Leistungen der Pflegeversicherung

Veröffentlicht am 11.10.2025

Ein älterer Herr blickt lächelnd in die Kamera.

Die Pflegeversicherung steht Pflegebedürftigen mit vielen Leistungen zur Seite. Quelle: Canva.de

Die deutsche Pflegeversicherung bietet für Pflegebedürftige verschiedene Leistungen, doch viele Menschen wissen nicht, was ihnen zusteht. Wenn Familien einen Pflegedienst beauftragen, wurde die Pflegebedürftigkeit oft erst vor kurzem festgestellt. Manche haben auch noch gar keinen Pflegegrad. Als Pflegekraft bist Du dann häufig die erste Ansprechperson, wenn sich Familien fragen: Was steht uns eigentlich zu?

Auf den Punkt gebracht

  • Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, braucht man einen Pflegegrad.
  • Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen beanspruchen und sich individuell zusammenstellen.
  • Für die meisten Leistungen ist ein Antrag nötig.
  • Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung. Alle anderen Leistungen können für festgelegte Angebote verwendet werden.

Die Versicherung finanziert zum Beispiel Alltagshilfen, Beratungen, Hilfsmittel, Umbauten und natürlich professionelle Pflege.

Immer sinnvoll: Eine Beratung

Wenn Du gefragt wirst, was Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten können, solltest Du zunächst klarstellen, dass Du nur einen groben Überblick geben kannst. Die Leistungsstruktur ist komplex und nicht in fünf Minuten erklärt. Der wichtigste Tipp für Familien und Einzelpersonen mit einem Pflegebedarf ist daher immer: Nehmt eine Beratung in Anspruch.

Die Pflegeversicherer finanzieren individuelle, neutrale Beratungen, zum Beispiel bei Pflegestützpunkten oder Wohlfahrtsverbänden vor Ort. Nach einer Beratung in der Nähe kann man zum Beispiel bei der Stadt nachfragen. Noch einfacher ist eine Online-Suche in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege.

Gut zu wissen!
Damit Du Fragenden trotzdem eine zufriedenstellende Antwort geben kannst, stellen wir Dir hier die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung kurz vor. Am Schluss des Artikels findest Du eine Zusammenfassung als PDF. Wenn Du magst, kannst Du sie ausdrucken und Interessierten aushändigen.

Anna Liebig

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Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung

Bei den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es eine entscheidende Frage zu Beginn: Hat die Person Pflegegrad 1 oder einen der höheren Pflegegrade zwischen 2 und 5? Das ist wichtig, denn in Pflegegrad 1 gibt es lediglich Basisleistungen. Ab Pflegegrad 2 steht das volle Leistungsspektrum zur Verfügung und lediglich die Höhe der Leistungen steigt mit jedem Grad noch weiter an.

Leistungen der Pflegeversicherung: Basisleistungen für alle

Es gibt monatliche Basisleistungen und Extras bei Bedarf, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen. Sie sollen den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige erleichtern.

Zu den monatlichen Basisleistungen gehören:

  • Entlastungsbetrag für Alltagshilfen: 131 Euro / Monat
    Besonderheit: Nicht verwendetes Budget sammelt sich an und lässt sich bis Ende Juni des Folgejahres rückwirkend beanspruchen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro / Monat
    Besonderheit: Pflegebedürftige können sich bei verschiedenen Anbietern online eine Hilfsmittelbox, etwa mit Desinfektionsmitteln und Einmalhandschuhen, zusammenstellen. Sie bekommen diese monatlich geschickt und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Zuschuss zum Hausnotruf: 25,50 Euro / Monat
    Besonderheit: Damit lässt sich bei den üblichen Anbietern das Basispaket finanzieren.
  • Zuschuss für Pflege-WGs: 224 Euro / Monat
    Besonderheit: Die WG kann selbst organisiert oder von einem Anbieter geführt sein.
  • Zuschuss für DiPas (Digitale Pflegeanwendungen): 53 Euro / Monat
    Besonderheit: Eher theoretisch, denn bisher gibt es kaum welche.

Zu den Extras bei Bedarf für alle gehören:

  • Zuschuss zu Umbauten, um die Pflege zuhause zu erleichtern (Fachbegriff: Verbesserung des Wohnumfelds): 4180 Euro
  • Anschubfinanzierung einer Pflege-WG: 2613 Euro
  • Technische Hilfsmittel, etwa Rollator oder Pflegebett: Verleih kostenlos. Bei Kauf übernimmt die Versicherung die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.

