Streit um Feiertags-Schichten vermeiden: Das kannst Du tun

Veröffentlicht am 01.12.2025

Nahaufnahme auf einen geschmückten Weihnachtsbaum.

Weihnachten ist auch für viele Pflegekräfte ein besonderes Fest. Quelle: Canva.de

Wenn die Schichten für Feiertage geplant werden, ist das oft eine besondere Herausforderung. Das gilt insbesondere für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Um den Frust so gering wie möglich zu halten, helfen zwei Dinge: Gerechte Planung und eine angepasste persönliche Einstellung. Wir geben Tipps, wie beides gelingen kann.

Aktuelle Jobs

Auf den Punkt gebracht

  • Pflegekräfte müssen auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben aber ein Anrecht auf Ausgleichstage und Sonderzuschläge.
  • An wichtigen Feiertagen wie Weihnachten fallen die Zuschläge mit bis zu 150 Prozent besonders hoch aus.
  • Ein fairer Dienstplan kann die Belastung der Feiertagsarbeit deutlich reduzieren.
  • Gerade Feiertagesdienste können auch schöne Momente ermöglichen, etwa besondere Zuwendung gegen Gefühle von Einsamkeit.
  • Um Streit zu vermeiden, sind rechtzeitige Absprachen, die individuelle Wünsche berücksichtigen, besonders wichtig.

Was bleibt gleich, was ist anders?

Es ist der erste Weihnachtsfeiertag. Die anderen Familienmitglieder beladen ihre Teller mit Gänsebraten, Rotkohl und Klößen, es zirkuliert bereits die dritte Flasche Wein, aber Du kannst Dir weder Völlerei noch einen Schwips leisten, weil Du genau weißt: Um 21 Uhr musst Du los zur Nachtschicht. Was sich viele Arbeitnehmer kaum vorstellen können, ist für Pflegekräfte ganz normal. Schichten an Sonn- und Feiertagen gehören zum Pflegeberuf nunmal dazu. Wichtig ist, dass sie fair und rechtzeitig geplant werden und dass Deine Wünsche so gut wie möglich berücksichtigt werden, damit Feiertagsdienste nicht zu Streit und Frust führen.

Grundsätzlich ist klar: Ein Pflegebedarf ändert sich nicht, nur weil im Kalender ein Feiertag steht. Du gibst trotzdem Medikamente, hilfst bei den Mahlzeiten, leistest Körperpflege und schenkst Zuwendung. Vor allem Mütter kennen das aus ihrem Familien-Alltag. Für Dich als Pflegekraft gehört es auch zum Job. Die besondere Atmosphäre an Feiertagen hat dabei Vor- und Nachteile.

Wichtig zu wissen ist zunächst, dass manche Dinge anders laufen, wenn die meisten Menschen in Deutschland Weihnachten, Silvester oder Ostern feiern. Dazu gehört Folgendes:

  • In Krankenhäusern arbeiten oft Notfallteams in geringerer Besetzung. Es finden keine geplanten Eingriffe statt. Teils kommen aber mehr Unfälle rein, vor allem an Silvester. Es gibt also weniger Routine für Euch Pflegekräfte, aber oft höhere Verantwortung.
  • In Pflegeheimen bleibt der Tagesablauf häufig ähnlich. Es finden aber meist keine zusätzlichen Betreuungsangebote statt. Dafür gibt es manchmal eine Fest-Aktion. Wer was wann vorbereitet, sollte frühzeitig besprochen werden und zeitlich auch möglich sein.
  • Bei ambulanten Pflegediensten bleiben alle wichtigen Aufgaben gleich, etwa Grund- und Behandlungspflege. Nicht-zwingende Sonderaufgaben werden häufig verschoben.
  • In der Tages- und Nachtpflege findet oft ein reduziertes Angebot statt. Teils werden Fest-Aktionen angeboten. Auch hier braucht es rechtzeitige Planung.

