Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Budget, Zweck & Beantragung

Veröffentlicht am 10.02.2026

Handwerkermaterial liegt auf einem Tisch.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden (teilweise) von der Pflegekasse finanziert. Quelle: Canva.de

Auf den Punkt gebracht 

  • Wenn Umbauten nötig sind, damit die Pflege leichter oder überhaupt erst möglich wird, können Pflegebedürftige dafür einen Zuschuss von ihrer Pflegeversicherung erhalten. 
  • Voraussetzung für den Zuschuss ist ein beliebiger Pflegegrad. 
  • Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt pauschal 4180 Euro pro Person und Maßnahme. 
  • Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, können sie ihre Zuschüsse kombinieren – egal, ob als Paar oder als WG mit bis zu vier Personen. 
  • Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Pflegeversicherung der Maßnahme schriftlich zustimmen, bevor die Umbau-Arbeiten beginnen. 
  • Werden nach einiger Zeit weitere Umbauten nötig, ist dafür ein zweiter Zuschuss möglich. 
  • Im Einzelfall können Pflegebedürftige den Zuschuss auch für einen Umzug in ein barrierefreies Zuhause erhalten. 

Das war schon immer so… 

Es gibt diese Wohnungen und Häuser, die Du als Pflegekraft betrittst und Dich sofort ins vergangene Jahrhundert zurückversetzt fühlst. Unabhängig davon, ob einem persönlich beispielsweise eine Wanne mit moosgrünen Kacheln, dicke Orientteppiche im Wohnzimmer oder schmale Türen mit dunklem Holzrahmen gefallen: Oft sind solche Räume für die Pflege nur bedingt geeignet. Durch die neuen Lebensumstände der Pflegebedürftigen wäre es eigentlich nötig, die Räume – im wahrsten Sinne des Wortes – pflegeleichter zu gestalten. 

Doch das ist gar nicht so einfach. Oft ist die Generation der Über-80-Jährigen nur selten oder sogar nie umgezogen. Sie kennen ihre Wohnräume nur genau so und es fällt schwer, sich etwas anderes vorzustellen. Nicht selten kommen Angehörige dann auf Dich als professionelle Pflegekraft zu und bitten um Deinen Rat: 

  • Wäre eine ebenerdige Dusche nicht viel besser als eine Badewanne, die längst nicht mehr nutzbar ist? 
  • Könnten wir die Türen verbreitern lassen, damit endlich ein Rollator hindurch passt? 
  • Wie können wir Mutter und/oder Vater davon überzeugen, Schwellen und Stolperfallen zu beseitigen, um die Sturzgefahr zu senken? 
  • Welche Umbauten wären nötig, damit die Pflege zuhause nach der Rückkehr aus Krankenhaus oder Reha überhaupt möglich wird? 
  • Wäre alternativ ein Zuschuss für einen Umzug in ein barrierefreies Zuhause möglich, das auch näher bei den Pflegenden gelegen ist? 

Deine Einschätzung kann allen Beteiligten weiterhelfen. Meist weißt du längst, mit welchen Umbauten die Pflege für alle deutlich angenehmer werden würde. Falls die Betroffenen es noch nicht wissen, kannst Du außerdem betonen: Die Pflegeversicherung bezuschusst solche Umbauten. 

Und was viele nicht wissen:
Statt Umbauten kann die Pflegekasse im Einzelfall auch einen Umzug bezuschussen. Dafür müssen Pflegebedürftige nachweisen, dass ein Umbau nicht möglich oder nicht sinnvoll wäre. Das Vorgehen ist das gleiche wie bei den Umbauten. Weil Umbau-Maßnahmen deutlich häufiger vorkommen, schildern wir diese hier im Artikel. 

Anna Liebig

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Wohnraumanpassung: Zuschuss möglich 

Jeder Mensch mit Pflegegrad – egal welchem – kann von seiner Versicherung einen Zuschuss von 4180 Euro bekommen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen: Die Maßnahmen 

  • erleichtern die Pflege und entlasten somit die Pflegenden. 
  • machen die häusliche Pflege überhaupt erst möglich. 
  • ermöglichen eine (wieder) selbstständigere Lebensführung der pflegebedürftigen Person. 

Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch XI, § 40.

Gut zu wissen:
 Bis zu vier Pflegebedürftige können sich zusammentun und somit einen gemeinsamen Zuschuss von bis zu 16.720 Euro von ihren Pflegekassen erhalten, sofern sie gemeinsamen Wohnraum umbauen lassen. 

Korrekte Reihenfolge beachten 

Damit bei Umbau und Zuschüssen alles glatt läuft und Aufwand, Dreck und Kosten sich in Grenzen halten, sollten Pflegebedürftige folgende Schritte kennen und beachten. 

1: Beratung nutzen 

Zunächst müssen Pflegebedürftige einschätzen können, welche Umbauten sinnvoll und zuschussfähig wären. Natürlich kannst Du als Pflegekraft ein paar Hinweise geben. Aber für einen umfassenden Überblick ist eine Wohnberatung unbedingt sinnvoll. In vielen Bundesländern ist das kostenfrei oder mit nur geringer Gebühr möglich. Die passende Wohnberatungsstelle lässt sich online finden. 

Gut zu wissen:
 Manchmal können die Wohnberater:innen passende Handwerksbetriebe aus der Region empfehlen. Alternativ oder zusätzlich gibt es auch online Hilfe für typische Umbauten, etwa bei den Pflegewächtern.

2: Kostenvoranschlag einholen 

Nach der Beratung sollte klar sein, welche Umbauten gewünscht sind. Für diese konkreten Maßnahmen kann eine passende Firma dann ein Angebot mit Kostenvoranschlag erstellen. Der ist wichtig, damit es einen oder mehrere Zuschüsse gibt. 

Gut zu wissen:
 Auch Mieter können den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Bei allem, was die Bausubstanz verändert, brauchen sie allerdings die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Oft erlauben Vermieter entsprechende Umbauten gerne, weil sie den Wert der Wohnung erhöhen. Manchmal beteiligen sie sich auch an den Kosten. 

3: Über Zuschüsse informieren 

Nicht nur die Pflegeversicherung, auch weitere Stellen gewähren Zuschüsse für Umbauten, die die Pflege erleichtern oder Barrieren abbauen. Diese lassen sich oft miteinander kombinieren. Wichtig ist, dass man nicht mehr Zuschüsse beantragt als man Geld ausgibt. Oder anders gesagt: Interessierte sollten sich über weitere Fördervarianten informieren, wenn die geplanten Maßnahmen voraussichtlich teurer sind als die 4180 Euro Zuschuss von der Pflegeversicherung. Bei einem größeren Bad-Umbau ist das beispielsweise schnell der Fall. 

Folgende Stellen gewähren ebenfalls Zuschüsse: 

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau: Investitionszuschuss 455-B für altersgerechte Umbauten 
    Wichtig zu wissen: Die Mittel sind begrenzt und daher nicht jederzeit verfügbar. 
  • Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU: Förderdatenbank mit verschiedenen Schwerpunkten 
Wichtig zu wissen!
Es muss nach Stichwort gefiltert werden, zum Beispiel „barrierefrei“. Manche Angebote gibt es nur in bestimmten Städten oder Regionen. 

4: Anträge stellen 

Sobald klar ist, welche Zuschüsse in Betracht kommen, können die Umbau-Willigen sich die nötigen Anträge besorgen. Das geht meist online oder mit einem Anruf bei der entsprechenden Stelle. Dann heißt es: Alles korrekt ausfüllen, damit möglichst viele Kosten bezuschusst werden. 

Aus einem Förder-Antrag an die Pflegeversicherung muss ersichtlich werden, warum die Umbauten die Pflege erleichtern oder ermöglichen oder die Selbstständigkeit verbessern. Es gibt keine feste Liste an erlaubten Umbauten, sondern die Versicherung entscheidet stets nach Einzelfall. Daher sollte der Antrag immer eine gut formulierte, nachvollziehbare Begründung enthalten. 

