Pflegefachperson (Krankenpfleger/Krankenschwester): Gehalt
Veröffentlicht am 20.08.2025

Du denkst darüber nach, Pflegefachperson zu werden, vielleicht als Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Altenpfleger:in oder Kinderkrankenpfleger:in? Dann ist eine der ersten Fragen fast immer: „Was verdiene ich eigentlich?“
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Schließlich möchtest du wissen, ob sich der Beruf nicht nur aus Leidenschaft, sondern auch finanziell lohnt. In der Pflege geht es nicht nur darum, Menschen zu helfen, sondern auch darum, ein sicheres Einkommen zu haben, von dem du gut leben kannst. Genau hier setzen wir an: Wir schauen uns an, was Pflegefachpersonen in Deutschland verdienen und räumen mit Zahlenwirrwarr und Fachbegriffen auf, damit du genau weißt, was am Ende des Monats wirklich auf deinem Konto landet.
Pflegefachperson Gehalt nach der Ausbildung
Einstiegsgehalt als Pflegefachperson
Wenn du deine Ausbildung zur Pflegefachperson abgeschlossen hast und in den Beruf einsteigst, kannst du mit einem Bruttogehalt zwischen etwa 3.300 und 3.800 Euro pro Monat rechnen. Dieses Einstiegsgehalt hängt vor allem davon ab, wo du arbeitest und unter welchem Tarifvertrag oder welchen Vertragsbedingungen du eingestellt bist.
In vielen Fällen liegt das Gehalt direkt nach der Ausbildung im Bereich von rund 3.400 Euro brutto monatlich. Bei einigen Arbeitgebern, insbesondere im öffentlichen Dienst, kann es etwas höher ausfallen, während es in privaten Einrichtungen oft etwas darunter liegt.

Anna Liebig
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Unterschiede: Tarifvertrag (öffentlicher Dienst) vs. private Einrichtungen
Wie viel du als Pflegefachperson verdienst, hängt stark davon ab, bei welchem Arbeitgeber du angestellt bist. Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob für dich ein Tarifvertrag gilt.
Ein Tarifvertrag ist im Grunde eine Art „offizieller Gehalts- und Arbeitsplan“. Er wird zwischen Gewerkschaften (die die Interessen der Beschäftigten vertreten) und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden (z. B. Städte, Krankenhäuser oder Pflegeheimbetreiber) ausgehandelt. Darin steht ganz genau:
- Wie hoch dein Gehalt zu Beginn ist.
- In welchen Zeitabständen dein Gehalt automatisch steigt.
- Wie viele Urlaubstage dir zustehen.
- Welche Zuschläge du bekommst, z. B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit.
- Ob es Extra-Zahlungen gibt, z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Im öffentlichen Dienst (also zum Beispiel in kommunalen Krankenhäusern) wirst du in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Das bedeutet: Dein Gehalt ist fest in einer Tabelle geregelt, steigt automatisch mit den Berufsjahren und du bekommst in der Regel zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Direkt nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt hier meist im oberen Bereich der genannten Spanne, also eher bei 3.500 bis 3.800 Euro brutto im Monat.
In kirchlichen Einrichtungen (beispielsweise Caritas oder Diakonie) orientiert sich das Gehalt oft an ähnlichen Tarifen wie im öffentlichen Dienst, kann aber leicht variieren.
In privaten Einrichtungen gibt es häufig keinen festen Tarifvertrag. Das heißt: Dein Gehalt wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Hier kann der Einstieg etwas niedriger ausfallen, zum Beispiel um die 3.300 bis 3.500 Euro brutto. Gleichzeitig kann es aber auch Ausnahmen geben, wenn ein privater Träger besonders gute Konditionen bietet, um Personal zu gewinnen.
Typische Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst (TVöD)
Wenn du als Pflegefachperson im öffentlichen Dienst arbeitest, gilt für dich in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), genauer gesagt die spezielle Tabelle für den Pflegedienst. Diese Tabelle teilt die Gehälter in Entgeltgruppen und Stufen ein:
- Entgeltgruppe: Hier wird festgelegt, welche Ausbildung und Qualifikation du hast. Als fertig ausgebildete Pflegefachperson steigst du normalerweise in der Entgeltgruppe P7 oder P8 ein.
