Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen

Veröffentlicht am 15.09.2025

Ein Mann positioniert ein lächelndes Mädchen in einen Rollstuhl.

Bei Pflegegrad 3 sind Menschen im Alltag erheblich eingeschränkt. Quelle: Canva.de

Die Pflegebedürftigkeit kann das Leben von Betroffenen und Angehörigen stark verändern. Um die Versorgung sicherzustellen und die finanziellen Belastungen zu mindern, gibt es in Deutschland seit 2017 das System der Pflegegrade. Diese lösen die früheren Pflegestufen ab und berücksichtigen neben körperlichen Einschränkungen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen. Einer der häufigsten Einstufungen ist der Pflegegrad 3, der eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschreibt. Doch was genau bedeutet Pflegegrad 3? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und mit welchen Leistungen können Betroffene sowie ihre Angehörigen rechnen?

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Menschen zugesprochen, die in ihrem Alltag erheblich eingeschränkt sind und ohne regelmäßige Unterstützung nicht mehr auskommen. Die Pflegeversicherung geht dabei von einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aus, die in mehreren Lebensbereichen spürbar ist. Dazu gehören etwa Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation oder die Bewältigung des Alltags.

Im Unterschied zu Pflegegrad 2, bei dem die Einschränkungen zwar spürbar, aber noch weniger umfassend sind, benötigen Personen mit Pflegegrad 3 deutlich mehr Zeitaufwand und Unterstützung. Sie können sich nicht mehr zuverlässig allein versorgen und sind oft auch bei organisatorischen und sozialen Aktivitäten auf Hilfe angewiesen.

Gut zu wissen!
Wer Pflegegrad 3 erhält, sollte frühzeitig den Alltag systematisch planen. Dazu gehört die Organisation von Mahlzeiten, Therapien und Arztterminen, aber auch die Koordination von Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste. Eine strukturierte Tagesplanung kann Stress reduzieren und die Pflege erleichtern.

Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 3

Ob jemand Pflegegrad 3 erhält, entscheidet die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten der Medicproof GmbH. Grundlage ist ein Begutachtungsverfahren, bei dem in sechs Modulen verschiedene Lebensbereiche bewertet werden:

  • Mobilität – Fähigkeit, sich fortzubewegen, Treppen zu steigen, aufzustehen oder umzusetzen.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – zum Beispiel Orientierung, Verstehen, Erinnern oder Gespräche führen.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – etwa Aggressionen, Ängste oder nächtliche Unruhe.
  • Selbstversorgung – Fähigkeit, sich zu waschen, anzuziehen, zu essen und zu trinken.
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – z. B. Medikamente einnehmen, Arztbesuche organisieren, Wundversorgung.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Teilnahme am sozialen Leben, selbstständige Tagesplanung.

Die einzelnen Module werden gewichtet, und am Ende ergibt sich eine Punktzahl:

  • Pflegegrad 2: 27 bis <47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis <70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis <90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Gut zu wissen!
Damit jemand in Pflegegrad 3 eingestuft wird, muss er also zwischen 47,5 und 70 Punkte erreichen.

Praxisbeispiel: Woran erkennt man Pflegegrad 3 beim Kind?

Ein 10-jähriges Kind mit einer neurologischen Erkrankung ist im Alltag stark eingeschränkt. Es braucht täglich Hilfe beim Anziehen und bei der Körperpflege. Auch beim Essen klappt vieles nicht allein, weil die Bewegungen unsicher sind. Medikamente müssen von den Eltern vorbereitet und überwacht werden.

Anna Liebig

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In der Schule ist eine Begleitung notwendig, da das Kind sich schlecht orientieren kann und schnell überfordert ist. Ohne Unterstützung wäre der Tagesablauf nicht verlässlich zu bewältigen.

Typisch für Pflegegrad 3 ist, dass in mehreren Bereichen regelmäßig Hilfe gebraucht wird und das Kind seinen Alltag nicht eigenständig organisieren kann.

Leistungen und finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 3

Wer Pflegegrad 3 erhält, hat Anspruch auf ein breites Spektrum an finanziellen und praktischen Leistungen. Vielen davon können individuell kombiniert werden – je nachdem, ob die Pflege durch Angehörige, professionelle Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen erfolgt.

Leistung Betrag bei Pflegegrad 3
Pflegegeld 599 € pro Monat
Pflegesachleistungen 1.497 € pro Monat
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 3.539 € pro Jahr
Tages- und Nachtpflege 1.357 € pro Monat
Stationäre Pflege 1.319 € pro Monat
Pflegehilfsmittel 42 € pro Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € (einmalig)

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden, erhalten bei Pflegegrad 3 ein Pflegegeld von 599 Euro pro Monat (Stand 2025). Dieses Geld kann frei verwendet werden und soll die Pflegepersonen finanziell entlasten.

