Kündigung richtig schreiben - Fristen, Muster und Formalien

Veröffentlicht am 02.05.2025

Pflegekraft verfasst Kündigung am Laptop

Wer einen neuen Job gefunden hat, muss den alten kündigen. Dabei ist einiges zu beachten. Quelle: canva.com

Eine Kündigung zu schreiben, ist für viele Pflegekräfte ein großer Schritt. Besonders, wenn man zum ersten Mal den Job wechseln möchte, tauchen viele Fragen auf: Wie kündige ich richtig? Worauf muss ich achten? Gibt es Fristen? Und wie sieht so ein Kündigungsschreiben überhaupt aus?

Aktuelle Jobs

Vielleicht fühlst du dich unsicher oder hast Sorge, etwas falsch zu machen. Das ist ganz normal! Eine Kündigung ist ein offizieller Vorgang – und deshalb gibt es bestimmte Regeln, die du beachten musst. Aber keine Sorge: Wenn du weißt, worauf es ankommt, ist eine Kündigung gar nicht so kompliziert. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deine Kündigung korrekt schreibst – mit Beispielen, Tipps und einem Muster, das du einfach übernehmen kannst. Also los geht’s!

Wichtig:
Diese Informationen sollen dir lediglich erste rechtliche Hinweise geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch keine Rechtsberatung!

Was versteht man unter einer Kündigung?

Wenn du kündigst, beendest du dein Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin. Das heißt: Du möchtest nicht mehr in der Einrichtung, dem Krankenhaus oder dem Pflegedienst arbeiten, in dem du gerade beschäftigt bist. Du möchtest also deinen Job verlassen. In Deutschland unterscheidet man vor allem zwei Arten von Kündigungen:

Ordentliche Kündigung

Das ist die ganz normale Kündigung. Du kündigst mit einer Frist – also zum Beispiel 4 Wochen, bevor du nicht mehr für deine:n jetzige:n Arbeitgeber:in arbeiten möchtest. So hat dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin Zeit, eine neue Pflegekraft zu finden.

Anna Liebig

Pflegia Karriereberaterin

Unsicher? Wir beraten dich kostenlos zu deinem nächsten Karriereschritt

Unsere Karriereberater finden passende Jobs für dich – und melden sich persönlich bei dir zurück.
  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Persönliche Beratung statt Bewerbungsstress
  • Wir finden passende Jobs für dich
  • Schneller Rückruf

Diese Art der Kündigung ist die “Standard”-Kündigung - also die Form, die in der Regel gemeint ist, wenn jemand plant, zu kündigen. Sie wird dann gewählt, wenn du zum Beispiel deinen Arbeitsplatz wechseln oder dich neu orientieren möchtest. In diesem Artikel geht es um genau diese Art – also die ordentliche Kündigung.

Fristlose Kündigung

Diese Kündigung bedeutet: Du möchtest sofort aufhören, ohne vorher eine Frist einzuhalten. Nach der fristlosen Kündigung hörst du also sofort auf, für deine:n Arbeitgeber:in zu arbeiten. Das geht nur, wenn es sehr schlimme Probleme gibt – zum Beispiel, wenn du gar kein Gehalt bekommst oder sehr schlecht behandelt wirst.

Aber: Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Bedingungen möglich. Oft brauchst du dafür Hilfe – zum Beispiel von einem Anwalt/einer Anwältin oder einer Gewerkschaft. Sie können dich beraten und mit dir besprechen, ob für dich eine fristlose Kündigung überhaupt in Betracht kommt. Ist das der Fall, helfen sie dir auch dabei, die Gründe für die fristlose Kündigung nachzuweisen.

Art der Kündigung Beschreibung Beispiel
Ordentliche Kündigung Normale Kündigung mit Frist, damit der Arbeitgeber Zeit hat, Ersatz zu finden. Wird genutzt bei einem Jobwechsel oder Neuorientierung. Du kündigst 4 Wochen vorher, weil du eine neue Stelle in einem anderen Pflegeheim gefunden hast.
Fristlose Kündigung Sofortige Kündigung ohne Frist. Nur bei schwerwiegenden Problemen möglich, oft mit rechtlicher Beratung. Du hörst sofort auf, weil dein Gehalt nicht bezahlt wird oder du stark gemobbt wirst.

