Pflegeberufegesetz – Ziele, Inhalte und Auswirkungen auf die Pflegeausbildung

Veröffentlicht am 17.11.2025

Eine Frau hält einen Hefter und blickt lächelnd zur Seite.

Die Pflege in Deutschland sieht sich mit großen Herausforderungen konfrontiert: Steigende Patientenzahlen, ein akuter Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen an die Versorgung stellen die Branche vor enorme Probleme. Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG), das 2020 in Kraft getreten ist, wurde die Ausbildung in der Pflege grundlegend reformiert. Das Ziel besteht darin, den Beruf attraktiver, zukunftssicherer und europaweit anerkannt zu machen. Zentrale Elemente dieser Reform sind die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung, die Stärkung der Praxisanleitung und die Einführung einer Zwischenprüfung – mit Chancen, aber auch Kritikpunkten. 

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Einführung in das Pflegeberufegesetz

Das Pflegeberufegesetz bildet seit dem 1. Januar 2020 die rechtliche Grundlage für die Pflegeausbildung in Deutschland. Es hat die bisherigen Einzelgesetze für die Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege abgelöst. Dabei stand die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung im Mittelpunkt.

Damit können die Pflegeberufe zukunftssicherer und attraktiver gestaltet werden. Mit der Umstrukturierung soll die Pflege den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht werden und Pflegefachkräfte so ausgebildet werden, dass sie umfassend qualifiziert sind – so können sie dann flexibel in allen Versorgungsbereichen arbeiten.

Zielsetzung und Hintergrund des Gesetzes

Das zentrale Ziel des Pflegeberufegesetzes ist die Stärkung und Modernisierung der Pflegeausbildung. Zuvor gab es drei getrennte Ausbildungsgänge: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Diese Trennung entsprach jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen an Pflegefachkräfte, da die Grenzen zwischen den Versorgungsbereichen zunehmend verschwimmen.

Anna Liebig

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Die wichtigsten Ziele des Gesetzes sind:

  • Einheitliche Ausbildung: Schaffung des Berufsabschlusses „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
  • Flexibilität: Pflegefachkräfte können in allen Bereichen – Altenpflege, Akutkrankenpflege oder Kinderkrankenpflege – arbeiten.
  • Attraktivität steigern: Durch die EU-weite Anerkennung des Abschlusses soll der Pflegeberuf international wettbewerbsfähiger werden.
  • Stärkung der Praxisanleitung: Praxisanleiter:innen erhalten eine erweiterte Rolle in der praktischen Ausbildung.
  • Qualitätssicherung: Einführung einer Zwischenprüfung zur Lernstandskontrolle.
Gut zu wissen!
Der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl älterer, pflegebedürftiger Menschen. Gleichzeitig herrscht aktuell ein massiver Fachkräftemangel. Das Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung vereinheitlichen und den Beruf dadurch attraktiver machen.

Struktur und Inhalte des Pflegeberufegesetzes

Das Pflegeberufegesetz regelt die Ausbildung, Prüfungen und Rahmenbedingungen für den neuen Pflegeberuf. Wichtige Inhalte sind:

  1. Generalistische Pflegeausbildung
  • Die Auszubildenden absolvieren eine gemeinsame Ausbildung, die Inhalte aus Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege kombiniert. Nach drei Jahren erhalten sie den Abschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.
  1. Wahlmöglichkeit ab dem dritten Ausbildungsjahr
  • Wer möchte, kann sich ab dem dritten Jahr spezialisieren, beispielsweise auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege. Dann erhält man einen spezifischen Abschluss.
  1. Praxisanleitung
  • Der Praxisanteil ist ein zentrales Element der Ausbildung. Praxisanleiter:innen haben die Aufgabe, Auszubildende individuell zu begleiten und deren Lernfortschritte zu sichern. Das PflBG schreibt hierfür 24 Stunden verpflichtende Praxisanleitung pro Jahr vor.
  1. Zwischenprüfung
  • Neu ist die Zwischenprüfung, die nach zwei Ausbildungsjahren stattfindet. Sie dient nicht der Versetzung, sondern der Lernstandskontrolle und der gezielten Förderung der Auszubildenden.
  1. Abschlussprüfung
  • Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung, die sich in schriftliche, mündliche und praktische Teile gliedert.
  1. Pflichtstunden und Ausbildungsumfänge
  • Die Ausbildung umfasst 2.100 Stunden theoretischen Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Diese Struktur stellt sicher, dass Theorie und Praxis eng verzahnt sind. 

Auswirkungen auf die Pflegeberufe und die Pflegeausbildung

Mit dem Pflegeberufegesetz wurde die Ausbildung grundlegend verändert. Im Zuge der Reform profitieren Auszubildende von einem breiteren Kompetenzspektrum. Dank der generalistischen Ausbildung sind sie flexibel einsetzbar, sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in ambulanten Diensten. Zudem erhöht die EU-weite Anerkennung des Berufsabschlusses ihre Mobilität auf dem Arbeitsmarkt.