Pflegesachleistungen

Wer sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lässt, hat bei Pflegegerad 3 Anspruch auf 1.497 Euro pro Monat für sogenannte Pflegesachleistungen. Diese decken zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Anziehen, der Ernährung oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ab.

Kombinationsleistung

Viele Pflegebedürftige entscheiden sich für eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wird der Pflegedienst nur teilweise genutzt, wird das verbleibende Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Dieser kann für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote genutzt werden.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zu einem flexiblen Budget von 3 539 Euro pro Jahr zusammengefasst, das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nach Bedarf nutzen können. Die Verhinderungspflege ist nun bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich, die bisherige Vorpflegezeit entfällt, und während der Inanspruchnahme wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege, können sie bis zum Doppelten des Pflegegeldes erstattet bekommen. Im Übergangsjahr 2025 werden bereits vor Juli genutzte Beträge angerechnet, der Rest kann im Rahmen des neuen Budgets genutzt werden.

Tages- und Nachtpflege

Für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung (z. B. Tagespflege mit Betreuung und Mahlzeiten) erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 insgesamt 1.357 Euro pro Monat.

Stationäre Pflege

Bei einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von 1.319 Euro monatlich.

Haushaltshilfe

Viele Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die beim Putzen, Kochen, Einkaufen oder Wäschewaschen unterstützt. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag oder über Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

Weitere Vergünstigungen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel): bis zu 42 Euro monatlich.
  • Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau, Treppenlift): einmalig bis zu 4.180 Euro.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können Pflegekosten steuerlich geltend machen.
  • Begleitperson: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können bei ärztlich notwendigen Terminen oder Reisen Anspruch auf eine Begleitperson haben, deren Kosten teilweise übernommen werden.

Unterschiede zu anderen Pflegegraden

Pflegegrad 3 markiert einen Übergang von mittelschwerer zu schwerer Pflegebedürftigkeit.

  • Pflegegrad 2: Betroffene sind eingeschränkt, können aber viele Alltagsaufgaben mit Unterstützung bewältigen. Das Pflegegeld liegt hier nur bei 347 Euro im Monat.
  • Pflegegrad 3: Die Einschränkungen sind deutlich schwerer, und die Leistungen steigen spürbar an.
  • Pflegegrad 4 und 5: Hier handelt es sich um sehr schwere bis schwerste Beeinträchtigungen. Die finanzielle Unterstützung ist entsprechend höher (z. B. Pflegegeld 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5).

Antragsverfahren und Begutachtung für Pflegegrad 3

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse stellen.

Der Ablauf:

  • Antrag stellen – formlos telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse.
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – ein Gutachter kommt in die Wohnung oder Einrichtung des Pflegebedürftigen und prüft die Selbstständigkeit in den sechs Modulen.
  • Punktevergabe – je nach Schwere der Einschränkungen.
  • Bescheid – die Pflegekasse teilt schriftlich mit, ob und welcher Pflegegrad bewilligt wurde.
  • Widerspruchsrecht – falls die Entscheidung nicht zufriedenstellend ist, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig: Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Pflegebedürftige und Angehörige sollten beim Begutachtungstermin realistisch darstellen, welche Hilfe im Alltag tatsächlich benötigt

Den tatsächlichen Zeitaufwand im Blick haben
Viele unterschätzen, wie viel Zeit Pflege im Alltag wirklich kostet. Nicht nur einzelne Tätigkeiten zählen, sondern auch Wiederholungen, Unterbrechungen und Anleitung. Gerade wenn etwas mehrfach erklärt oder begleitet werden muss, erhöht das den Pflegeaufwand deutlich.

Fazit: Unterstützung und Entlastung sinnvoll nutzen

Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit – aber auch umfangreiche Leistungsansprüche. Betroffene erhalten sowohl finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen als auch praktische Hilfen wie Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Zuschüsse für Pflegeheime oder Tagespflege. Für Angehörige kann die Verhinderungspflege eine wichtige Entlastung darstellen.

Mit der richtigen Kombination der Leistungen lässt sich die Pflege deutlich erleichtern – sei es zu Hause, ambulant oder stationär. Wer den Antrag sorgfältig vorbereitet und alle verfügbaren Vergünstigungen ausschöpft, kann die Versorgung bestmöglich sichern. Pflegegrad 3 ist somit nicht nur eine Einstufung, sondern eine wichtige Grundlage für mehr Lebensqualität und Sicherheit im Alltag.