Kündigungsfristen verstehen

Wenn du deinen Job kündigen willst, musst du eine bestimmte Frist einhalten. Das bedeutet: Du kannst nicht einfach morgen aufhören zu arbeiten. Du musst deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin früh genug Bescheid geben, damit sie planen können.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Tag, an dem du die Kündigung abgibst, und deinem letzten Arbeitstag.

Beispiel: Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du 4 Wochen Kündigungsfrist hast, und du deine Kündigung am 1. Mai abgibst, dann ist dein letzter Arbeitstag am 29. Mai.

Welche Frist gilt für mich?

Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Im Arbeitsvertrag steht eine Frist

Schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag. Dort steht oft, wie lange deine Kündigungsfrist ist.

2. Ein Tarifvertrag gilt

Wenn du in einer Einrichtung arbeitest, die nach Tarifvertrag bezahlt, kann dort eine andere Frist geregelt sein (z. B. bei der Caritas oder dem öffentlichen Dienst). Frag im Zweifel deine Leitung oder die Personalstelle.

Tipp:
Was ist, wenn du sowohl einen Arbeits- als auch einen Tarifvertrag hast und in beiden steht eine Kündigungsfrist?Wenn in beiden Verträgen eine Kündigungsfrist steht, gilt immer die Regelung, die für dich besser ist – also die kürzere Frist, wenn du kündigen möchtest. Das nennt man Günstigkeitsprinzip. Du darfst also von der für dich vorteilhafteren Regelung Gebrauch machen.

3. Wenn nichts anderes geregelt ist: Das Gesetz gilt

Steht in deinem Arbeitsvertrag keine Frist und ist auch kein Tarifvertrag anwendbar, dann gilt § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Das bedeutet:

  • Du kannst zum 15. eines Monats kündigen
  • Oder zum Ende eines Monats (z. B. 30. oder 31.)
  • Du musst die Kündigung mindestens 4 Wochen vorher abgeben

Beispielrechnungen zur Kündigungsfrist

Beispiel 1: 4 Wochen zum Monatsende

Du gibst deine Kündigung am 10. April ab. Dann zählt man 4 Wochen weiter → das ist der 8. Mai. Weil du nur zum Monatsende kündigen kannst, wäre dein letzter Arbeitstag der 31. Mai.

Tipp:
Rechne zur Sicherheit mit einem Kalender oder lass dir den letzten Arbeitstag von der Personalstelle bestätigen.

Beispiel 2: Kündigung zum Monatsende

Du möchtest zum 30. Juni aufhören. Dann musst du spätestens am 2. Juni kündigen. Warum? → Weil 4 Wochen vorher der 2. Juni ist.

Beispiel 3: Kündigung zum 15. eines Monats

Du möchtest zum 15. Juli aufhören. Dann musst du spätestens am 17. Juni kündigen. Warum? → 4 Wochen vorher ist der 17. Juni.

Wichtig zu wissen:

  • 4 Wochen heißt genau 28 Tage (nicht ein ganzer Monat!)
  • Wenn du dir unsicher bist, rechne mit einem Kalender oder frag nach
  • Du darfst natürlich auch früher kündigen – aber nicht zu spät!

Wann muss ich die Kündigung abgeben?

  • Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung bei deinem Arbeitgeber angekommen ist
  • Gib sie persönlich ab und lass dir den Empfang schriftlich bestätigen
  • Oder schicke sie per Einwurf-Einschreiben (nicht per E-Mail!)

Merke dir:

  • Kündigungsfristen sind wichtig! Wenn du sie nicht einhältst, kann die Kündigung ungültig sein
  • Rechne genau – oder frag bei der Personalstelle nach
  • Gib deine Kündigung immer frühzeitig ab, am besten mit Puffer

Formale Anforderungen an eine Kündigung

Eine Kündigung ist ein formales Schriftstück. Deshalb musst du ein paar Regeln einhalten, damit sie gültig ist.

Die Kündigung muss schriftlich sein

Das ist ganz wichtig: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon ist nicht gültig.

Du musst deine Kündigung auf Papier schreiben und eigenhändig unterschreiben. Achtung: Den Kündigungstext darfst du am Laptop tippen und ihn dann auf Papier ausdrucken. Deine Unterschrift musst du aber selbst per Hand leisten.

Was muss in der Kündigung stehen?

Hier ist eine einfache Übersicht, wie eine Kündigung aufgebaut ist:

  1. Dein Name und deine Adresse
  2. Name und Adresse des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin
  3. Ort und Datum
  4. Betreff: „Kündigung meines Arbeitsvertrags“
  5. Ein kurzer Satz zur Kündigung, z. B.: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum].“
  6. Bitte um Bestätigung, z. B.: „Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.“
  7. (Optional:) Bitte um Arbeitszeugnis
  8. Unterschrift (mit Stift, kein Ausdruck!)