- Stufe: Das sind Gehaltsstufen innerhalb deiner Entgeltgruppe, die sich nach deiner Berufserfahrung richten. Je länger du im Job bist, desto höher steigst du und desto mehr verdienst du automatisch.
So funktioniert das Stufensystem:
- Stufe 1: Einstieg direkt nach der Ausbildung.
- Stufe 2: Nach einem Jahr in Stufe 1.
- Stufe 3: Nach zwei weiteren Jahren.
- Stufe 4: Nach drei weiteren Jahren.
- Stufe 5: Nach vier weiteren Jahren.
- Stufe 6: Nach fünf weiteren Jahren.
Das heißt: Wenn du durchgehend im Beruf bleibst, steigst du etwa alle zwei bis fünf Jahre automatisch in die nächste Stufe auf, ganz ohne extra zu verhandeln.
Beispiel 2025 für Entgeltgruppe P7 (Vollzeit, 39 Stunden/Woche):
- Stufe 1: ca. 3.500 € brutto pro Monat
- Stufe 2: ca. 3.700 € brutto
- Stufe 3: ca. 3.900 € brutto
- Stufe 4: ca. 4.100 € brutto
- Stufe 5: ca. 4.300 € brutto
- Stufe 6: ca. 4.400 € brutto
Das bedeutet: Allein durch Berufserfahrung kannst du in den ersten zehn bis zwölf Jahren mehrere Hundert Euro brutto pro Monat mehr verdienen, ganz ohne Weiterbildung oder Arbeitsplatzwechsel.
Einflussfaktoren auf dein Gehalt als Pflegefachperson
Erfahrung & Berufsjahre
In der Pflege spielt deine Berufserfahrung eine große Rolle für dein Gehalt, egal, ob du nach einem Tarifvertrag bezahlt wirst oder in einer privaten Einrichtung arbeitest. Je länger du im Beruf bist, desto wertvoller wird dein Wissen und deine Routine, und genau das spiegelt sich auch im Einkommen wider.
Im öffentlichen Dienst ist dieser Zusammenhang sehr klar geregelt: Du steigst mit zunehmenden Berufsjahren automatisch in höhere Gehaltsstufen auf (wie wir eben beim TVöD gesehen haben). Das kann bedeuten, dass dein Gehalt nach zehn Jahren Berufserfahrung mehrere Hundert Euro höher ist als zu Beginn.
Auch in privaten Einrichtungen kann Berufserfahrung einen Unterschied machen. Dort ist es allerdings oft nicht automatisch geregelt, sodass du dann aktiv mit deinem Arbeitgeber über Gehaltserhöhungen sprechen musst. Manche privaten Arbeitgeber orientieren sich trotzdem an Tarifstufen, um attraktiv zu bleiben, andere legen individuelle Gehaltssteigerungen fest.
Arbeitsort – Unterschiede zwischen Bundesländern
Nicht überall in Deutschland verdienen Pflegefachpersonen gleich viel. Dein Wohn- und Arbeitsort kann einen deutlichen Unterschied im Gehalt machen, selbst bei gleicher Ausbildung und gleicher Arbeitszeit.
Im öffentlichen Dienst ist das Grundgehalt zwar bundesweit im Tarifvertrag festgelegt, aber es gibt Unterschiede bei den Zuschlägen und bei den Lebenshaltungskosten. Zum Beispiel kann es in teuren Regionen wie München sinnvoll sein, dass Arbeitgeber zusätzliche Zulagen zahlen, um den höheren Miet- und Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
In privaten Einrichtungen sind die Unterschiede oft noch größer. In einigen Bundesländern, vor allem im Westen und Süden Deutschlands, liegen die Gehälter tendenziell höher. In ostdeutschen Bundesländern kann der Einstieg teilweise einige Hundert Euro brutto pro Monat niedriger ausfallen. Das liegt unter anderem daran, dass dort insgesamt die Löhne in vielen Branchen niedriger sind, nicht nur in der Pflege.