In der Altenpflege zeigt sich hingegen ein ambivalenter Effekt. Einerseits bringt die generalistische Ausbildung mehr Anerkennung, andererseits befürchten viele Einrichtungen, dass langfristig weniger Fachkräfte in der Altenpflege bleiben, da die Ausbildung stärker auf das gesamte Berufsfeld ausgerichtet ist.

Durch den verstärkten Praxisschwerpunkt wurden Praxisanleiter:innen in ihrer Rolle gestärkt.  Gleichzeitig sind aber auch die Anforderungen an sie gestiegen. Sie müssen regelmäßig Fortbildungen besuchen und jährlich 24 Stunden Anleitung nachweisen.

Für die Pflegepraxis allgemein gilt:
Das Pflegeberufegesetz trägt dazu bei, die Qualität der Pflege zu sichern. Durch die Zwischenprüfung und die einheitlichen Ausbildungsstandards sind Pflegefachkräfte besser auf die komplexen Anforderungen der Versorgung vorbereitet.

Bedeutung des Pflegeberufegesetzes für die Pflegepraxis

In der Praxis bringt das PflBG mehrere Vorteile mit sich:

  • Einheitliche Berufsbezeichnungen erleichtern die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen.
  • Flexibilität im Einsatz der Pflegefachkräfte ermöglicht eine bessere Anpassung an den Bedarf.
  • Stärkung der Professionalität: Durch einheitliche Standards und klar definierte Lernziele gewinnt der Pflegeberuf an Ansehen.
  • Praxisorientierung: Durch die starke Rolle der Praxisanleitung wird die Verbindung zwischen Theorie und Praxis intensiviert.

Zugleich bedeutet das Gesetz für Pflegeeinrichtungen organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Ausbildungsverbünde und Kooperationen mit Schulen müssen enger gestaltet werden, um die vielfältigen Praxiseinsätze sicherzustellen.

Kritikpunkte und Diskussionen rund um das Pflegeberufegesetz

Trotz vieler positiver Entwicklungen wird das Pflegeberufegesetz auch kritisiert. Insbesondere in der Altenpflege gibt es Befürchtungen, dass dieser Bereich an Attraktivität verlieren könnte, da viele Auszubildende nach ihrem Abschluss in Krankenhäusern arbeiten. 

Auch die gestiegenen Anforderungen an Praxisanleiter:innen werden kritisch gesehen. Die verpflichtenden Fortbildungen und Nachweise bedeuten in Zeiten des Fachkräftemangels einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Hinzu kommt die Komplexität der generalistischen Ausbildung. Einerseits vermittelt sie ein breites Kompetenzspektrum, andererseits besteht die Gefahr, dass spezielle Inhalte – etwa in der Kinderkrankenpflege – zu kurz kommen. Schließlich stellt auch die Umsetzung in der Praxis viele Einrichtungen vor Probleme, da nicht in allen Regionen genügend Kooperationspartner zur Verfügung stehen, um die geforderten Praxiseinsätze vollständig abzudecken.

Fazit

Das Pflegeberufegesetz stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der Pflegeberufe in Deutschland dar. Durch die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung, der Zwischenprüfung und einer stärkeren Rolle der Praxisanleitung wurde eine moderne, zukunftsorientierte Ausbildung ermöglicht. Gleichzeitig bringt das Gesetz auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Altenpflege und die Praxisanleitung. Dennoch gilt: Das PflBG trägt entscheidend dazu bei, den Pflegeberuf zu professionalisieren, international anschlussfähig zu machen und langfristig attraktiver zu gestalten.

Häufige Fragen zum Pflegeberufegesetz

Was hat sich durch das Pflegeberufegesetz geändert?

Die drei bisherigen Ausbildungen wurden zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Es gibt nun den einheitlichen Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.

Was ist neu im Pflegeberufegesetz?

Neu sind die generalistische Ausbildung, die EU-weite Anerkennung, die Zwischenprüfung und die gestärkte Rolle der Praxisanleitung.

Was wurde mit dem Pflegeberufegesetz 2020 in der Pflegeausbildung nicht erneuert?

Die Möglichkeit zur Spezialisierung bleibt bestehen: Wer möchte, kann weiterhin einen Abschluss in Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben.

Welche Änderungen gibt es im Pflegeberufegesetz 2020 für Praxisanleiter:innen?

Praxisanleiter:innen müssen jährlich 24 Stunden Anleitung nachweisen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren.

Was besagt das Pflegeberufegesetz?

Es regelt die Ausbildung, Prüfungen und Standards für den neuen Beruf der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns.

Was ist das aktuelle Pflegeberufegesetz?

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und löst die früheren Pflegeausbildungsgesetze ab.

Wie viele Pflichtstunden gibt es im Pflegeberufegesetz?

Die Ausbildung umfasst 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis.

  

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Pflegeberufegesetz. Abgerufen am 19. September 2025, von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html
  2. Bundesministerium für Gesundheit. Pflegeberufegesetz. Abgerufen am 19. September 2025, von: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html
  3. Medi-karriere. Pflegeberufegesetz: Definition, Inhalt und Neuerungen. Abgerufen am 19. September 2025, von: https://www.medi-karriere.de/magazin/article/pflegeberufegesetz

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