Wie gebe ich die Kündigung ab?

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Persönlich abgeben

  • Gib das Schreiben im Büro der Pflegedienstleitung oder der Personalabteilung ab
  • Ganz wichtig: Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen – zum Beispiel auf einer Kopie deiner Kündigung mit Datum und Unterschrift

2. Per Post schicken

  • Schicke die Kündigung am besten per Einwurf-Einschreiben. Denn dabei wird die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers dokumentiert, sodass du später nachweisen kannst, dass und wann deine Kündigung zugestellt wurde (wichtig für die Frist!).
  • Nicht per E-Mail oder Fax senden – das reicht nicht aus!
Tipp:
Wenn du unsicher bist, frag vorher nach, an wen genau du deine Kündigung richten sollst (z. B. Chef:in, Personalabteilung oder Träger:in der Einrichtung).

Arbeitsvertrag kündigen - Muster für eine ordentliche Kündigung

Hier findest du ein Kündigungsschreiben, das alle wichtigen Angaben enthält. Du kannst es per Hand oder am Computer schreiben – aber unterschreiben musst du es immer selbst mit einem Stift!

[Dein Vor- und Nachname]  

[Deine Straße und Hausnummer]  

[PLZ und Ort]  

[Name der Einrichtung / des Arbeitgebers]  

z. Hd. [z. B. Personalabteilung oder Pflegedienstleitung]  

[Straße und Hausnummer]  

[PLZ und Ort]  

[Ort], [Datum]

**Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags**

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum einsetzen, z. B. 31.07.2025].

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.  

Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ich danke Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und wünsche der Einrichtung weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift per Hand]

[Dein Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]

Hinweise zur Anpassung:

  • Das Datum musst du passend zu deiner Kündigungsfrist eintragen
  • Du kannst das Schreiben natürlich noch persönlicher gestalten – zum Beispiel, wenn du dich bedanken oder etwas erklären möchtest (aber das ist freiwillig und nicht notwendig)
  • Wenn du noch Urlaub offen hast, kannst du das am Ende ergänzen, z. B.: „Bitte teilen Sie mir mit, wie mein Resturlaub angerechnet wird.“

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Viele Pflegekräfte machen bei ihrer ersten Kündigung kleine, aber wichtige Fehler. Diese Fehler können dazu führen, dass die Kündigung nicht zählt oder es Probleme gibt. Damit dir das nicht passiert, findest du hier eine Liste mit den häufigsten Stolperfallen – und wie du sie vermeiden kannst:

Fehler 1: Die Kündigung nicht schriftlich einreichen

  • Eine mündliche Kündigung („Ich kündige zum Monatsende!“) oder eine E-Mail reicht nicht aus und beendet dein Arbeitsverhältnis nicht.
  • Immer auf Papier, mit eigenhändiger Unterschrift – das ist gesetzlich vorgeschrieben!

Fehler 2: Die Kündigungsfrist nicht richtig berechnet

  • Wer zu spät kündigt, muss eventuell länger arbeiten als gedacht.
  • Rechne genau nach – oder frage bei der Personalstelle nach, wann dein letzter Arbeitstag wäre.

Fehler 3: Die Kündigung kommt zu spät an

  • Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist – nicht, wenn du sie abschickst!
  • Gib sie am besten persönlich ab (mit Empfangsbestätigung) oder schick sie per Einwurf-Einschreiben.

Fehler 4: Kein klarer Kündigungssatz

  • Sätze wie „Ich überlege, vielleicht zu kündigen“ oder „Ich möchte bald gehen“ sind nicht eindeutig.
  • Schreib klar und deutlich: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum].“

Fehler 5: Die Kündigung ist emotional oder beleidigend

  • Auch wenn du unzufrieden bist: Eine Kündigung sollte sachlich und höflich bleiben.
  • So bewahrst du dir die Chance auf ein gutes Arbeitszeugnis und einen professionellen Abschied.