Alle Leistungen müssen die Pflegebedürftigen bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Das passende Formular ist meist online zu finden oder lässt sich telefonisch anfordern. Angehörige dürfen den Antrag nur dann in Vertretung stellen, wenn sie eine passende Vollmacht haben.

Monatliche Leistungen ab Pflegegrad 2

Zusätzlich zu den Basisleistungen können Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 weitere Leistungen erhalten. Sie sollen vor allem die konkrete Pflege sicherstellen und auch Pflegeprofis wie Dich mitfinanzieren.

Pflegegeld oder Sachleistung

Bei der monatlichen Hauptleistung ab Pflegegrad (PG) 2 müssen sich Pflegebedürftige zwischen zwei Varianten entscheiden. Es gibt entweder das geringere Pflegegeld zur freien Verfügung oder die höhere Pflegesachleistung, um einen Pflegedienst zu finanzieren. Die Beträge sind folgende:

Pflegegeld zur freien Verfügung

    • PG 2: 347 Euro / Monat
    • PG 3: 599 Euro / Monat
    • PG 4: 800 Euro / Monat
    • PG 5: 990 Euro / Monat

Pflegesachleistung

    • PG 2: 796 Euro / Monat
    • PG 3: 1497 Euro / Monat
    • PG 4: 1859 Euro / Monat
    • PG 5: 2299 Euro / Monat

Meist kostet der Pflegedienst nicht exakt so viel, wie den Pflegebedürftigen in ihrem Pflegegrad pro Monat zusteht. Dann gilt eine Besonderheit: Mit der sogenannten Kombinationsleistung können Betroffene sich noch einen Teil des Pflegegelds auszahlen lassen.

Beispiel: Kombinationsleistung

Wenn 75 Prozent der Sachleistung ausgeschöpft sind, können Pflegebedürftige noch 25 Prozent des Pflegegeld-Satzes erhalten. Für Pflegegrad 2 würde das konkret bedeuten: Eine Pflegebedürftige braucht 600 Euro pro Monat für den Pflegedienst. Das sind gerundet 75 Prozent vom Sachleistungs-Höchstsatz (796 Euro). Dann kann sie sich noch 25 Prozent des Pflegegeld-Höchstsatzes (347 Euro), also gerundet 87 Euro, zur freien Verfügung auszahlen lassen.

Gut zu wissen!
Ist die Kombinationsleistung beantragt, rechnet die Pflegekasse monatlich aus, wie viel pro Monat an Pflegegeld noch übrig ist, und zahlt den Betrag automatisch aus.

Tages- und Nachtpflege

Eine monatliche Extraleistung ist das Budget für Tages- und Nachtpflege. Das können Pflegebedürftige grundsätzlich zusätzlich zu Pflegegeld und/oder Sachleistung bekommen. Es ist dazu gedacht, bestimmte Kurse, Pflege und Betreuung in dafür spezialisierten Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege zu bezahlen. Die Beträge sind folgende:

  • PG 2: 721 Euro / Monat
  • PG 3: 1357 Euro / Monat
  • PG 4: 1685 Euro / Monat
  • PG 5: 2085 Euro / Monat
Gut zu wissen!
Passende Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sind leider (noch) nicht flächendeckend in Deutschland vertreten. Wenn es sie gibt, sind auch Menschen mit Pflegegrad 1 willkommen. Sie können zur Finanzierung allerdings nur den Entlastungsbetrag nutzen. Die Mahlzeiten müssen alle Pflegebedürftigen selbst bezahlen.

Jährliche Extra-Leistung ab Pflegegrad 2

Du weißt selbst sehr gut, dass Pflege echt anstrengend sein kann. Das gilt für Angehörige natürlich genauso wie für Dich als professionelle Pflegekraft. Daher sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Angehörige mal Urlaub von der Pflege machen. Viele trauen sich das aber nicht. Oder sie wissen nicht, dass sie sogar Extra-Geld von der Versicherung bekommen können, um eine Ersatzpflege zu finanzieren. Wenn es zu einem Gespräch in diese Richtung kommt, mach Angehörige ruhig auf diese Option aufmerksam. Erfahrungsgemäß hilft etwas Abstand sehr gut dabei, wieder zu regenerieren. Und dann kann man auch wieder mit voller Tatkraft pflegen. Es gibt zwei Möglichkeiten einer Ersatzpflege.