Herausforderungen an Feiertagen

Durch diese Änderungen, aber auch durch den Feiertag an sich, bringen die Dienste oft besondere Herausforderungen mit sich. Gerade für hohe christliche Feiertage wie Weihnachten oder Ostern gilt:

  • Viele Pflegebedürftige fühlen sich einsam, weil besonders deutlich wird, wer nicht mehr da ist und was alles nicht mehr klappt.
  • Es sind deutlich weniger Ärzt:innen im Dienst, sodass Du medizinische Rückfragen nicht immer abklären lassen kannst.
  • In Behörden und Gerichten arbeitet in der Regel niemand, sodass rechtliche Fragen, die aufkommen, meist nicht geklärt werden können.

Zusätzlich hast Du vielleicht mit eigenen Gedanken zu kämpfen:

  • Du kannst nicht so mit Deiner Familie und/oder Deinen Freunden feiern, wie Du es Dir gewünscht hast.
  • Du fühlst Dich überfordert von Entscheidungen, die Du gerne abklären würdest, aber es ist niemand da, den Du fragen kannst.
  • Du fühlst Dich ungerecht behandelt, weil Du diesen Dienst gar nicht übernehmen wolltest, aber mehr oder weniger dazu gezwungen wurdest.
Gut zu wissen!
Zumindest mit einigen dieser Herausforderungen lässt sich besser umgehen, wenn rechtzeitig und gut über die anstehenden Feiertagsdienste kommuniziert wird. Das kannst Du auch aktiv einfordern – insbesondere, wenn Du Schwierigkeiten befürchtest. Sei hier ruhig mutig. Es kann gut sein, dass andere Kolleg:innen ganz ähnliche Gedanken haben. Dann ist es gut, wenn sich eine Person traut, den ersten Schritt zu machen. So könnt ihr im besten Fall gemeinsam dafür sorgen, dass eure Wünsche für die Dienstplanung möglichst gut berücksichtigt werden.

Rechte kennen und Wünsche äußern

Natürlich muss ein Dienstplan vor allem eins: funktionieren. Doch gerade bei Feiertagen sollte es im Interesse einer guten Dienstleistung sein, dass alle Beteiligten sich gehört fühlen und möglichst zumindest einen Teil ihrer Wünsche erfüllt bekommen. Damit Du weißt, was Du fordern und was Du Dir lediglich wünschen kannst, solltest Du unbedingt deine Rechte kennen.

Anna Liebig

Pflegia Karriereberaterin

Unsicher? Wir beraten dich kostenlos zu deinem nächsten Karriereschritt

Unsere Karriereberater finden passende Jobs für dich – und melden sich persönlich bei dir zurück.
  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Persönliche Beratung statt Bewerbungsstress
  • Wir finden passende Jobs für dich
  • Schneller Rückruf

Die wichtigsten Regelungen aus dem Deutschen Arbeitsrecht für Dich als Pflegekraft lauten:

  • Du hast das Recht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Das ist festgelegt im Arbeitszeitgesetz in § 11 ArbZG.
  • Ebenfalls in § 11 steht: Für die Arbeit an einem Feiertag musst Du einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen (Sonn- und Feiertag) bzw. acht Wochen (Feiertag) bekommen.
  • Zwischen zwei Schichten hast Du Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. (In Ausnahmefällen nur zehn Stunden, sofern innerhalb von vier Wochen ein entsprechender Ausgleich erfolgt.) Das ist festgelegt in § 5 ArbZG.
  • Die Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das ist festgelegt in § 3 ArbZG.
  • Wenn Du an Weihnachten und/oder Silvester arbeiten musst und deshalb Deinen Urlaub zwischen den Jahren nicht nehmen kannst, muss Dein Arbeitgeber Deinen restlichen Urlaubsanspruch ins neue Jahr übertragen. Das ist festgelegt im Bundesurlaubsgesetz.
  • Ein Dienstplan ist rechtsverbindlich und darf nicht spontan und willkürlich geändert werden. Du hast grundsätzlich das Recht, spontane Änderungen abzulehnen. Einzige Ausnahme: Unvorhersehbare Notfälle.

Diese Rechte sind gesetzlich festgelegt und stehen Dir zu! Die Planung muss diese Regelung exakt umsetzen, da Verstöße in Betriebsprüfungen oder bei Haftungsfragen gravierende Folgen haben können.