Extra-Tipps:

  • Mach dir eine Kopie der Kündigung für deine Unterlagen
  • Wenn du unsicher bist, lass deine Kündigung von jemandem gegenlesen (z. B. Gewerkschaft, Familienmitglied, Vertrauensperson)
  • Denk auch an offene Themen wie Resturlaub oder Überstunden – du kannst sie im Schreiben erwähnen oder später klären

Kündigung mit Resturlaub und Überstunden

Wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigst, hast du Anspruch darauf, deinen verbleibenden Urlaub und angesammelte Überstunden entweder vor dem letzten Arbeitstag zu nehmen oder dir auszahlen zu lassen – je nach betrieblicher Regelung. In deiner schriftlichen Kündigung solltest du höflich darauf hinweisen und um eine entsprechende Klärung bitten.

Arbeitsvertrag kündigen - Muster für eine Kündigung mit Resturlaub und Überstunden

[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

[Ort], [Datum]

An [Firma/Arbeitgeber]
z. Hd. [Vorgesetzte:r oder Personalabteilung]
[Firmenadresse]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Datum]

Sehr geehrte[r] Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit [Firmenname] ordentlich und fristgerecht zum [Datum].

Ich bitte Sie, mir meinen noch offenen Resturlaub sowie etwaige Überstunden nach Möglichkeit vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren oder andernfalls auszuzahlen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Name]

Fazit - Wie sieht ein gutes Beispiel für ein Kündigungsschreiben aus?

Ein gelungenes Kündigungsschreiben ist knapp, klar und respektvoll formuliert. Es enthält den Kündigungstermin, bedankt sich für die Zusammenarbeit und weist – falls relevant – höflich auf offene Urlaubs- oder Überstundenansprüche hin. Zusätzlich sollte um eine schriftliche Bestätigung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten werden. So bleibt der Kontakt auch beim Abschied professionell und fair.

Fazit: Arbeitsvertrag kündigen in der Pflege, gar nicht so schwer

Eine Kündigung zu schreiben kann erst einmal kompliziert klingen. Aber nimmst du dir ausreichend Zeit und gehst Schritt für Schritt vor, gibt es eigentlich gar nicht so viel, was du beachten musst. Hast du deine Kündigung fertig gemacht, empfehlen wir dir, sie anhand der oben genannten Punkte noch einmal gegenzuchecken, damit du auch wirklich nichts Wichtiges vergisst. Und denk dran: Kündigen ist nichts Schlechtes – es ist ein ganz normaler Schritt im Berufsleben. Du gehst deinen Weg – und das ist gut so!

Häufige Fragen zur Kündigung

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich kündige?

Nein. Wenn du ordentlich kündigst, brauchst du keinen Grund anzugeben. Du kannst, wenn du möchtest, z. B. sagen, dass du dich beruflich verändern willst – aber das ist freiwillig.

Kann ich meine Kündigung zurücknehmen, wenn ich es mir anders überlege?

Nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Eine einmal abgegebene Kündigung ist verbindlich. Wenn du sie zurückziehen willst, muss dein Arbeitgeber damit einverstanden sein – das geht also nur gemeinsam.

Was passiert, wenn ich nach der Kündigung einfach nicht mehr zur Arbeit gehe?

Das ist problematisch. Wenn du unentschuldigt fehlst, kann dein Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch dein Arbeitszeugnis kann dadurch schlechter ausfallen.

Tipp: Immer sauber zu Ende arbeiten!

Bekomme ich automatisch ein Arbeitszeugnis?

Nicht immer. Du solltest in deiner Kündigung um ein Zeugnis bitten – das ist höflich und hilfreich für deinen nächsten Job. Du hast einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – darauf darfst du bestehen.

Brauche ich Hilfe bei einer fristlosen Kündigung?

Ja, oft ist es sinnvoll, sich Unterstützung von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft zu holen. Sie können prüfen, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und helfen, die Gründe nachzuweisen.

Quellen

  1. Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen. (o. D.). Kündigung: Grundlagen für Arbeitgeber:innen. Abgerufen am 28. April 2025, von www.ihk.de/rheinhessen/rechtundsteuern/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-1453408
  2. Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. (o. D.). Gesetzliche Kündigungsfristen. Abgerufen am 28. April 2025, von www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/beendigung-von-arbeitsverhaeltnissen/gesetzliche-kuendigungsfristen-1671708
  3. Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. (o. D.). Schriftform bei Kündigungen. Abgerufen am 28. April 2025, von www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/beendigung-von-arbeitsverhaeltnissen/schriftform-1671704
  4. Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Abgerufen am 28. April 2025, von www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
  5. Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 623 BGB – Schriftform der Kündigung. Abgerufen am 28. April 2025, von www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Stellenangebote

Mehr zum Thema