Verhinderungspflege

Die eine Variante ist die sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass Du oder eine andere Pflegekraft zusätzliche Arbeit bei der pflegebedürftigen Person zuhause übernimmst, während die Angehörigen im Urlaub sind.

Gut zu wissen!
Die Verhinderungspflege kann auch spontan nötig werden, etwa wenn Angehörige selbst krank werden. Falls Du mal spontan einspringen sollst, könnte das eine Form von Verhinderungspflege sein. Für Dich macht die Finanzierung aber keinen Unterschied. Du erhältst Dein ganz normales Gehalt für den Einsatz. Nur die Pflegekasse im Hintergrund rechnet anders ab.

Kurzzeitpflege

Die zweite Variante ist die sogenannte Kurzzeitpflege. Dafür ziehen Pflegebedürftige vorübergehend in ein Pflegeheim. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es schwer wird, jemanden ohne Angehörige in den eigenen vier Wänden zu versorgen. In Einrichtungen der Kurzzeitpflege sind die Pflegekräfte auf solche vorübergehenden Bewohner:innen eingestellt.

Gemeinsames Budget

Seit 1. Juli 2025 werden beide Varianten der Ersatzpflege aus einem Topf finanziert. Dieser heißt Gemeinsames Entlastungsbudget.

Pro Jahr steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür ein Budget von 3539 Euro zur Verfügung. Sie können es beliebig auf Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege aufteilen, solange der Zeitraum 56 Tage nicht überschreitet. Das Geld gibt es zusätzlich zu den anderen Leistungen. Lediglich das Pflegegeld wird für die Zeit der Ersatzpflege um die Hälfte gekürzt.

Und was ist mit einem Pflegeheim?

Alle hier genannten Leistungen sind sogenannte ambulante Leistungen. Sie kommen also für die meisten Pflegebedürftigen infrage, weil die große Mehrheit zuhause wohnt und dort pflegerische Unterstützung erhält. Als Alternative gibt es noch die stationären Leistungen.

Leistungsbetrag

Wenn jemand in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnform mit integrierter Pflege umzieht, dann muss stattdessen der Leistungsbetrag beantragt werden. Damit finanziert die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten, die im Heim entstehen. Den Rest müssen die Bewohner:innen aus eigener Tasche bezahlen. Die ambulanten Leistungen stehen dann nicht zur Verfügung.

Der Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim beträgt

  • 805 Euro / Monat in PG 2.
  • 1319 Euro / Monat in PG 3.
  • 1855 Euro / Monat in PG 4.
  • 2096 Euro / Monat in PG 5.
Gut zu wissen!
Wie genau die Abrechnung funktioniert, bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen normalerweise von der Heimleitung erklärt, wenn sie sich für einen Platz bewerben. Insofern musst Du das System vermutlich nur selten erklären. Trotzdem ist es gut, grob Bescheid zu wissen.

Zuschuss bei Behinderung

Für Menschen mit einer anerkannten Behinderung zahlt die Kasse einen Extra-Zuschuss in Höhe von 278 Euro pro Monat, wenn sie in einem Pflegeheim leben.

Staatlicher Zuschuss nach Wohndauer

Einen Teil der Pflege- und Betreuungskosten in einem Pflegeheim müssen Bewohner:innen aus eigenen Mitteln finanzieren. Da die Pflegekosten in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind, gibt es seit Januar 2022 einen staatlichen Zuschuss zu diesen privat zu zahlenden Pflegekosten. Die Höhe hängt von der Wohndauer ab und beträgt zwischen 15 Prozent im ersten Wohnjahr und 75 Prozent ab dem vierten Wohnjahr. Der staatliche Zuschuss wird automatisch gewährt. Die privat zu zahlende Rechnung, die das Heim monatlich stellt, fällt entsprechend geringer aus.

Achtung: Kostenfalle!

Eigentlich soll Pflege nicht zur Kostenfalle werden. Dafür gibt es die Pflegeversicherung. Doch die Pflegekasse und auch die private Pflegepflichtversicherung, etwa für Beamte, zahlt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Betroffene – zuhause wie im Heim – selbst finanzieren. Wenn viel Unterstützung nötig ist, kann ein Pflegebedarf dann doch zur Kostenfalle werden.

Damit Familien durch einen Pflegebedarf nicht in finanzielle Nöte geraten, sollten sie unbedingt wissen, was ihnen zusteht, damit sie die möglichen Hilfen auch erhalten. Hier hilft vor allem die individuelle Beratung bei einem Pflegestützpunkt oder einer anderen Pflegeberatung.