Bei folgenden Umbauten ist die Chance sehr hoch, dass sie bezuschusst werden: 

  • Badezimmer: Einbau einer bodengleichen Dusche, Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag, Anbringen von Haltegriffen. 
  • Gesamter Wohnbereich: Türverbreiterungen für beispielsweise Rollatoren, Abbau von Schwellen, Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, rollstuhlgerechter Umbau der Küche. 
  • Sicherheit: Einbau von besserer Beleuchtung und Bewegungsmeldern, Umgestaltung mit hohen Kontrasten für bessere Orientierung, Abbau von Stolperfallen. 
  • Technische Hilfen: Einbau einer (Video-)Gegensprechanlage, Installation einer automatischen Herdabschaltung. 
Tipp:
 Ideal ist es, wenn die Hausarztpraxis bestätigt, dass bestimmte Einschränkungen vorliegen und die Maßnahmen daher für die Pflege nötig sind. 

Die Pflegeversicherung bezuschusst keine Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch, aber nicht wirklich notwendig sind. Teils können dafür aber andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Wenn mehrere Zuschüsse infrage kommen, sollten Interessierte daher immer genau prüfen, was von wem bezuschusst wird und die Anträge möglichst optimal miteinander kombinieren. 

Tipp:
 Bei der idealen Verteilung von Anträgen können Wohnberater:innen oft wertvolle Hinweise geben. 

Ist der Antrag an die Pflegeversicherung ausgefüllt – und gegebenenfalls noch weitere Anträge an andere Förderer – geht es ans Verschicken. Eine Kopie des Kostenvoranschlags sollte stets mitversendet werden.  

Wichtig:
 Die pflegebedürftige Person muss den Antrag selbst stellen und unterschreiben. Angehörige dürfen das nur mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuungspersonen in Vertretung tun. 

Und dann heißt es: Abwarten. 

5a: Rückmeldungen abwarten  

Ganz wichtig ist es, jetzt noch nicht mit den Arbeiten zu starten! Denn die meisten Förderungen, in jedem Fall den Zuschuss von der Pflegeversicherung, gibt es nur dann, wenn die Bewilligung kam, bevor die Handwerker tätig geworden sind. 

Die Pflegeversicherung hat drei Wochen Zeit, um zu antworten. Falls sie für die Entscheidung noch ein Gutachten erstellen muss, verlängert sich die Frist auf insgesamt fünf Wochen. 

Falls die Frist vorbei ist und die Versicherung keinen Grund für eine Verzögerung nennt, gilt der Antrag als genehmigt. In der Regel antwortet die Pflegeversicherung aber in der erforderlichen Zeitspanne. 

5b: Eventuell Widerspruch einlegen 

Manchmal lehnt die Pflegeversicherung einen Zuschuss für Umbauten ab, obwohl Pflegebedürftige sicher waren, dass sie darauf einen Anspruch haben. Die Versicherung muss die Ablehnung begründen. Wenn das nicht nachvollziehbar ist, können gesetzlich Versicherte dagegen binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte gut begründet werden. Dabei können Sozialverbände wie der SoVD oder die Pflegewächter helfen. 

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf einen Widerspruch. Sie können lediglich schriftlich um eine andere Entscheidung bitten. 

Bringen Widerspruch oder schriftliche Bitte keine Änderung, bleibt der Gang vors Sozialgericht. Dabei sollten sich Klagewillige Unterstützung von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin suchen. Gibt das Gericht der pflegebedürftigen Person Recht, muss die Versicherung die Kosten übernehmen. 

6: Umbauten durchführen lassen  

Im Idealfall wird der Zuschuss binnen weniger Wochen bewilligt und die Handwerker können die Umbauten durchführen. In dieser Zeit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Pflegebedürftige bleiben zuhause wohnen und ertragen Lärm und Dreck. Dann kannst Du vielleicht mit ein paar guten Worten zumindest zwischendurch für etwas bessere Stimmung sorgen.

