Urlaubsanspruch: Was Pflegekräfte wissen müssen
Veröffentlicht am 22.07.2025

Pflegekräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Quelle: Canva.de
Ob stationär, ambulant oder im Krankenhaus: Wer in der Pflege arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erholung. Die Urlaubsplanung im Gesundheitswesen kann jedoch schwierig werden. Vom Umfang des Urlaubsanspruchs über den Urlaubsantrag bis hin zum Verfall des Urlaubs gibt es bei Pflegenden häufig Unsicherheiten.
Wie viel Urlaub steht mir eigentlich zu? Und was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde oder spontan einspringen muss? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Urlaubsanspruch in der Pflege.
Gesetzlicher Mindesturlaub - Wie viel Urlaub steht Pflegekräften gesetzlich zu?
Grundsätzlich gilt: Pflegekräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, wenn sie an sechs Tagen pro Woche arbeiten. Das entspricht 4 Wochen Erholungsurlaub (4 Wochen × 6 Tage = 24 Tage). So steht es im § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Wer weniger als sechs Tage arbeitet, bekommt anteilig Urlaubstage. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.
Arbeitest du drei Tage pro Woche, hast du Anspruch auf:
24 Werktage ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Arbeitest du drei Tage pro Woche, hast du Anspruch auf:
24 Werktage ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Aber: Viele Pflegeeinrichtungen orientieren sich an Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen, die oft mehr Urlaubstage gewähren – manchmal bis zu 30 oder sogar 35 Tage jährlich.
TVöD Tarifvertrag: Viele Pflegekräfte haben mehr Anspruch auf Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub ist die unterste Grenze. In der Pflege hast du oft Anspruch auf mehr Urlaubstage, je nachdem, wo du arbeitest und wie du arbeitest. Dieser Mehrurlaub für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst bleibt auch 2025 bestehen. Er sorgt für mehr Erholung und trägt zur besseren Work-Life-Balance bei – gerade in einem Berufsfeld, das körperlich und emotional fordernd ist.
In vielen Pflegeeinrichtungen gilt ein Tarifvertrag (z. B. der TVöD-P) oder eine betriebliche Regelung (AVR - Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas, BAT-KF - Tarif der Diakonie), die deutlich mehr Urlaubstage gewährt – oft 29–30 Tage oder sogar mehr. Im TVöD-P erhalten Beschäftigte 30 Urlaubstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Bei der Caritas (AVR) gibt es ebenfalls bis zu 30 Tage sowie oft sogar Sonderurlaub bei bestimmten Anlässen. Aber auch Einrichtungen ohne Tarifbindung können freiwillig bessere Urlaubsregelungen anbieten – etwa in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Außerdem kannst du – wie oben erwähnt – Zusatzurlaub bekommen, etwa durch Schichtarbeit oder Sonn- und Feiertagsdienste (z. B. durch die PflegeArbbV).
Auf einen Blick: Urlaubsanspruch 2025 nach Wochenarbeitszeit
| Wochenarbeitszeit | Gesetzlicher Mindesturlaub | Urlaub nach TVöD Pflege |
|---|---|---|
| 6-Tage-Woche | 24 Werktage | ca. 30–36 Tage (mit Zusatzurlaub) |
| 5-Tage-Woche | 20 Arbeitstage | 30 Tage |
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Auch Teilzeitkräfte in der Pflege haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser wird jedoch anteilig berechnet. Es zählt dabei die tatsächliche Verteilung der Arbeitstage, nicht die Stunden.
Worauf muss ich als Pflegerkraft im Schichtdienst achten?
Egal ob regelmäßiger Früh- und Spätdienst oder Nachtdienste: Schichtdienst gehört in der Pflege in den meisten Einrichtungen zum Alltag. Das kann die Urlaubsplanung in manchen Fällen komplizierter machen.
Das musst du bei der Planung für deinen Urlaub trotz Schichtdienst beachten:
- Feiertage, an denen du ohnehin nicht arbeiten musst, zählen nicht als Urlaubstage.
- Dein Dienstplan entscheidet, wann du frei hast – und somit, wie viele Urlaubstage du „verbrauchen“ musst. Nur für geplante Arbeitstage musst du Urlaub nehmen.
Beispiel:
Du möchtest eine Woche Urlaub nehmen (Montag bis Sonntag).
Laut deinem Dienstplan hättest du in dieser Woche Montag, Mittwoch und Samstag gearbeitet – an den anderen Tagen wärst du sowieso frei.
Dann musst du nur 3 Urlaubstage beantragen – nicht 7.
Denn Urlaub musst du nur für Tage nehmen, an denen du eigentlich geplant im Dienst wärst.
