Arbeitsvertrag: Worauf du achten solltest

Veröffentlicht am 02.09.2025

Zwei Menschen geben sich die Hand, im Hintergrund liegt ein Dokument auf einem Tisch.

Ein Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten. Quelle: Canva.de

Ein neuer Job soll begonnen werden. Bevor du jedoch deine Arbeit aufnehmen kannst, musst du den Arbeitsvertrag unterschreiben. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis und regelt alle wichtigen Punkte rund um die Tätigkeit, das Gehalt und die Rechte des Arbeitnehmers.

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Doch worauf solltest du beim Arbeitsvertrag besonders achten? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Inhalte, mögliche Fallstricke und beantwortet häufige Fragen.

Wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Erbringung seiner Arbeitsleistung, während der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Gehalts verpflichtet ist. Damit beide Seiten Klarheit haben, enthält ein Vertrag in der Regel folgende Bestandteile:

  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses: Enthält das genaue Startdatum und gegebenenfalls Hinweise zur Befristung.
  • Art der Tätigkeit: möglichst genaue Beschreibung der Aufgaben.
  • Arbeitsort: Gibt an, wo die Tätigkeit ausgeübt wird – wichtig z. B. bei Homeoffice-Regelungen.
  • Arbeitszeit: Angabe der wöchentlichen Stunden, Überstundenregelungen und eventueller Gleitzeitmodelle.
  • Vergütung: Gehalt, Sonderzahlungen, Zuschläge.
  • Urlaubsanspruch: Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.
  • Probezeit: In der Regel drei bis sechs Monate, maximal jedoch sechs Monate.
  • Kündigungsfristen: Sie richten sich nach den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben.
  • Sonstige Vereinbarungen: z. B. Nebentätigkeiten, Firmenwagen, Wettbewerbsverbote.

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, er kann auch mündlich geschlossen werden. Doch spätestens einen Monat nach Beginn deiner Tätigkeit muss dir der Arbeitgeber gemäß dem Nachweisgesetz (NachwG) die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ist die Schriftform empfehlenswert.

Anna Liebig

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Dauer und Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Viele Berufseinsteiger oder Quereinsteiger erhalten zunächst einen befristeten Vertrag. Dieser endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es gibt zwei Arten:

  • Zeitbefristung: Der Vertrag endet an einem festgelegten Datum. Die Befristung darf ohne Sachgrund höchstens zwei Jahre dauern und nur bis zu dreimal verlängert werden.
  • Zweckbefristung: Sie endet, wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist, beispielsweise die Vertretung einer Kollegin während der Elternzeit.
Gut zu wissen!
Fehlt die schriftliche Vereinbarung, gilt automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag. 

Probezeit Arbeitsvertrag

Die Probezeit ermöglicht es beiden Seiten, zu prüfen, ob die Zusammenarbeit und das Arbeitsumfeld passen. Sie darf maximal sechs Monate betragen. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, unabhängig vom Monatsersten oder -letzten.

Kündigung Arbeitsvertrag

Nach Ablauf der Probezeit greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Frist für Arbeitgeber verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit: Nach fünf Jahren beträgt sie beispielsweise zwei Monate, nach zehn Jahren vier Monate.

Arbeitszeitregelungen beachten

Ein zentraler Punkt im Arbeitsvertrag ist die Regelung der Arbeitszeit. Sie legt fest, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest und wie Überstunden gehandhabt werden.

  • Gesetzliche Vorgaben: Maximal acht Stunden pro Tag, ausdehnbar auf zehn Stunden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
  • Pausen: Ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten.
  • Überstunden: Nur in Ausnahmefällen verpflichtend. Klauseln wie „Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind meist unwirksam.

Viele Unternehmen nutzen Modelle wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit. In beiden Fällen solltest du auf klare vertragliche Regelungen achten, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Gehalt und Zusatzleistungen prüfen

Das Gehalt ist der wahrscheinlich wichtigste Teil deines Vertrags. Neben dem Grundgehalt solltest du prüfen, ob es Sonderzahlungen gibt, etwa:

  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Boni oder Prämien
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Sachleistungen wie ein Dienstwagen, Jobticket oder Essensgutscheine

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Dein Gehalt darf diesen Wert nicht unterschreiten. 

Urlaubsregelungen und Arbeitsort festhalten

Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu, bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch freiwillig mehr. Wichtig: Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden, kann aber ausnahmsweise bis März des Folgejahres übertragen werden.

Prüfe beim Arbeitsort, ob der Vertrag flexible Regelungen enthält, etwa die Möglichkeit, im Homeoffice oder an anderen Standorten zu arbeiten. Vorsicht bei sogenannten Versetzungsklauseln: Diese sind nur wirksam, wenn sie dich nicht schlechter stellen.

Fazit

Ein Arbeitsvertrag ist keine reine Formalität, sondern regelt deine Rechte, Pflichten und die Rahmenbedingungen deiner täglichen Arbeit. Nimm dir daher genügend Zeit, um den Vertrag gründlich zu prüfen. Achte besonders auf Probezeit, Befristungen, Arbeitszeitregelungen, Kündigungsfristen, Gehalt und Urlaubsanspruch. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, im Unternehmen nachzufragen oder eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So gehst du gut vorbereitet und sicher in deinen neuen Job.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

Wie schreibe ich eine korrekte Kündigung?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine eigenhändige Unterschrift sowie die Angabe von Kündigungsfrist und Datum enthalten. Mehr dazu findest du in unserem ausführlichen Artikel zur Kündigung des Arbeitsvertrags.

Hat man als Arbeitnehmer immer eine Kündigungsfrist von vier Wochen?

Ja, die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Längere Fristen können im Vertrag oder Tarifvertrag stehen.

Wann gilt die dreimonatige Kündigungsfrist?

Eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber oft, wenn Arbeitnehmer länger im Betrieb beschäftigt sind. Gesetzlich ist diese Frist ab einer Betriebszugehörigkeit von acht Jahren vorgesehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach zehn Jahren?

Nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber vier Monate zum Monatsende. Für Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

Wie formuliere ich die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?

Die Arbeitszeit sollte klar und eindeutig beschrieben sein, z. B.: „Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf fünf Arbeitstage.“

Wie muss die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag stehen?

Die Formulierung muss sowohl die Stundenzahl pro Woche als auch die Verteilung auf die Wochentage enthalten. Ergänzungen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit sollten ebenfalls explizit erwähnt werden.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Arbeitsrecht. Abgerufen am 25. August 2025, von: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html
  2. Verdi. Befristeter Arbeitsvertrag. Abgerufen am 25. August 2025, von: https://www.verdi.de/themen/arbeit/
  3. Kununu. Arbeitsvertrag. Abgerufen am 25. August 2025, von: https://news.kununu.com/neuer-job-neuer-arbeitsvertrag-worauf-du-achten-solltest/
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Broschüre Arbeitsrecht. Das Arbeitszeitgesetz. Artikelnummer: A120. Stand April 2018.

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