Schichtzulagen – Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
In der Pflege läuft die Arbeit rund um die Uhr, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Damit sich diese besonderen Arbeitszeiten auch finanziell lohnen, gibt es Schichtzulagen. Das sind Zusatzbeträge, die du zu deinem normalen Gehalt bekommst, wenn du zu diesen Zeiten arbeitest.
Die Höhe der Zulagen ist im Tarifvertrag (zum Beispiel TVöD) oder in internen Regelungen des Arbeitgebers festgelegt. Typische Beispiele im öffentlichen Dienst:
- Nachtarbeit (meist zwischen 21 Uhr und 6 Uhr): etwa 25 % Zuschlag auf den Stundenlohn.
- Sonntagsarbeit: etwa 25 % Zuschlag.
- Feiertagsarbeit: oft 35 % Zuschlag, manchmal sogar mehr.
- Heiligabend oder Silvester (ab einer bestimmten Uhrzeit): teilweise bis zu 50 % Zuschlag.
Diese Zulagen werden zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und können je nach Schichtplan einen deutlichen Unterschied machen. Wenn du zum Beispiel regelmäßig Nachtschichten übernimmst, kann das deinen Monatsverdienst um mehrere Hundert Euro erhöhen.
In privaten Einrichtungen gibt es ebenfalls häufig Zulagen, aber deren Höhe kann stark variieren. Hier lohnt es sich, bei der Bewerbung gezielt nachzufragen.
Gehalt als Pflegefachperson – brutto vs. netto
Wenn du eine Stellenanzeige liest oder mit deinem zukünftigen Arbeitgeber über dein Gehalt sprichst, ist fast immer vom Bruttogehalt die Rede. Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag, den dein Arbeitgeber dir für deine Arbeit zahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Es ist also sozusagen der „große Topf“, aus dem noch verschiedene Beträge entnommen werden, bevor das Geld tatsächlich auf deinem Konto landet.
Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf deinem Bankkonto ankommt, also das Geld, über das du im Alltag frei verfügen kannst. Um vom Brutto- zum Nettogehalt zu kommen, werden zunächst Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Du kannst dir das so vorstellen: Dein Bruttogehalt ist wie ein ganzer Kuchen. Bevor du ihn essen kannst, werden mehrere Stücke abgeschnitten für Steuern, für die Krankenversicherung, für die Rentenversicherung und andere Pflichtabgaben. Was übrig bleibt, ist dein „Netto-Kuchen“ – und nur den kannst du selbst aufessen.
Wie groß dein Nettogehalt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Steuerklasse (z. B. ob du ledig oder verheiratet bist).
- Kirchensteuerpflicht (wenn du Mitglied einer Kirche bist, zahlst du Kirchensteuer).
- Anzahl der Kinder (Kinderfreibeträge können deine Steuer senken).
- Bundesland (weil die Kirchensteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist).
Gehalt brutto vs. netto - Beispielrechnungen
Lass uns nun einen Blick auf konkrete Beispielrechnungen werfen. Diese Zahlen sind lediglich Beispiele, weshalb deine individuelle Situation anders ausfallen kann. Dein persönliches Nettogehalt kannst du mit Brutto-netto-Rechnern herausfinden, die du online kostenlos nutzen kannst.
| Steuerklasse | Situation | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| I | Ledig, kinderlos, keine Kirche | 3.500 € | 2.380 € |
| I | Ledig, kinderlos, mit Kirche | 3.500 € | 2.347 € |
| III | Verheiratet, Partner ohne Einkommen | 3.500 € | 2.610 € |
| IV | Verheiratet, beide arbeiten | 3.500 € | 2.380 € |
| II | Alleinerziehend, 1 Kind | 3.500 € | 2.490 € |
| I | Ledig, 2 Kinderfreibeträge | 3.500 € | 2.490 € |
| V | Ledig, kinderlos | 3.500 € | 2.125 € |
| VI | Nebenjob, 1.000 € Brutto | 1.000 € | 587 € |
| I | Ledig, kinderlos, 4.500 € Brutto | 4.500 € | 3.048 € |
| III | Verheiratet, 4.500 € Brutto | 4.500 € | 3.538 € |
Unterschiede durch die Steuerklasse
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die dafür sorgen, dass die Lohnsteuer möglichst fair zur persönlichen Lebenssituation passt. Deine Steuerklasse entscheidet also mit darüber, wie hoch die Abzüge von deinem Bruttogehalt sind und damit, wie viel Netto am Ende übrig bleibt.