Gut zu wissen!
Der 24. und 31. Dezember gelten in Deutschland als „halbe Feiertage“. Vormittags musst Du deshalb zu den ganz normalen Werktagsbedingungen arbeiten, wenn die beiden Tage nicht zufällig auf einen Sonntag fallen.

Wünschenswert

Eine gute Planung sollte außerdem darauf schauen, dass alle Pflegekräfte zumindest einen Teil ihrer Wünsche für die Feiertagsdienstplanung erfüllt bekommen. Folgendes gilt als guter Umgang:

  • Feiertagsdienste werden mit mindestens vier Wochen Vorlauf geplant und auch eingehalten.
  • Für Sonderaufgaben, wie das Schmücken, die Planung von Fest-Aktionen oder das Besorgen von Leckereien, bekommst Du ausreichend Zeit.
  • Wenn weniger Menschen eine Schicht übernehmen wollen, als es notwendig ist, müssen nicht jedes Jahr die gleichen Leute die „unbeliebten“ Dienste übernehmen.
  • Gut ist eine Entweder-Oder-Regel für Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr, sodass jede Pflegekraft an wenigstens einem dieser Feiertage komplett frei hat. Wünsche, wem welcher Feiertag besonders wichtig ist, werden dabei so gut wie möglich berücksichtigt.

Wie gute Planung gelingen kann

Damit eine gute Planung gelingt, ist rechtzeitige und empathische Kommunikation – wie so oft –besonders entscheidend. Sprecht Euch daher frühzeitig und selbstständig im Team ab: Wem ist Weihnachten wichtiger? Und wem Silvester? Hat jemand zwischen den Jahren Geburtstag und würde lieber diesen Tag feiern als den zweiten Weihnachtsfeiertag? Versucht am besten, frühzeitig eine Prioritätenliste zu erstellen und diese an die Dienstplanung zu geben. Wenn die Wünsche klar sind, ist es bedeutend leichter, darauf einzugehen.

Bedenke außerdem: Gerade Pflegeteams werden seit Jahren immer vielfältiger – auch was den Glauben angeht. Wenn Dir christliche Feiertage wichtig sind und es auch Muslime unter Deinen Kolleg:innen gibt, dann findet ihr bestimmt eine gute Option zum Tausch. Frag doch mal nach, ob Deine muslimischen Kolleg:innen mehrere Weihnachts- und Osterschichten übernehmen könnten. Und als Ausgleich kannst Du anbieten, rund um die wichtigsten Feiertage im Islam, Opferfest und Zuckerfest, mehrere Dienste zu übernehmen. So haben beide Seiten an für sie wichtigen Festen Zeit für ihre Familien.

Kleiner Exkurs: Wichtige Feiertage für Muslime

Wenn von Feiertagen die Rede ist, sind in Deutschland meist christliche oder staatliche Feiertage gemeint. Mit anderen Festtagen, die etwa für Muslime sehr wichtig sind, kennen viele Deutsche sich nicht aus. Wenn es Dich interessiert: Hier ein kleiner Exkurs zu den beiden wichtigsten Festen im Islam und welche Herausforderungen sie für Pflegekräfte mit sich bringen.

Opferfest: Id al Adha

Das bedeutendste Fest für viele Muslime ist das Opferfest. Es wird auch das „große Fest“ genannt und erinnert an das große Gottvertrauen Abrahams – im Arabischen Ibrahim –, der von Gott den Befehl bekam, seinen Sohn zu opfern. Genau wie in der Bibel ist auch im Koran überliefert, dass Abraham sich schweren Herzens entschließt, seinem Gott zu gehorchen. Im Koran heißt es aber, dass es sich bei dem Sohn, den er opfern soll, nicht um Isaak, sondern um Ismail handelte, und dass Ismail auch dazu bereit war, sich zu opfern. Dann jedoch – darin sind sich die Heiligen Schriften einig – schickte Gott rechtzeitig ein Tier, das Abraham anstelle seines Sohnes opfern konnte.