Oder die Pflegebedürftigen ziehen für die Zeit der Arbeiten vorübergehend in ein Pflegeheim und nutzen die Kurzzeitpflege. Falls die betroffene Familie es nicht weiß, sag ihnen am besten rechtzeitig, dass sie für diese Zeit das Entlastungsbudget von bis zu 3539 Euro pro Jahr nutzen können, um die Pflegekosten in der Einrichtung mitzufinanzieren. 

7: Zuschüsse auszahlen lassen 

Je nach Absprache mit der Pflegeversicherung müssen die Pflegebedürftigen entweder die Rechnung für die Umbauten nach Fertigstellung selbst bezahlen und können sich dann den Zuschuss von der Pflegeversicherung überweisen lassen. Oder der Handwerksbetrieb rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. 

Gut zu wissen:
 Wer Umbauten in Eigenleistung durchführt, kann den Zuschuss der Pflegeversicherung nur für die Materialkosten nutzen. Der Arbeitsaufwand wird dann nicht finanziert. 

Zuschüsse von anderen Anbietern muss man einfordern, nachdem die Rechnung bezahlt ist. Dafür ist in der Regel eine Kopie als Nachweis nötig. Die Arbeit der Handwerker sollte daher unbedingt auf Rechnung und per Überweisung bezahlt werden. Eine Zahlung in bar wird nicht akzeptiert. 

Fazit 

Eine pflegeleichte Wohnumgebung kann das Leben von Pflegebedürftigen und Pflegenden deutlich erleichtern. Die Pflegeversicherung bezuschusst entsprechende Umbauten mit 4180 Euro pro Person und Maßnahme, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Weitere Zuschüsse sind zusätzlich möglich. 

Häufige Fragen zu wohnumfelverbessernden Maßnahmen

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? 

Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 1 den Zuschuss erhalten. Er beträgt pauschal bis zu 4180 Euro pro Person und Maßnahme – unabhängig von der Art des Pflegegrads. Bis zu vier Personen, die zusammenleben, können ihre Zuschüsse zusammenlegen und somit maximal 16.720 Euro für einen Umbau von ihren Pflegekassen erhalten. 

Wo lassen sich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen? 

Pflegebedürftige müssen den Zuschuss bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Das nötige Formular gibt es online oder auf telefonische Nachfrage per Post. 

Wie schnell muss der Antrag bearbeitet sein? 

Die Pflegeversicherung hat im Normalfall maximal drei Wochen Zeit, um den Antrag zu bewilligen oder abzulehnen. Nur wenn ein Gutachten für die Entscheidung nötig ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Reagiert sie innerhalb dieser Zeitspanne nicht, gilt der Antrag auch ohne Antwort als bewilligt. 

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen? 

Der Zuschuss ist mehrmals möglich. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die alten Maßnahmen nicht mehr ausreichen, sondern die Gesundheit sich so stark verschlechtert hat, dass neue Umbauten nötig werden. 

Quellen

Sozialgesetzbuch XI, § 40; Abgerufen am: 30. Januar 2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

GKV-Spitzenverband, Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in der Fassung vom 30.09.2024; Abgerufen am: 30. Januar 2026 von https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/wum/20240930_WUM_Empfehlungstext_nach_78_Absatz_2aSGB_XI.pdf

Übersicht: Wohnberatungsstelle finden; Abgerufen am: 30. Januar 2026 von https://www.online-wohn-beratung.de/wohnungsanpassung-barrierefrei-(um-)-bauen/wichtiges-fuer-mieter-eigentuemer-und-bauherren/wohnberatungsstellen/

Sozialgerichtsgesetz, § 84; Abgerufen am: 30. Januar 2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html

Stiftung Warentest, Ratgeber „Sofort Hilfe im Pflegefall“; käuflich unter https://www.test.de/shop/gesundheit-kosmetik/sofort-hilfe-im-pflegefall-sp0692/

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