Das Hilfsmittelverzeichnis einfach erklärt
Veröffentlicht am 16.12.2025

Die Krankenkasse und die Pflegekasse beteiligen sich an Hilfsmitteln. Quelle: Canva.de
Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel. Dies steht im § 33 SGB V. Die Krankenkassen erfüllen diesen Anspruch, indem sie Verträge mit Sanitätshäusern und mit anderen Hilfsmittelanbietern schließen. Diese Verträge müssen sich an den Qualitätsvorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses orientieren. Dies regelt § 127 SGB V. Im Artikel lernst Du, was genau das Hilfsmittelverzeichnis ist, welche Produkte sich für eine Listung qualifizieren, wie Du die Kosten für Hilfsmittel erstatten lassen kannst und vieles mehr.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Der GKV-Spitzenverband erstellt das Hilfsmittelverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist eine große Übersicht aller Hilfsmittel, die grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden können. Zusätzlich gibt es ein eigenes Pflegehilfsmittelverzeichnis für Leistungen der Pflegeversicherung. Beide Verzeichnisse werden gemäß § 139 SGB V regelmäßig aktualisiert.
Die Krankenversicherung übernimmt Kosten im Normalfall nur für Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Das Verzeichnis ist rechtlich nicht bindend, wird aber von Gerichten als wichtiger Maßstab genutzt. Es sorgt für Transparenz und zeigt, welche Produkte es gibt, wofür sie gedacht sind, und welche Qualitätsanforderungen gelten. Hersteller:innen können ihre Produkte aufnehmen lassen, vorausgesetzt sie erfüllen bestimmte Merkmale.
Wie sind die Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis aufgebaut?
Jede Produktgruppe im Verzeichnis hat eine feste Struktur:
● eine Beschreibung,
● Hinweise zum Einsatzbereich,
● Qualitätsanforderungen und
● die jeweils dazugehörigen Produktarten.
Die Produkte werden anhand ihrer Funktion und ihres Einsatzgebiets eingeordnet. Innerhalb der Produktgruppen legen die Produktuntergruppen fest, welche Qualitäts- und Dienstleistungsstandards erfüllt werden müssen. Die Produktarten beschreiben die typischen Merkmale der einzelnen Produktvarianten und die passenden Indikationen. Der GKV-Spitzenverband stellt das gesamte Verzeichnis online bereit. Dort können alle Inhalte gesucht, gefiltert und ausgedruckt werden.
Was gehört ins Hilfsmittelverzeichnis?
Zur medizinischen Versorgung gehören nicht nur Medikamente, sondern auch technische und weitere Hilfsmittel. Diese fördern den Behandlungsprozess sowie die Genesung und finden im Hilfsmittelverzeichnis Platz. Von Seh- und Hörhilfen über Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln, bis hin zu Inkontinenzartikeln, Kompressionsstrümpfen oder Rollstühlen sind verschiedenste Produkte im Verzeichnis vertreten. Hilfsmittel können auch Gerätschaften sein, die bei der Verabreichung von Arzneien dienen, beispielsweise Spritzen, Inhalationssysteme oder Applikationshilfen.
Welche Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet?
Im Hilfsmittelverzeichnis sind vielseitige Produkte vertreten, die das Leben mit Behinderung, Einschränkung und/oder Erkrankung erleichtern sollen. Dazu gehören beispielsweise verschiedenste Variationen von:
- höhenverstellbare Badehilfen,
- Teleskopstöcken,
- Luftkissen,
- Lagerungshilfen,
- Stomabeutel und
- Haarersatz-Produkten.

