Als deutsche Pflegefachkraft im EU-Ausland arbeiten
Veröffentlicht am 03.04.2025

Die Arbeit im Ausland bringt viele neue Einblicke. Quelle: canva.com
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, als Pflegefachkraft im Ausland zu arbeiten? Vielleicht träumst du von neuen beruflichen Herausforderungen, besseren Arbeitsbedingungen oder einfach einem Tapetenwechsel? Viele Pflegekräfte in Deutschland spielen mit dem Gedanken, ihre Fähigkeiten in einem anderen Land einzusetzen – sei es für ein paar Jahre oder sogar dauerhaft. Dafür bietet sich die EU besonders an, weil du hier deutlich weniger Voraussetzungen erfüllen musst als in Drittländern. Doch wo fängst du an? Welche Länder sind besonders attraktiv? Und welche bürokratischen Hürden gilt es zu meistern? In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten dir offenstehen und wie du den Schritt ins EU-Ausland erfolgreich meisterst.
Kann man als deutsche Pflegefachkraft im EU-Ausland arbeiten?
Ja, als deutsche Pflegefachkraft kannst du grundsätzlich in jedem EU-Land arbeiten. Dank der EU-weiten Anerkennung von Berufsqualifikationen ist der Wechsel in ein anderes Mitgliedsland erleichtert, allerdings gibt es je nach Land unterschiedliche Voraussetzungen. Oft sind ein anerkannter Berufsabschluss, Sprachkenntnisse und eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Mit den richtigen Schritten kannst du deine Karriere international weiterentwickeln und spannende Erfahrungen in einem neuen Arbeitsumfeld sammeln – sei es in einem modernen Krankenhaus in Skandinavien, einer privaten Pflegeeinrichtung in Spanien oder einem Altersheim in den Niederlanden. Dein Beruf bietet dir die Möglichkeit, neue Kulturen kennenzulernen und beruflich zu wachsen!
In welchen EU-Ländern kann eine deutsche Pflegefachkraft arbeiten? Die beliebtesten Länder
Grundsätzlich kannst du als deutsche Pflegefachkraft in jedem EU-Mitgliedstaat arbeiten. Die Anerkennung des Berufsabschlusses erfolgt in vielen Ländern automatisch oder über ein vereinfachtes Verfahren. Allerdings variieren die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, von Land zu Land. Hier ein Überblick über die beliebtesten Zielländer für deutsche Pflegekräfte:

Anna Liebig
Pflegia KarriereberaterinUnsicher? Wir beraten dich kostenlos zu deinem nächsten Karriereschritt
Unsere Karriereberater finden passende Jobs für dich – und melden sich persönlich bei dir zurück.- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Persönliche Beratung statt Bewerbungsstress
- Wir finden passende Jobs für dich
- Schneller Rückruf
1. Österreich
Voraussetzungen:
- Registrierung im österreichischen Gesundheitsberufsregister: www.gesundheit.gv.at
- Nachweis von Deutschkenntnissen (mindestens B2)
Kernvorteile:
- Sehr ähnliche Pflege- und Gesundheitssysteme
- Keine großen kulturellen oder sprachlichen Hürden
Herausforderungen:
- Anerkennungsverfahren kann einige Monate dauern
Gehalt:
- Einstiegsgehalt: ca. 2.500 – 3.200 € brutto/Monat
- Mit Berufserfahrung: bis zu 3.800 € brutto/Monat
2. Schweiz (nicht EU, aber oft gefragt)
Voraussetzungen:
- Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK): www.redcross.ch
- Deutschkenntnisse (B2) oder Französischkenntnisse (je nach Kanton)
- Arbeitsbewilligung erforderlich (mehr dazu erfährst du unten)
Kernvorteile:
- Sehr hohes Gehalt und attraktive Arbeitsbedingungen
- Hoher Fachkräftebedarf
Herausforderungen:
- Hohe Lebenshaltungskosten
Gehalt:
- Einstiegsgehalt: ca. 5.000 – 6.500 CHF brutto/Monat (ca. 5.300 – 6.900 €)
- Mit Berufserfahrung: bis zu 7.500 CHF brutto/Monat (ca.8.000 €)
3. Niederlande
Voraussetzungen:
- Registrierung im BIG-Register: www.bigregister.nl
- Nachweis von Niederländischkenntnissen (B1 oder höher)
Kernvorteile:
- Flache Hierarchien, moderne Arbeitsbedingungen
- Hoher Bedarf an Pflegekräften
Herausforderungen:
Niederländisch ist Pflicht, viele Arbeitgeber erwarten B2
Gehalt:
- Einstiegsgehalt: ca. 2.300 – 2.800 € brutto/Monat
- Mit Berufserfahrung: bis zu 3.500 € brutto/Monat
4. Spanien
Voraussetzungen:
- Anerkennung des Berufsabschlusses durch das spanische Gesundheitsministerium: www.mscbs.gob.es
- Nachweis von Spanischkenntnissen (B1/B2)
Kernvorteile:
- Günstige Lebenshaltungskosten (im Durchschnitt 20–30 % günstiger als in Deutschland)
- Mediterranes Klima, hoher Freizeitwert
Herausforderungen:
- Geringere Gehälter als in Deutschland
- Anerkennung kann länger dauern
Gehalt:
- Einstiegsgehalt: ca. 1.500 – 2.000 € brutto/Monat
- Mit Berufserfahrung: bis zu 2.500 € brutto/Monat
5. Skandinavien (Schweden, Norwegen, Dänemark)
Voraussetzungen:
- Registrierung bei den nationalen Gesundheitsbehörden:
- Schweden: www.socialstyrelsen.se
- Norwegen: www.helsedirektoratet.no
- Dänemark: www.stps.dk
- Sprachtest oder Sprachkurs (z. B. Schwedisch B2/C1)
Kernvorteile:
- Hohe Gehälter, sehr gute Arbeitsbedingungen
- Work-Life-Balance und moderne Pflegeansätze
Herausforderungen:
- Intensives Sprachstudium erforderlich
- Bürokratische Prozesse können aufwendig sein
Gehalt:
- Schweden: ca. 2.800 – 3.800 € brutto/Monat
- Norwegen: ca. 3.500 – 4.800 € brutto/Monat
- Dänemark: ca. 3.000 – 4.500 € brutto/Monat
6. Frankreich
Voraussetzungen:
- Anerkennung durch die nationale Gesundheitsbehörde: www.ordre-infirmiers.fr
- Nachweis von Französischkenntnissen (B2)
Kernvorteile:
- Gute Bezahlung, besonders in öffentlichen Einrichtungen
- Möglichkeit, in Grenznähe zu Deutschland zu arbeiten
Herausforderungen:
- Anerkennung kann mehrere Monate dauern
Gehalt:
- Einstiegsgehalt: ca. 2.200 – 2.800 € brutto/Monat
- Mit Berufserfahrung: bis zu 3.500 € brutto/Monat
Als deutsche Pflegefachkraft im EU-Ausland arbeiten - Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Anforderungen für deutsche Pflegefachkräfte im EU-Ausland unterscheiden sich je nach Land. In diesem Abschnitt gehen wir detailliert auf die wichtigsten Voraussetzungen für die beliebtesten Zielländer ein.
1. Anerkennung des Berufsabschlusses
In den meisten EU-Ländern wird die deutsche Pflegeausbildung anerkannt, doch du musst den Abschluss offiziell registrieren lassen. Rufe hierzu die unten genannten Webseiten auf und folge den Anweisungen:
Wo beantrage ich die Anerkennung?
- Österreich: www.gesundheit.gv.at
- Schweiz: www.redcross.ch
- Niederlande: www.bigregister.nl
- Spanien: www.mscbs.gob.es
- Frankreich: www.ordre-infirmiers.fr
- Schweden: www.socialstyrelsen.se
- Norwegen: www.helsedirektoratet.no
- Dänemark: www.stps.dk
Bearbeitungsdauer:
- 4 Wochen bis 6 Monate, je nach Land und Behörde (frage im Zweifel bei der jeweiligen Behörde nach, mit welcher Bearbeitungszeit Du rechnen musst)
Kosten:
- Zwischen 100 € und 600 €
2. Sprachkenntnisse – Welche Tests werden anerkannt?
Jedes Land hat eigene Sprachvorgaben. In der Regel muss ein B2-Niveau nachgewiesen werden, einige Länder verlangen sogar C1.