Heutzutage sehen viele Muslime das große Fest nicht nur als Fest der Ergebenheit und des Vertrauens gegenüber Gott an, sondern insbesondere auch als Fest der Solidarität untereinander. Das Opferfest dauert zwischen einem und drei Tagen, gilt als Familienfest und ist vergleichbar mit der Wichtigkeit von Weihnachten. Auch der Verlauf ist ähnlich: Nach einem Festgottesdienst werden Süßigkeiten verteilt, die Familien besuchen sich an den kommenden Tagen gegenseitig, es gibt neue Kleidung und Geschenke für die Kinder. In anderen Gegenden der Welt ist es außerdem noch üblich, ein Tier zu schlachten und davon ein Drittel an Freunde und Nachbarn sowie ein weiteres Drittel an Bedürftige zu verschenken. Nur das dritte Drittel darf und soll man selbst essen. Da rituelle Schlachtungen in Deutschland schwierig sind und viele Familien das auch nicht mehr möchten, spenden sie stattdessen meist Geld an Verwandte in anderen Ländern und an Bedürftige.

Da der islamische Kalender sich am Mond orientiert, findet das Opferfest nicht an festen Tagen des Kalenderjahres statt und es gibt in Deutschland auch keinen entsprechenden Feiertag. Muslimische Kinder können auf Antrag trotzdem schulfrei bekommen und für Pflegekräfte ist es schön, wenn sie zumindest den Hauptfeiertag „Id al Adha“ mit ihrer Familie verbringen können. Im Jahr 2026 feiern die Muslime diesen Tag am 26. Mai.

Ramadan und Zuckerfest: Id al Fitr

Das Zuckerfest, auch Fest des Fastenbrechens oder das „kleine Fest“ genannt, folgt auf den Fastenmonat Ramadan. Gefastet werden Essen und Trinken, außerdem sind auch Rauchen und Sex tagsüber explizit untersagt. Vor Sonnenaufgang ist eine leichte Mahlzeit gestattet. Nach Sonnenuntergang wird üblicherweise zusammen mit Familie oder Freunden gegessen und getrunken. Es gibt zwar Ausnahmen, wer aufs Fasten verzichten darf, etwa Schwangere, Alte und jüngere Kinder. Doch alle Gesunden sind aufgefordert, sich an das Fastengebot zu halten.

Insbesondere für Pflegekräfte ist das natürlich herausfordernd. Umso schöner ist es dann, wenn ab dem letzten Tag des Ramadans für drei Tage das Zuckerfest mit Freunden und Familienmitgliedern gefeiert wird. Dann gibt es Essen und Trinken in Hülle und Fülle, außerdem Süßigkeiten und kleine Geschenke für die Kinder. Viele vergleichen Ramadan und den Hauptfesttag „Id al Fitr“ daher mit der christlichen Fastenzeit vor Ostern und dem erlösenden Ostersonntag.

Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Jahres. Er beginnt bei Neumond und soll an die Zeit erinnern, als der Erzengel Gabriel dem Propheten Mohammed den Koran offenbarte. In dieser besonders heiligen Zeit sind alle Gläubigen neben dem Fasten aufgefordert, sich intensiv(er) mit ihrem Glauben zu beschäftigen und einander Gutes zu tun. Wegen des Mondkalenders, an dem sich muslimische Feiertage orientieren, „wandert“ der Fastenmonat von Jahr zu Jahr um 11 Tage nach vorne. Im Jahr 2026 fasten Muslime vom 18. Februar bis 20. März zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Das Zuckerfest wird vom 20. bis 22. März gefeiert.

Vorteile der Feiertagsarbeit

Wenn man schon an Feiertagen arbeiten muss, dann ist es sinnvoll, sich zumindest die Vorteile klarzumachen. Dazu gehören im Bereich der Pflege vor allem folgende Vorteile:

  • Feiertagsschichten lohnen sich finanziell richtig! Du bekommst teils mehr als das doppelte pro Stunde bezahlt. Nachtzuschläge kommen auf die Feiertagszuschläge noch obendrauf.
  • Wenn Du regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeitest, hast Du Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. In der Regel musst Du mindestens 9 weitere Tage bezahlten Mehrurlaub pro Jahr erhalten. Das ist in der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) geregelt.
  • An Ausgleichstagen unter der Woche kannst du entspannt etwas erledigen, das am Wochenende oder Feiertag nicht möglich oder zumindest deutlich schwieriger wäre.