Steuerklasse I Für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder. Hier zahlst du den „normalen“ Lohnsteuersatz.
Steuerklasse II Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das bei ihnen lebt. Sie ist günstiger als Klasse I, weil es einen zusätzlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt.
Steuerklasse III Für Verheiratete, wenn der andere Partner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat. Hier zahlst du besonders wenig Lohnsteuer, deshalb bleibt netto deutlich mehr übrig.
Steuerklasse IV Für Verheiratete, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Die Abzüge sind hier ähnlich wie in Steuerklasse I.
Steuerklasse V Für Verheiratete, wenn der andere Partner Steuerklasse III hat. Die Abzüge sind hier sehr hoch, deshalb lohnt sich diese Klasse nur in Kombination mit einem Partner, der in III ist und deutlich mehr verdient.
Steuerklasse VI Für Menschen mit zweitem Job (Nebenjob). Hier zahlst du die höchsten Abzüge, weil du in diesem Job keinen Grundfreibetrag mehr hast. Er wird komplett im Hauptjob berücksichtigt.
Fazit
In der Pflege geht es um weit mehr als Zahlen auf dem Gehaltszettel. Und doch ist es wichtig zu wissen, was dich finanziell erwartet. Als Pflegefachperson kannst du schon direkt nach der Ausbildung ein solides Einkommen erzielen, das mit deiner Erfahrung, deinen Fähigkeiten und deinem Einsatz wächst.
Gleichzeitig bietet dir dieser Beruf etwas, das kaum in Euro zu messen ist: die Sicherheit, gebraucht zu werden, und die Gewissheit, jeden Tag etwas wirklich Sinnvolles zu tun. Die Welt wird älter, der Bedarf an guter Pflege steigt und mit ihm auch die Bedeutung deines Berufes.
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, entscheidest du dich nicht nur für ein Gehalt, sondern für eine Aufgabe, die Menschenleben berührt. Dein Gehalt ist wichtig. Doch das, was du zurückbekommst, ist unbezahlbar.
Die wichtigsten Fragen zum Gehalt als Pflegefachperson
Welche Pflegefachperson hat das höchste Gehalt?
In der Regel verdienen Pflegefachpersonen in Leitungspositionen oder mit Spezialqualifikationen wie Intensiv- oder OP-Pflege am meisten. Auch der Einsatz in hochspezialisierten Kliniken oder im Ausland kann das Gehalt erhöhen.
Wie viele Jahre dauert die Ausbildung zur Pflegefachperson?
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre.
Wie viel verdient man in der Ausbildung zur Pflegefachperson?
Je nach Tarifvertrag liegt die monatliche Ausbildungsvergütung aktuell ungefähr zwischen 1.100 € und 1.300 € im ersten Jahr und steigt in den Folgejahren an.
Quellen
- StepStone.de. (o. D.). Gehalt als Pflegefachmann/-frau. Abgerufen am 15. August 2025, von www.stepstone.de/gehalt/Pflegefachmann-frau.html
- Gehalt.de. (o. D.). Pflegefachmann/-frau – Gehalt und Verdienstmöglichkeiten. Abgerufen am 15. August 2025, von www.gehalt.de/beruf/pflegefachmann-pflegefachfrau
- Bundesagentur für Arbeit. (o. D.). Entgeltatlas – Pflegefachmann/-frau (Ausbildung). Abgerufen am 15. August 2025, von web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/132172