Wie funktioniert die Produktsuche im Hilfsmittelverzeichnis?
Eine Suche im Hilfsmittelverzeichnis ist beispielsweise über das Online-Portal REHADAT möglich. Dort kannst Du z. B. nach Hersteller:in, Positionsnummer oder Produktbezeichnung suchen. Das genannte Hilfsmittelportal ist Teil des umfangreichen REHADAT-Informationsangebots. Hinter dem Projekt steht das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. und gefördert wird es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hilfsmittel: Wissenswertes zur Kostenübernahme
Da die Hilfsmittel (meistens) von Ärzt:innen verordnet werden, ist es hilfreich, bereits vor Ort in der Praxis zu begründen, warum Du das Hilfsmittel benötigst. Die Genehmigung erfolgt dann bei der Kranken- oder Pflegekasse. Mitunter kommen nebst Kasse noch weitere Kostenträger:innen in Frage.
Welche Kostenträger gibt es noch?
Nicht nur Deine Kranken- und Pflegekasse kommt für die Kosten Deiner Hilfsmittel auf. Auch diese Institutionen sind an einer Vorbeugung einer Behinderung bzw. an dem Ausgleich einer Behinderung interessiert und fördern daher gern:
• die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben),
• die Unfallversicherung (nach Arbeits-, Wegeunfall, bei Berufskrankheit),
• die Arbeitsagentur (Teilhabe am Arbeitsleben) sowie
• das Sozialamt (in Einzelfällen).
Hilfsmittel: Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen
Als Versicherte:r gilt für Dich bei Hilfsmitteln eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Sicherlich kennst Du dieses Vorgehen bereits vom Medikamentenkauf oder von Krankenhausbehandlungen. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Zahlbar ist dieser Betrag direkt an den jeweiligen Hilfsmittelanbieter.

Anna Liebig
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Häufige Fragen zum Hilfsmittelverzeichnis
GKV-Hilfsmittelverzeichnis – was ist das?
Der GKV‑Spitzenverband führt das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis. Es listet Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden können, auf.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der GKV 2025?
Sowohl bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig Versicherten finden im Jahr 2025 die Einkünfte bis höchstens 5.512,50 Euro im Monat bzw. 66.150 Euro im Jahr Berücksichtigung. Der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung pro Kalendertag liegt 2025 bei 183,75 EUR. Der gesetzliche Beitragssatz liegt also bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen einer Person. Der ermäßigte Beitragssatz ist mit 14,0 Prozent etwas geringer.
Was versteht man unter GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und stellt den ältesten Bereich der Sozialversicherung dar.
Was ist der Unterschied zwischen PKV und GKV?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Leistungen weitgehend gesetzlich festgelegt, einheitlich und veränderbar durch den Gesetzgeber. Versicherte erhalten Behandlung und Medikamente ohne direkte Rechnungsstellung und zahlen festgelegte Zuzahlungen. Die Beitragshöhe orientiert sich am Einkommen und ermöglicht eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern. Ein Kassenwechsel ist unkompliziert und unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Im Streitfall gilt das Sozialrecht, das Kostenrisiken begrenzt.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Leistungen vertraglich festgelegt und lebenslang garantiert. Sie können über oder unter dem gesetzlichen Niveau liegen. Versicherte zahlen Rechnungen zunächst selbst und erhalten später eine Erstattung. Beiträge hängen vom Gesundheitszustand, vom Alter und vom Leistungsumfang ab und gelten für jede versicherte Person. Ein Anbieterwechsel ist eingeschränkt und führt ggf. zu Verlusten bei Alterungsrückstellungen. Streitfälle unterliegen dem Zivilrecht, was höhere Prozesskostenrisiken verursacht.
Welche Kassen gehören zur GKV?
Die GKV kann in Primär- und Ersatzkassen unterteilt werden:
- Primärkassen (Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
- Ersatzkassen (BARMER, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse)
Wie viel kostet die GKV im Monat?
Sowohl bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig Versicherten finden im Jahr 2025 die Einkünfte bis höchstens 5.512,50 Euro im Monat bzw. 66.150 Euro im Jahr Berücksichtigung. Der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung pro Kalendertag liegt 2025 bei 183,75 EUR.
Wann trat das Gesetz zur GKV in Kraft?
Die GKV geht auf die 1883 eingeführte Krankenversicherung für Arbeiter:innen zurück. Während anfangs nur rund zehn Prozent der Bevölkerung pflichtversichert waren, sind heute nahezu neunzig Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Quellen
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