Nicht immer, aber häufig, sind Feiertagsschichten auch etwas ruhiger als der ganz normale Alltag. Es stehen weniger Routine-Aufgaben an, die Pflegebedürftigen sind hoffentlich zumindest ein bisschen in Feiertagsstimmung und im Idealfall kommen noch Angehörige zu Besuch und übernehmen einige kleine Aufgaben, sodass Du etwas weniger zu tun hast. Gerade an Weihnachten oder Silvester bleibt dann im besten Fall auch Zeit für ein paar schöne Traditionen: Plätzchen essen, ein paar traditionelle Lieder hören und singen, gemeinsam den Schein der (LED-)Kerzen genießen – solche und weitere feierlichen Momente gibt es wohl vor allem in einer Feiertagsschicht.

Damit Weihnachten auch privat schön wird…

Auch schöne Momente in Feiertagsschichten können natürlich nicht darüber hinwegtrösten, dass Du vermutlich auch privat noch Weihnachten feiern möchtest. Mit einer guten Dienstplanung kannst Du Deine privaten Feierlichkeiten um Deine Schichten drumherum drapieren. Natürlich ist das nicht immer leicht, weil auch andere ihr Berufs- und Familienleben für die Feiertage koordinieren müssen. Mit freundlicher Kommunikation und Verständnis füreinander sollte das aber hoffentlich machbar sein.

Wenn es Dir wichtig ist, an Weihnachten Zeit mit Deiner Familie zu verbringen, Du aber an mindestens einem der Weihnachtsfeiertage arbeiten musst, können folgende Tipps helfen, damit es nicht allzu stressig für Dich wird:

  1. Übernimm, wenn möglich, die Frühschicht am 24. Dezember. Dafür gibt es zwar keine Feiertagsboni, aber dafür kannst Du den Abend mit der Familie verbringen.
    Tipp: Andere Familienmitglieder sollten sich um das Essen kümmern, damit Du das nicht auch noch vorbereiten musst!
  2. Sprich Dich rechtzeitig mit Deinen Kolleg:innen ab, sodass Du nur eine oder zumindest zwei gleiche Schichten (zum Beispiel zweimal früh oder zweimal Nachtschicht) am 25. und 26. Dezember machen musst. So kannst Du zumindest zum Essen und der Bescherung bei der Familie erscheinen.
  3. Besprecht in der Familie, die Weihnachtsfeiern vielleicht etwas zu strecken und/oder in mehreren kleinen Familiengruppen zu feiern. Viele andere nehmen sich sowieso die Tage vom 27. bis 29. Dezember frei. Dann kann man auch entspannt noch Weihnachten (nach)feiern, falls Du an beiden Hauptfeiertagen arbeiten musst.
  4. Zeige an den Feiertagen in Deiner Pflege-Einrichtung oder Klinik, dass Weihnachten ist und dass Du das Fest magst. Du kannst zum Beispiel einen Tag mit Weihnachtsmütze herumlaufen oder eine besondere Weihnachtsbrosche oder Weihnachtskugel-Ohrringe im Dienst tragen. So versprühst Du ein bisschen weihnachtliche Stimmung und erfreust garantiert die Bewohner:innen ebenfalls damit.
  5. Mach Dir klar, wie sehr insbesondere alleinstehende Pflegebedürftige jemanden wie Dich an Weihnachten brauchen. Garantiert wissen es die allermeisten sehr zu schätzen, dass es Menschen wie Dich gibt, die Ihnen helfen und für sie da sind! Auch wenn das nicht alle so äußern können.

Fazit

Feiertagsschichten übernehmen viele Pflegekräfte nicht so gerne – vor allem zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn man selbst feiern möchte. Eine faire und rechtzeitige Planung sowie gute Absprachen zwischen Kolleg:innen und Familienmitgliedern helfen, den Frust gering zu halten, damit alle mal frei haben und feiern können.

Häufige Fragen zu Streit um Feiertags-Schichten

Wie lange im Voraus muss ein Dienstplan fertig sein?

Ein Dienstplan sollte mindestens vier Wochen im Voraus veröffentlicht werden. Geregelt ist das oft tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung. Änderungen sind nur mit Zustimmung und aus dringendem Grund zulässig. In Bezug auf die Sonderschichten an Weihnachten, Neujahr oder Ostern ist es sinnvoll, mehrere Monate im Voraus mit allen Kolleg:innen zu sprechen, wer welche Wünsche hat, damit möglichst alle zwischendurch mal frei haben.