Ist die finanzielle Lage trotzdem eng, können Pflegebedürftige zusätzliche Zuschüsse vom Staat erhalten. Dafür müssen sie aber entsprechende Anträge stellen und Nachweise einreichen. Das ist nicht ganz leicht zu verstehen und mit Aufwand verbunden. Solltest Du den Eindruck haben, dass Pflegebedürftige in eine Schuldenspirale geraten könnten, kannst Du sie behutsam darauf ansprechen, dass sie vielleicht eine spezifische Beratung dazu in Anspruch nehmen sollten.

Viele Städte und Gemeinden haben dafür Infobüros oder Telefon-Hotlines eingerichtet. Man findet sie online unter den Stichworten „Sozialberatung“ oder „Schuldnerberatung“. Auch manche Wohlfahrtsverbände, etwa die Caritas, bieten Beratungen bei (befürchteten) finanziellen Problemen an. Die Beratungen sind kostenlos und teils auch anonym möglich. So können Betroffene sich unverbindlich einen Überblick verschaffen und – sofern sinnvoll – mit Hilfe von geschulten Fachkräften den passenden Antrag beim Sozialamt stellen. Die dortigen Hilfen sind meist besser als ihr Ruf und können die Lebensqualität entscheidend verbessern.

Fazit

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind entscheidend, damit Familien sich gute Pflege leisten können. Als Pflegekraft musst Du keine Finanzberatung leisten, doch ein solides Grundwissen hilft dabei, dass Du Interessierten ihre wichtigsten Fragen beantworten kannst. So kannst Du mit konkreten Hinweisen helfen, dass Pflegebedürftige die nötigen Beratungen finden, die passenden Anträge stellen und somit weiterhin möglichst selbstbestimmt leben können.

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Handout_Wichtige-Leistungen-Pflegeversicherung_Pflegia

Häufige Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Wie viel Geld bekomme ich von der Pflegeversicherung?

Die deutsche Pflegeversicherung bezahlt nicht pauschal Geld aus, sondern finanziert verschiedene Leistungen. Um sie zu bekommen, muss man einen anerkannten Pflegegrad haben. Mit Pflegegrad 1 gibt es Basisleistungen, etwa Beratungen, Zuschüsse für Alltagshilfen und Umbauten. Ab Pflegegrad 2 finanziert die Pflegeversicherung auch professionelle Pflege mit, etwa durch einen Pflegedienst. Die Höhe der möglichen Leistungen steigt bis zum maximal möglichen Pflegegrad 5 kontinuierlich an.

Woher weiß ich, was mir zusteht?

Die Pflegeversicherung gewährt nicht nur konkrete Pflegeleistungen, sondern finanziert auch Beratungen. Sie ist gesetzlich verpflichtet, allen Interessierten binnen zwei Wochen eine Beratung zu Pflegeleistungen zu bezahlen. Diese kann vor Ort stattfinden, etwa in einem Pflegestützpunkt, oder telefonisch, per Video-Chat oder unter bestimmten Umständen auch zuhause, im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder in einem Pflegeheim erfolgen.

Welche sind die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung?

Welche Hilfe am dringendsten nötig ist, hängt von den Umständen ab. Viele Pflegebedürftige nutzen die monatlichen Zuschüsse für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel, da sie die Sicherheit zuhause erhöhen und im Alltag gebraucht werden. Mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat lassen sich konkrete Hilfen finanzieren, etwa eine Putzkraft, eine Einkaufshilfe oder Begleitdienste. Wenn das Zuhause nur bedingt für die Pflege geeignet ist, können Pflegebedürftige einen Zuschuss für Umbau-Maßnahmen, etwa für einen Bad-Umbau, in Höhe von bis zu 4180 Euro erhalten. Ab Pflegegrad 2 wird außerdem die Pflegesachleistung für viele sehr wichtig. Damit lässt sich ein Pflegedienst bezahlen.

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit. Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick. Zuletzt abgerufen am 18. September 2025, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html

Zentrum für Qualität in der Pflege. Beratung finden. Zuletzt abgerufen am 18. September 2025, von https://www.zqp.de/beratung-pflege/

Familienratgeber der Aktion Mensch. Hilfe zur Pflege. Zuletzt abgerufen am 18. September 2025, von https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/pflege/hilfe-zur-pflege

Sozialberatung der Caritas. Zuletzt abgerufen am 18. September 2025, von https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/allgemeine-soziale-beratung/start

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