Sprachkenntnis-Anforderungen im Ausland
| Land | Mindestniveau | Anerkannte Sprachzertifikate |
|---|---|---|
| Österreich | B2 | Goethe-Zertifikat, ÖSD, Telc B2 |
| Schweiz | B2 (je nach Kanton) | Goethe-Zertifikat, ÖSD, Telc B2, DELF B2 (französische Kantone) |
| Niederlande | B1/B2 | NT2-Zertifikat |
| Spanien | B1/B2 | DELE B2 |
| Frankreich | B2 | DELF B2 |
| Schweden | B2/C1 | Swedex B2, Tisus-Test |
| Norwegen | B2/C1 | Norskprøve B2, Bergenstest |
| Dänemark | B2 | Studieprøven |
Wo kann ich Sprachprüfungen ablegen?
- Goethe-Institut: www.goethe.de
- Telc Prüfungen: www.telc.net
- IELTS (Englisch): www.ielts.org
- DELE Spanisch: www.dele.org
Vorbereitungsmöglichkeiten:
- Online-Kurse: Babbel, Duolingo, Deutsche Welle
- Intensivkurse: Volkshochschulen, Sprachschulen im Zielland
Tipp: Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten für Sprachkurse oder bieten Sprachförderprogramme an. Sprich Deinen Arbeitgeber bei Interesse an!
3. Registrierung bei der Gesundheitsbehörde
Viele Länder verlangen eine Registrierung in einem nationalen Pflege- oder Gesundheitsregister, bevor du arbeiten darfst.
| Land | Erforderliche Registrierung | Webseite |
|---|---|---|
| Österreich | Gesundheitsberuferegister | www.gesundheit.gv.at |
| Niederlande | BIG-Register | www.bigregister.nl |
| Frankreich | Nationaler Pflegeverband | www.ordre-infirmiers.fr |
| Schweiz | Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) | www.redcross.ch |
| Skandinavien | Gesundheitsregister der jeweiligen Länder | Siehe oben |
Erforderliche Unterlagen:
- Anerkennungsbescheid des Berufsabschlusses
- Sprachzertifikat (mind. B2)
- Polizeiliches Führungszeugnis: Das polizeiliche Führungszeugnis kann online über das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) oder vor Ort im Bürgeramt deines Wohnortes beantragt werden. Die Kosten betragen 13 €, und die Bearbeitungszeit liegt bei etwa 1–2 Wochen.
- Gesundheitszeugnis: Ein Gesundheitszeugnis (ärztliches Attest) kann beim Hausarzt/der Hausärztin oder einem Betriebsarzt/einer Betriebsärztin beantragt werden und beinhaltet meist eine Untersuchung auf Infektionskrankheiten. In einigen Ländern gibt es spezielle Anforderungen – Infos dazu gibt es bei der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Ziellandes. Frage hier im Zweifel nach und besprich auch mit deinem Arzt/deiner Ärztin, für welches Land das Gesundheitszeugnis ausgestellt wird.
Die Registrierung dauert je nach Land zwei bis zwölf Wochen, daher sollte sie frühzeitig beantragt werden.
4. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (nur für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz)
Falls du in einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz arbeiten möchtest, brauchst du eine Arbeitsbewilligung. Diese wird oft vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt. Du musst also nur deinen Arbeitgeber darauf ansprechen, die Beantragung aber nicht selbst durchführen.
Pflegefachkräfte aus Deutschland, die in einem EU-Land arbeiten möchten, benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, da innerhalb der EU die Freizügigkeit für Arbeitnehmer gilt. In Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder Norwegen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Hier gehst du so vor:
1. Antrag bei der zuständigen Behörde stellen
- Schweiz: Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde (www.sem.admin.ch)
- Norwegen: Registrierung beim UDI (Utlendingsdirektoratet) (www.udi.no)
- Dänemark: Antrag bei der dänischen Einwanderungsbehörde SIRI (www.nyidanmark.dk)
2. Erforderliche Unterlagen einreichen
Je nach Land können folgende Dokumente verlangt werden:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag oder Jobzusage
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (falls verlangt)
- Meldebescheinigung der neuen Wohnadresse: Die Meldebescheinigung erhält man nach der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro des neuen Wohnortes. In den meisten Ländern muss dies innerhalb von 1–3 Monaten nach Einreise erfolgen. Dafür benötigt man oft einen Mietvertrag oder eine Wohnungsbestätigung des Vermieters.