Wenn du regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeitest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzurlaub – das ist z. B. in der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) geregelt:
- Bei regelmäßigen Sonn- und Feiertagsdiensten: +9 Urlaubstage
- Bei gelegentlicher Arbeit an diesen Tagen: +5 Urlaubstage
Außerdem gibt es auch in Tarifverträgen Zusatzurlaub für:
- Wechselschicht- oder Schichtarbeit
- Nachtarbeit
- besondere Belastungen im Arbeitsalltag
- Bei gelegentlicher Arbeit an diesen Tagen: +5 Urlaubstage
Krank im Urlaub: Das musst du beachten
Wenn du im Urlaub krank wirst, ist das ärgerlich. Es gibt jedoch gute Nachrichten: Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage und du kannst diese nachholen, wenn du:
- sofort zum Arzt gehst und
- dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) holst.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber eingehen.
Dein Urlaub kann nicht aufgrund von Personalmangel gestrichen werden. Denn Erholungsurlaub ist gesetzlich vorgeschrieben. Du hast also ein Recht darauf. Der Arbeitgeber darf bewilligten Urlaub nicht einfach streichen, selbst wenn Personal knapp ist. Nur in extremen Notfällen wie Naturkatastrophen oder Epidemien kann Urlaub verschoben oder abgebrochen werden.
Urlaub in der Pflege - Tipps für die Urlaubsplanung
- Lass dir frühzeitig den Dienstplan geben und plane deinen Urlaub gemeinsam mit dem Team, damit keine Engpässe entstehen.
- Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Bleibt etwas übrig, kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch in der Pflege
Wann verfällt mein Urlaub?
Der gesetzliche Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Wird er nicht genommen, verfällt er zum 31. März des Folgejahres – es sei denn, du konntest den Urlaub aus gesundheitlichen oder dringenden betrieblichen Gründen nicht nehmen.
Wichtig: In vielen Einrichtungen gilt zusätzlich eine Tarifregelung, die großzügiger sein kann. Auch hier gilt: Urlaub rechtzeitig beantragen und dokumentieren, warum er nicht genommen wurde, wenn du ihn ins neue Jahr mitnehmen willst.
Wie viele Urlaubstage bekommt man in der Pflege?
Das kommt darauf an, wo und wie du arbeitest:
- Gesetzlich geregelt:
- 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
- TVöD-P (Tarifvertrag Pflege):
- In der Regel 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
- Zusatzurlaub:
- Für Schicht-, Nacht-, oder Feiertagsarbeit möglich
- Z. B. bis zu 9 zusätzliche Tage durch die PflegeArbbV
Insgesamt können Pflegekräfte – je nach Tätigkeit und Tarif – deutlich über 30 Urlaubstage pro Jahr erhalten.
Wie viel Urlaub steht Pflegekräften bei einer 5-Tage-Woche zu?
Gesetzlich steht Pflegekräften mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Dem TVöD Pflege oder ähnlichen Tarifverträgen zufolge haben Pflegekräfte allerdings Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Zusätzlich können Zusatzurlaubstage beispielsweise bei Schichtarbeit oder Sonn- und Feiertagsdiensten anfallen. Wenn du also z. B. in einem Krankenhaus im öffentlichen Dienst arbeitest, stehen dir oft mehr als 30 Urlaubstage jährlich zu.
Wer hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub?
Du hast in der Regel Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr, wenn:
- Du nach Tarifvertrag arbeitest, z. B. TVöD-P, AVR (Caritas) oder BAT-KF (Diakonie)
- Du eine 5-Tage-Woche hast (bei 6-Tage-Woche werden die Urlaubstage entsprechend angepasst)
- Dein Arbeitgeber freiwillig mehr Urlaub gewährt (z. B. über den Arbeitsvertrag)
Auch einige private Pflegeeinrichtungen orientieren sich an tariflichen Urlaubsregelungen.
Wie berechnet man den Urlaub in der Pflege?
Die Formel für den gesetzlichen Mindesturlaub lautet:
Urlaubstage = 24 Werktage ÷ 6 × tatsächliche Arbeitstage pro Woche
Beispiele:
- 5-Tage-Woche → 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage
- 3-Tage-Woche → 24 ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage
Bei tariflich geregeltem Mehrurlaub rechnest du mit 30 Tagen statt 24:
- 5-Tage-Woche (TVöD-P) → 30 Tage
- 4-Tage-Woche → 30 ÷ 5 × 4 = 24 Tage Urlaub
Wichtig: Entscheidend ist, wie viele Tage du tatsächlich arbeitest, nicht die Wochenstundenzahl.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Pflegebranche > Mindestlohn. Abgerufen am 22. Juli 2025, von: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a763-ml-pflegebranche-broschuere-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=11
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Pflegepolitik > Digitalisierung in der Pflege. Abgerufen am 09. Juli 2025, von: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/pflegepolitik/++co++b83195ba-cef4-11e7-85f9-525400423e78
- SpringerPflege. Altenpflege > Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub ab September. Abgerufen am 09. Juli 2025, von: https://www.springerpflege.de/altenpflege/hoehere-mindestloehne-und-mehr-urlaub-ab-september/20112614











