beitragen.
Die Punktevergabe erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen System. Ab 90 Punkten wird der Pflegegrad 5 zugesprochen. Das Gutachten dient gleichzeitig als Grundlage für die Auswahl passender Leistungen.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 5?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt davon ab, ob die Pflege zu Hause, teilstationär oder stationär erfolgt.
Häusliche Pflege durch Angehörige: 990 Euro Pflegegeld pro Monat.
Häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst: bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen monatlich.
Stationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich von der Pflegekasse, zuzüglich Eigenanteil.
Zusatzleistungen: Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (bis 4.180 Euro pro Maßnahme) und Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme.
Gut zu wissen!
Der Eigenanteil im Pflegeheim ist unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet, dass auch mit Pflegegrad 5 eigene Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen.
Welche zusätzlichen Entlastungen und Hilfen stehen Pflegebedürftigen zur Verfügung?
Neben den regulären Leistungen bietet die Pflegeversicherung weitere Unterstützungen:
Wohnraumanpassung: Zuschüsse für barrierefreie Umbauten (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro pro Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag: z. B. stundenweise Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitdienste.
Beratungseinsätze: Bei Bezug von Pflegegeld ist alle drei Monate ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI verpflichtend. Dieser ist kostenlos und dient der Qualitätssicherung sowie der individuellen Unterstützung.
Tipps und Empfehlungen für Angehörige und Pflegekräfte im Umgang mit Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 bedeutet für alle Beteiligten eine besonders hohe körperliche und psychische Belastung. Angehörige sollten daher frühzeitig professionelle Hilfe hinzuziehen, um einer Überlastung vorzubeugen. Die Kombination aus ambulanten Diensten, Tagespflege und Kurzzeitpflege kann den Pflegealltag deutlich erleichtern.
Pflegende sollten außerdem die Schulungsangebote der Pflegekassen nutzen, um den sicheren Umgang mit Hilfsmitteln und Pflegetechniken zu erlernen. Entlastungsangebote wie die Verhinderungspflege sollten regelmäßig in Anspruch genommen werden, um Erholungspausen zu schaffen.
Fazit
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und umfasst die maximalen Leistungen der Pflegeversicherung. Er geht mit einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit einher. Für Betroffene und Angehörige ist es daher entscheidend, sich frühzeitig über alle Leistungsansprüche, Entlastungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten – sei es zu Hause oder in einer stationären Einrichtung.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?
Seit 2017 sind Pflegegrade das Maß für den Grad der Selbstständigkeit einer Person. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Was steht mir finanziell bei Pflegegrad 5 zu?
Ab 2025 erhalten Betroffene 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Für die stationäre Pflege zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro und weitere Zuschüsse.
Was darf man bei Pflegegrad 5 nicht können?
Pflegegrad 5 wird nur vergeben, wenn nahezu alle Bereiche der Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind, d. h., wenn keine eigenständige Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Kommunikation möglich ist.
Ist ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 5 finanzierbar?
Ja, Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro pro Monat können für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Dienst genutzt werden.
Medizinische und rechtliche Hinweise:
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Quellen
Gerontopsychiatrie für die Pflege. Die Pflegegrade. Perrar K, Sirsch E, Kutschke A, Hrsg. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2021.
Pflegeberatung.de. Pflegegrad 5: Übersicht und Leistungen. Abgerufen am 14. August 2025, von: https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflegegrade/pflegegrad-5-uebersicht-und-leistungen
Deutsches Medizinrechenzentrum (DMRZ). Ratgeber Pflegegrad 5. Abgerufen am 14. August 2025, von: https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflegegrad-5