Wie berechnet man den Urlaub in der Pflege?

Der Urlaub wird nach gesetzlichen Vorgaben und teils zusätzlichen Vereinbarungen ermittelt. Die Formel für den gesetzlichen Mindesturlaub bezieht sich auf sechs Werktage pro Woche und lautet:

Urlaubstage = 24 Werktage ÷ 6 × tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Wer nur an fünf oder nur an drei Tagen pro Woche arbeitet, muss weniger frei nehmen, um eine ganze Woche frei zu bekommen. Daher gibt es dann auch weniger Urlaubstage. Beispiele:

5-Tage-Woche → 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage

3-Tage-Woche → 24 ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage

Wenn Du einen Tarifvertrag nach TVöD Pflege oder ähnliches (Caritas, Diakonie) unterschrieben hast, dann hast Du auch mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr.

Wenn Du regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeitest, hast Du zusätzlich noch Anspruch auf Mehrurlaub. Zum Beispiel bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage laut Pflegearbeitsbedingungenverordnung.

Verfällt mein Resturlaub, wenn ich an Weihnachten arbeiten muss?

Der Urlaub muss laut Gesetz eigentlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden und verfällt spätestens zum 31. März des Folgejahres. Aber: Wenn Du den Urlaub aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen nicht nehmen konntest, darfst Du ihn auch noch später im Folgejahr nehmen.

In vielen Einrichtungen gilt sowieso eine Tarifregelung, die großzügiger ist, weil Pflegekräfte nunmal häufiger an Feiertagen arbeiten oder spontan für erkrankte Kolleg:innen einspringen müssen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest Du aber nochmal in Deinen Vertrag gucken, wie genau für Dich die Urlaubsregelungen sind. In jedem Fall gilt: Du solltest Deinen Urlaub unbedingt nehmen, da er für Deine Erholung entscheidend ist! Beantrage ihn rechtzeitig und dokumentiere, falls du ihn doch nicht nehmen konntest und Resttage deshalb ins neue Jahr mitnehmen willst.

Was kann ich tun, wenn meine Wünsche für Feiertagsschichten nicht berücksichtigt werden?

Niemand sollte ständig die unbeliebten Schichten abbekommen. Oft lässt sich Frust vermeiden, wenn ihr euch im Team frühzeitig absprecht. Manche Dienstplan-Ersteller:innen sind sehr dankbar dafür, wenn die Kolleg:innen frühzeitig ihre Wünsche notieren und dann gebündelt abgeben, damit die Planer:innen so viele wie möglich davon berücksichtigen können. Probiert das unbedingt aus. Wenn Deine Wünsche für Feiertagsschichten wiederholt ignoriert werden, verstößt das gegen geltendes Recht. Denn das fordert eine möglichst gerechte Verteilung, die auch individuelle Wünsche und Familienkonstellationen berücksichtigt. Fordere dieses Recht ein. Falls auch das nichts bringt, ist es vielleicht an der Zeit, nach einem anderen Arbeitgeber Ausschau zu halten. Immer mehr Firmen sind offen für neue Arbeitsmodelle, die eine bessere Work-Live-Balance auch für Pflegekräfte ermöglichen.

Quellen

Übersicht: Arbeitszeitgestaltung und die Planung von Schichtarbeit in der Pflege. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitszeit/Arbeitszeitgestaltung-Pflege

Broschüre: Zeit planen - Ausgewogene Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Altenpflege. Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg. https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/service/publikationen/detail/~09-12-2018-zeit-planen-ausgewogene-arbeitszeit-und-dienstplangestaltung-in-der-altenpflege#

Bundesurlaubsgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BUrlG.pdf

Arbeitszeitgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001100307

Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_6/BJNR1500A0023.html

Lexikon: Religionen entdecken. Id al Fitr – das Fest des Fastenbrechens. https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/i/id-al-fitr

Lexikon: Religionen entdecken. Id al Adha – das Opferfest. https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/i/id-al-adha

Stellenangebote

Mehr zum Thema