
Laura Knops
ChefredaktionViele Pflegekräfte müssen tagtäglich mit den beruflichen Belastungen des Pflegeberufs umgehen. Körperlich anstrengende Tätigkeiten, Zeitdruck oder emotional herausfordernde Situationen gehören für viele zum Arbeitsalltag. Trotzdem erleben Pflegekräfte ihren Beruf besonders häufig als wichtig und gesellschaftlich bedeutsam. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Doch was belastet Pflegekräfte besonders – und welche Unterschiede gibt es zwischen Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege?
Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Caritas bilden das tarifliche Fundament für die Bezahlung und Arbeitsbedingungen in zahlreichen sozialen und pflegerischen Einrichtungen der Caritas. Sie regeln, wie viel Mitarbeiter:innen in den verschiedenen Berufsgruppen verdienen, welche Entgeltgruppen es gibt und wie sich das Gehalt zusammensetzt – inklusive Sonderzahlungen und Zuschlägen. In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die Gehaltstabellen für 2026 und die Grundlagen der Eingruppierung.
In zehn Jahren kann sich in einem Beruf viel verändern. Für die Pflege gilt das ganz besonders: Seit 2015 haben Reformen die Ausbildung, Bezahlung und beruflichen Möglichkeiten verändert. Gleichzeitig haben die COVID-19-Pandemie, der demografische Wandel und der anhaltende Fachkräftemangel bestehende Probleme deutlicher sichtbar gemacht.
Seit dem 1. Mai 2026 verdienen Pflegekräfte im TVöD-P mehr. Die Tabellenentgelte wurden im zweiten Schritt des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen um 2,8 Prozent erhöht. Bereits zum 1. April 2025 waren die Gehälter um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, gestiegen. Damit gelten seit Mai 2026 neue Tabellenwerte für die Pflege-Entgeltgruppen P5 bis P16. Wie hoch das Gehalt aktuell ausfällt, hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Zusätzlich zum Tabellenentgelt können unter anderem Pflege-, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit hinzukommen.
Krebs zählt zu den häufigsten Erkrankungen unserer Zeit und stellt sowohl Betroffene als auch die Medizin vor große Herausforderungen. Dabei spielt die Onkologie, die Wissenschaft von den Tumorerkrankungen, eine zentrale Rolle. Sie umfasst nicht nur die Diagnose und Behandlung von Krebs, sondern auch die Vorsorge, die Nachsorge und die Unterstützung von Patient:innen in jeder Krankheitsphase.
Die Entgeltgruppe P10 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) gehört zu den höchsten Vergütungsgruppen im Pflegebereich. Sie ist für besonders qualifizierte Fachkräfte mit herausgehobener Verantwortung vorgesehen, die sowohl pflegerische als auch organisatorische Leitungsaufgaben übernehmen. Häufig sind hier Beschäftigte zu finden, die über eine fundierte Fachausbildung, zusätzliche Qualifikationen und langjährige Berufserfahrung verfügen.
In der Entgeltgruppe P9 des TVöD-P liegt das Tabellenentgelt seit dem 1. Mai 2026 zwischen 3.992,39 € und 4.662,42 € brutto im Monat. P9 umfasst die Stufen 2 bis 6 und kommt für Pflegebeschäftigte infrage, deren übertragene Tätigkeiten die tariflichen Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen – etwa bei bestimmten Fach- oder Leitungsaufgaben. Zusätzlich zum Tabellenentgelt können unter den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen unter anderem die Pflegezulage sowie Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit hinzukommen.
Die Entgeltgruppe P6 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) richtet sich insbesondere an Pflegehilfskräfte mit entsprechender Qualifikation sowie Beschäftigte, deren Tätigkeiten den tariflichen Eingruppierungsmerkmalen der Entgeltgruppe P6 entsprechen. Sie bietet ein tariflich geregeltes Grundgehalt, regelmäßige Stufenaufstiege und – je nach Tätigkeit – zusätzliche Zulagen.
In der Entgeltgruppe P5 des TVöD-P liegt das Tabellenentgelt seit dem 1. Mai 2026 zwischen 2.907,18 € und 3.629,25 € brutto im Monat. In Stufe 1 beträgt das Gehalt 2.907,18 €, in der höchsten Stufe 6 sind es 3.629,25 € brutto monatlich.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Pflege (kurz: TVöD Pflege) gilt für professionell Pflegende in öffentlichen Einrichtungen von Bund und Kommunen. Konkret betrifft der TVöD Pflege alle Pflegefachkräfte, die in einem Krankenhaus, in einer Psychiatrie oder in der Altenpflege beschäftigt sind. Vorausgesetzt, die jeweilige Einrichtung befindet sich in öffentlicher Hand. Der TVöD Pflege regelt neben Gehalt und Sonderzahlungen in der Pflege auch Themen wie Überstunden, Bereitschaftsdienste, Urlaub sowie Arbeitszeiterfassung.