Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Veröffentlicht am 13.11.2025
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung baut bürokratische Hürden ab. Quelle: Canva.de
Am 6. November 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege”, kurz BEEP, verabschiedet. In der Konsequenz soll die Pflege dadurch strukturell entbürokratisiert werden. Gleichzeitig werden durch das neue Gesetz Befugnisse und Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert.
Das neue Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse und zum Abbau von Bürokratie in der Pflege bringt weitreichende Änderungen für Pflegefachkräfte, Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen.
BEEP: Befugniserweiterung für Pflegekräfte
Pflegefachkräfte dürfen künftig in einem bestimmten Rahmen selbstständig medizinische Aufgaben übernehmen, die bisher nur Ärzt:innen vorbehalten waren. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor eine ärztliche Erstdiagnose gestellt worden ist. Außerdem dürfen professionell Pflegende in Zukunft bestimmte Behandlungen ohne ärztliche Diagnose durchführen, wenn sie selbst den Bedarf festgestellt haben. Welche Leistungen das sind, entscheiden gewählte Vertreter:innen der Versicherten und Arbeitgebenden in Zusammenarbeit mit den Pflegeberufsverbänden. Diese Entscheidungen sollen schneller künftig getroffen werden, damit neue Befugnisse der Pflegekräfte zügig in der Praxis ankommen.
Begleitend dazu wird wissenschaftlich untersucht, welche Aufgaben genau zur beruflichen Pflege gehören. Gleichzeitig soll die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene einheitlicher und stärker werden. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, bekommen zudem leichter Zugang zu vorbeugenden Gesundheitsangeboten: Pflegefachkräfte dürfen künftig direkt Empfehlungen zur Vorbeugung aussprechen.
Anna Liebig
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Förderung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen im Rahmen vom BEEP
Auch neue gemeinschaftliche Wohnformen für Pflegebedürftige sollen fortan gefördert werden. Dafür werden die rechtlichen Grundlagen im Vertrags-, Leistungs- und Qualitätsrecht angepasst. So können bestehende, aber auch neue Wohn- und Pflegekonzepte besser unterstützt werden.
Stationäre Einrichtungen dürfen in Modellprojekten erproben, wie sie ihre Leistungen flexibler gestalten können. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen gestärkt, damit die Pflege vor Ort besser geplant werden kann. Die Kommunen erhalten dafür mehr Mitspracherecht und bessere Datengrundlagen.
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: So gelingt der Bürokratieabbau
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Bürokratieabbau. Die Pflegedokumentation wird auf das Wesentliche beschränkt, auch bei Qualitätsprüfungen. Diese Prüfungen werden künftig früher angekündigt, um die Pflege im Alltag nicht zu behindern. Der Medizinische Dienst und die Heimaufsicht sollen enger zusammenarbeiten, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die besonders gute Ergebnisse bei Qualitätsprüfungen erzielen, müssen künftig nur noch alle zwei Jahre überprüft werden. Bisher fanden diese Prüfungen jährlich statt. Für stationäre Pflegeeinrichtungen wurde diese Regelung in der Vergangenheit bereits eingeführt.
Auch Formulare und Anträge für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden. Dafür wird bei den Pflegekassen eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Menschen mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die nur Pflegegeld erhalten, müssen künftig nur noch alle sechs Monate einen Beratungstermin zu Hause wahrnehmen, statt wie bisher alle drei Monate. Wer möchte, kann die Beratung aber weiterhin öfter abrufen.
Digitale Pflegeanwendungen sollen schneller zugelassen und nutzbar werden. Auch das Verfahren zur Vereinbarung von Pflegevergütungen wird vereinfacht, damit Pflegeeinrichtungen ihre Kosten schneller refinanzieren können. Gleichzeitig werden Fristen verlängert und Meldeverfahren für tarifgebundene Einrichtungen vereinfacht. Bei allen Verhandlungen sollen künftig auch digitale und automatisierte Abläufe stärker berücksichtigt werden. Dringende Pflegeanträge, etwa in Krankenhäusern oder Hospizen, sollen schneller bearbeitet werden.
Sonstige Regelungen im BEEP
Über die bereits genannten Neurungen hinaus enthält das Gesetz weitere Regelungen: Beispielsweise erhalten Eltern auch 2026 weiterhin 15 Kinderkrankentage pro Kind, Alleinerziehende 30. Ersatzpflegekosten müssen künftig bis Ende des folgenden Jahres beantragt werden.
In Krankenhäusern werden Vergütungssteigerungen auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt, um steigende Kosten für die Krankenkassen zu verhindern. Außerdem wird das Wachstum der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen im Jahr 2026 auf acht Prozent beschränkt, was Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen soll.
Der Innovationsfonds, der neue Versorgungsformen im Gesundheitswesen fördert, wird 2026 einmalig von 200 auf 100 Millionen Euro reduziert. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Fonds im Jahr 2026 nicht mehr mitfinanzieren. Zudem enthält das Gesetz weitere Maßnahmen zur Stärkung des ärztlichen Notdienstes sowie zur weiteren Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegewesens.
Du möchtest mehr über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erfahren?
Eine umfangreiche Liste der Statements verschiedener Vereinigungen, Verbände und Vereine aus dem breiten Bereich Gesundheit, Medizin und Pflege zum „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege” sowie eine komplette Chronik des genannten Gesetzes findest Du auf der entsprechenden Website des Gesundheitsministeriums.