- Krankenversicherungsnachweis (besonders wichtig in der Schweiz): Der Nachweis wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ausgestellt und bestätigt, dass man im Zielland krankenversichert ist. In EU-Ländern kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorübergehend als Nachweis dienen. Wer eine lokale Versicherung abschließt, erhält den Nachweis direkt von der neuen Krankenversicherung.
3. Aufenthaltstitel erhalten
- Nach Prüfung der Unterlagen wird die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt (Dauer: zwischen 2 Wochen und 3 Monaten).
- In der Schweiz gibt es verschiedene Aufenthaltstitel:
- B-Bewilligung: 5 Jahre gültig, für unbefristete Arbeitsverhältnisse
- L-Bewilligung: 1 Jahr gültig, für befristete Arbeitsverträge
4. Regelmäßige Verlängerung beachten
- Aufenthaltsgenehmigungen sind oft befristet (meist 1–5 Jahre).
- Eine Verlängerung sollte mindestens 2–3 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Für genaue Infos empfiehlt es sich, die Webseite der Migrationsbehörde des jeweiligen Landes zu besuchen oder sich direkt bei der Botschaft oder einem Konsulat zu erkundigen.
Häufige Fragen zur Arbeit als Pflegefachkraft im EU-Ausland
Muss ich meine deutsche Pflegeausbildung im EU-Ausland anerkennen lassen?
Innerhalb der EU wird die generalistische Pflegeausbildung in der Regel automatisch anerkannt. Dennoch kann es je nach Land erforderlich sein, dich bei der zuständigen Pflegekammer oder Behörde zu registrieren.
In welchen EU-Ländern arbeiten deutsche Pflegekräfte besonders häufig?
Viele Pflegefachkräfte gehen z. B. nach Österreich, in die Schweiz (kein EU-Land, aber häufig gewählt), die Niederlande, Skandinavien oder Spanien. Ausschlaggebend sind oft Sprache, Gehalt und Arbeitsbedingungen.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für die Arbeit im Ausland?
Das hängt vom Land ab. Meist wird mindestens Niveau B1–B2 der Landessprache verlangt. In der direkten Patientenversorgung ist B2 oft Voraussetzung, besonders in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden.
Kann ich im Ausland auch ohne EU-Staatsbürgerschaft als Pflegekraft arbeiten?
Ja, aber deutlich schwieriger. Personen außerhalb der EU benötigen meist ein Visum, eine anerkannte Qualifikation und einen konkreten Arbeitsvertrag. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land stark.
Wird meine Berufserfahrung aus dem Ausland später in Deutschland anerkannt?
Ja. Berufserfahrung innerhalb der EU wird in der Regel anerkannt, wenn du zurück nach Deutschland gehst. Wichtig sind Nachweise wie Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen.
Kann ich als Pflegefachkraft nur vorübergehend ins EU-Ausland gehen?
Ja. Viele Pflegekräfte arbeiten zeitlich befristet im Ausland (z. B. 1–3 Jahre) und kehren anschließend zurück. Innerhalb der EU bleibt die Mobilität sehr flexibel.
Was muss ich bei der Sozialversicherung beachten?
In der EU gilt das Prinzip: Du bist immer nur in einem Land sozialversichert. Meist ist das das Land, in dem du arbeitest. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dort geregelt.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit. (o. D.). Startseite. Abgerufen am 29. März 2025, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de
- Europäische Kommission. (o. D.). Europäisches Berufsanerkennungsportal. Abgerufen am 29. März 2025, von https://ec.europa.eu Bundesamt für Justiz. (o. D.).
- Führungszeugnis – Informationen und Beantragung. Abgerufen am 29. März 2025, von https://www.bundesjustizamt.de
- Staatssekretariat für Migration (SEM). (o. D.). Ausweis B EU/EFTA: Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen. Abgerufen am 29. März 2025, von https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html