Medizinische und rechtliche Hinweise:

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keinesfalls eine professionelle medizinische Beratung. Die enthaltenen Informationen sind nicht dafür geeignet, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen zu beginnen bzw. abzubrechen. Bei gesundheitlichen Anliegen und zur Klärung individueller Fragen sollte stets ein qualifizierter Arzt oder eine qualifizierte Ärztin konsultiert werden. Im Falle gesundheitlicher Probleme ist es wichtig, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die häufigsten Fragen zum Pflegegrad 3

Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?

Die Pflegegrade bilden den Grad der Selbstständigkeit bzw. Beeinträchtigung ab. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das den Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen prüft.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–unter 27 Punkte). Nur kleine Einschränkungen, meist kein Anspruch auf Geldleistungen, sondern auf Beratungen und Entlastungsangebote.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27–unter 47,5 Punkte). Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5–unter 70 Punkte). Umfassende Leistungen, da Betroffene regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70–unter 90 Punkte). Sehr hoher Pflegeaufwand, intensive Unterstützung notwendig.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte). Maximaler Leistungsanspruch, z. B. für Menschen, die rund um die Uhr auf Pflege angewiesen sind.

Was steht mir finanziell bei Pflegegrad 3 zu?

Bei Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf folgende Leistungen der Pflegeversicherung (Stand 2025):

  • Pflegegeld (für Angehörigenpflege): 599 € pro Monat
  • Pflegesachleistungen (für ambulanten Pflegedienst): 1.497 € pro Monat
  • Kombinationsleistungen: anteilige Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (z. B. für Haushaltshilfe oder Betreuung)
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr
  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 € pro Monat
  • Stationäre Pflege (Heim): 1.319 € Zuschuss pro Monat
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € (einmalig, z. B. für Badumbau)

Was darf man bei Pflegegrad 3 nicht können?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass Betroffene in mehreren Bereichen nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen. Typisch sind:

  • Einschränkungen in der Selbstversorgung: man kann sich nicht mehr vollständig selbstständig waschen, anziehen oder die Mahlzeiten zubereiten.
  • Probleme bei der Mobilität: z. B. Schwierigkeiten beim Aufstehen, Treppensteigen oder sich in der Wohnung zu bewegen.
  • Hilfebedarf bei krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamente, Arztbesuche oder Wundversorgung können nicht mehr selbstständig organisiert werden.
  • Alltagsbewältigung und soziale Teilhabe: Tagesstruktur oder soziale Kontakte können ohne Unterstützung kaum aufrechterhalten werden.

Man muss also nicht „alles“ verlernt haben, sondern es geht um einen regelmäßigen und erheblichen Hilfebedarf.

Kann man mit Pflegegrad 3 noch alleine leben?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, mit Pflegegrad 3 noch alleine zu wohnen – dafür ist aber oft Folgendes nötig:

  • Die Wohnung muss barrierefrei oder angepasst sein (z. B. Badumbau, Hilfsmittel).
  • Es gibt regelmäßige Unterstützung durch Angehörige, Nachbarn oder ambulante Pflegedienste.
  • Finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Haushaltshilfen werden genutzt, um die Versorgung sicherzustellen.

Alleine im Sinne von „komplett ohne Hilfe“ geht es allerdings nicht mehr, da Pflegegrad 3 bedeutet, dass tägliche Unterstützung notwendig ist.

Wie oft wird überprüft, ob Pflegegrad 3 noch besteht?

Pflegegrade werden grundsätzlich nicht automatisch überprüft. Die Pflegekasse kann jedoch regelmäßige Kontrollen oder Neubewertungen ansetzen, besonders wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verändert. Angehörige oder Betroffene können jederzeit einen Neuantrag stellen, wenn mehr Unterstützung nötig wird.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit (2023). Pflegebedürftigkeit [Internet]. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit; 2023, abgerufen am 20. August 2025, Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun/pflegebeduerftigkeit.html
  2. Bundesministerium für Gesundheit (2025). Ratgeber Pflege [Internet]. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit; 2025, abgerufen am 20. August 2025, Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_Ratgeber_Pflege.pdf
  3. Bundesministerium für Gesundheit (2025). Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung) [Internet]. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit; 2025, abgerufen am 07. September 2025, Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
  4. Verbraucherzentrale (2025). Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert; 2025, abgerufen am 20. August 2025, Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-13318

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